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	Kommentare zu: Assegno unico: Das einheitliche Familiengeld in Italien	</title>
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	<description>Natürlich glücklich - Der Food- und Familienblog aus Südtirol</description>
	<lastBuildDate>Fri, 26 May 2023 21:53:10 +0000</lastBuildDate>
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		<title>
		Von: Friederike		</title>
		<link>https://xn--natrlich-glcklich-42bi.com/das-einheitliche-familiengeld/#comment-626</link>

		<dc:creator><![CDATA[Friederike]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 26 May 2023 21:53:10 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Hallo Silvia,
leider ist es bei mir unendlich kompliziert.
Ich habe bei einer deutschen Reederei unter italienischer Flagge gearbeitet (musste einen Aufhebungsvertrag vor kurzem unterschreiben).
Ich hatte also einen italienischen Arbeitsvertrag (unbefristet seit Oktober 2018), mein Wohnsitz war aber immer in Deutschland. Nun fragt die deutsche Kindergeldstelle, ob mir in Italien vielleicht etwas zusteht. Bei meinen Recherchen bin ich auf deinen tollen Blog gestoßen.
Weißt du, ob mir in diesem Fall Kindergeld aus Italien zusteht?

Herzliche Grüße
Fritzi]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Silvia,<br />
leider ist es bei mir unendlich kompliziert.<br />
Ich habe bei einer deutschen Reederei unter italienischer Flagge gearbeitet (musste einen Aufhebungsvertrag vor kurzem unterschreiben).<br />
Ich hatte also einen italienischen Arbeitsvertrag (unbefristet seit Oktober 2018), mein Wohnsitz war aber immer in Deutschland. Nun fragt die deutsche Kindergeldstelle, ob mir in Italien vielleicht etwas zusteht. Bei meinen Recherchen bin ich auf deinen tollen Blog gestoßen.<br />
Weißt du, ob mir in diesem Fall Kindergeld aus Italien zusteht?</p>
<p>Herzliche Grüße<br />
Fritzi</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Silvia		</title>
		<link>https://xn--natrlich-glcklich-42bi.com/das-einheitliche-familiengeld/#comment-625</link>

		<dc:creator><![CDATA[Silvia]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 18 May 2023 10:51:53 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Als Antwort auf &lt;a href=&quot;https://xn--natrlich-glcklich-42bi.com/das-einheitliche-familiengeld/#comment-624&quot;&gt;Josephine&lt;/a&gt;.

Nein, nicht zwingend. Ihr könnt auch ansuchen, wenn ihr einen Arbeitsvertrag für mindestens 6 Monate vorweisen könnt wie im Text angegeben. Liebe Grüße]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Als Antwort auf <a href="https://xn--natrlich-glcklich-42bi.com/das-einheitliche-familiengeld/#comment-624">Josephine</a>.</p>
<p>Nein, nicht zwingend. Ihr könnt auch ansuchen, wenn ihr einen Arbeitsvertrag für mindestens 6 Monate vorweisen könnt wie im Text angegeben. Liebe Grüße</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Josephine		</title>
		<link>https://xn--natrlich-glcklich-42bi.com/das-einheitliche-familiengeld/#comment-624</link>

		<dc:creator><![CDATA[Josephine]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 22 Apr 2023 05:44:23 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://natürlich-glücklich.com//?p=32755#comment-624</guid>

					<description><![CDATA[Hallo. verstehe ich das richtig, dass wir als deutsche Familie erst zwei Jahre Land in Italien gemeldet sein müssen bevor es sich überhaupt lohnt Kindergeld zu beantragen?
vielen Dank. josephine]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo. verstehe ich das richtig, dass wir als deutsche Familie erst zwei Jahre Land in Italien gemeldet sein müssen bevor es sich überhaupt lohnt Kindergeld zu beantragen?<br />
vielen Dank. josephine</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Anonym		</title>
		<link>https://xn--natrlich-glcklich-42bi.com/das-einheitliche-familiengeld/#comment-623</link>

		<dc:creator><![CDATA[Anonym]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 12 Dec 2022 15:10:31 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://natürlich-glücklich.com//?p=32755#comment-623</guid>

					<description><![CDATA[Als Antwort auf &lt;a href=&quot;https://xn--natrlich-glcklich-42bi.com/das-einheitliche-familiengeld/#comment-622&quot;&gt;Silvia&lt;/a&gt;.

Danke für die schnelle Antwort, hat mir sehr weitergeholfen!]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Als Antwort auf <a href="https://xn--natrlich-glcklich-42bi.com/das-einheitliche-familiengeld/#comment-622">Silvia</a>.</p>
<p>Danke für die schnelle Antwort, hat mir sehr weitergeholfen!</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Silvia		</title>
		<link>https://xn--natrlich-glcklich-42bi.com/das-einheitliche-familiengeld/#comment-622</link>

		<dc:creator><![CDATA[Silvia]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 12 Dec 2022 14:59:23 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://natürlich-glücklich.com//?p=32755#comment-622</guid>

					<description><![CDATA[Als Antwort auf &lt;a href=&quot;https://xn--natrlich-glcklich-42bi.com/das-einheitliche-familiengeld/#comment-621&quot;&gt;Laura&lt;/a&gt;.

Hallo Laura, vielleicht hilft dir die Antwort auf die Frage von https://lab24.ilsole24ore.com/assegno-unico-universale/faq.php?refresh_ce=1 weiter. Dort steht frei übersetzt: Um in den Genuss des Assegno unico zu kommen, muss man zum Zeitpunkt der Antragstellung (und mindestens zwei Jahre lang, auch wenn nicht ununterbrochen oder mit einem Arbeitsvertrag) in Italien wohnhaft sein und in Italien Einkommensteuer zahlen. In diesem Zusammenhang legt das Rundschreiben fest, dass der Begriff &quot;Steuerzahlung&quot; brutto, d.h. ohne abzugsfähige Kosten zu verstehen ist (folglich sind auch arbeitsunfähige Personen eingeschlossen) und auch in den Fällen überprüft wird, in denen das Gesetz einen Ausschluss oder eine Befreiung von der Steuerzahlung vorsieht.

Daher können Grenzgänger, die aufgrund eines internationalen Abkommens von der Steuerpflicht in Italien befreit sind, die einheitliche Zulage in Anspruch nehmen, nicht aber diejenigen, die jenseits der Grenze (auch in San Marino) wohnen und in Italien arbeiten. Selbst wenn sie bisher die für unterhaltsberechtigte Kinder geltenden Maßnahmen wie die Steuerabzüge für zu Lasten lebende Kinder erhalten haben.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Als Antwort auf <a href="https://xn--natrlich-glcklich-42bi.com/das-einheitliche-familiengeld/#comment-621">Laura</a>.</p>
<p>Hallo Laura, vielleicht hilft dir die Antwort auf die Frage von <a href="https://lab24.ilsole24ore.com/assegno-unico-universale/faq.php?refresh_ce=1" rel="nofollow ugc">https://lab24.ilsole24ore.com/assegno-unico-universale/faq.php?refresh_ce=1</a> weiter. Dort steht frei übersetzt: Um in den Genuss des Assegno unico zu kommen, muss man zum Zeitpunkt der Antragstellung (und mindestens zwei Jahre lang, auch wenn nicht ununterbrochen oder mit einem Arbeitsvertrag) in Italien wohnhaft sein und in Italien Einkommensteuer zahlen. In diesem Zusammenhang legt das Rundschreiben fest, dass der Begriff &#8222;Steuerzahlung&#8220; brutto, d.h. ohne abzugsfähige Kosten zu verstehen ist (folglich sind auch arbeitsunfähige Personen eingeschlossen) und auch in den Fällen überprüft wird, in denen das Gesetz einen Ausschluss oder eine Befreiung von der Steuerzahlung vorsieht.</p>
<p>Daher können Grenzgänger, die aufgrund eines internationalen Abkommens von der Steuerpflicht in Italien befreit sind, die einheitliche Zulage in Anspruch nehmen, nicht aber diejenigen, die jenseits der Grenze (auch in San Marino) wohnen und in Italien arbeiten. Selbst wenn sie bisher die für unterhaltsberechtigte Kinder geltenden Maßnahmen wie die Steuerabzüge für zu Lasten lebende Kinder erhalten haben.</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Laura		</title>
		<link>https://xn--natrlich-glcklich-42bi.com/das-einheitliche-familiengeld/#comment-621</link>

		<dc:creator><![CDATA[Laura]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 12 Dec 2022 14:03:44 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Hallo Silvia,

vielen Dank für diesen ausführlichen und übersichtlichen Bericht. Wie sieht es aus wenn beide Elternteile in der Schweiz arbeiten und dort auch das Kindergeld bekommen, steht ihnen der Assegno Unico noch zu (es gibt keine IESEE Erklärung- somit der Mindestbetrag von 50€, 21 Monate altes Kind im gemeinsamen Haushalt). Bis dato wurde er immer ausbezahlt, da nicht beide in der Schweiz gearbeitet haben, jetzt hat sich die Situation geändert und beide Elternteile arbeiten in der Schweiz, sind aber in Italien wohnhaft (Grenzpendler).]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Silvia,</p>
<p>vielen Dank für diesen ausführlichen und übersichtlichen Bericht. Wie sieht es aus wenn beide Elternteile in der Schweiz arbeiten und dort auch das Kindergeld bekommen, steht ihnen der Assegno Unico noch zu (es gibt keine IESEE Erklärung- somit der Mindestbetrag von 50€, 21 Monate altes Kind im gemeinsamen Haushalt). Bis dato wurde er immer ausbezahlt, da nicht beide in der Schweiz gearbeitet haben, jetzt hat sich die Situation geändert und beide Elternteile arbeiten in der Schweiz, sind aber in Italien wohnhaft (Grenzpendler).</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Anonym		</title>
		<link>https://xn--natrlich-glcklich-42bi.com/das-einheitliche-familiengeld/#comment-620</link>

		<dc:creator><![CDATA[Anonym]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 23 Apr 2022 09:24:15 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://natürlich-glücklich.com//?p=32755#comment-620</guid>

					<description><![CDATA[Als Antwort auf &lt;a href=&quot;https://xn--natrlich-glcklich-42bi.com/das-einheitliche-familiengeld/#comment-619&quot;&gt;Silvia&lt;/a&gt;.

Meine Frage wurde ausreichend beantwortet😊😉 Vielen lieben Dank]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Als Antwort auf <a href="https://xn--natrlich-glcklich-42bi.com/das-einheitliche-familiengeld/#comment-619">Silvia</a>.</p>
<p>Meine Frage wurde ausreichend beantwortet😊😉 Vielen lieben Dank</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Silvia		</title>
		<link>https://xn--natrlich-glcklich-42bi.com/das-einheitliche-familiengeld/#comment-619</link>

		<dc:creator><![CDATA[Silvia]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 23 Apr 2022 08:35:29 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Als Antwort auf &lt;a href=&quot;https://xn--natrlich-glcklich-42bi.com/das-einheitliche-familiengeld/#comment-618&quot;&gt;Sabine&lt;/a&gt;.

Hallo Sabine, der bonus bebé wurde 2022 abgeschafft. Die Zahlungen erfolgen aber noch bis zum Ende des entsprechenden Zeitraums, für den die Leistung gewährt wird: Wird ein Kind beispielsweise im Oktober 2021 geboren, erhalten die Leistungsempfänger die ihnen zustehenden Beträge noch bis Oktober 2022. Ich hoffe, das hilft dir weiter. Ganz liebe Grüße]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Als Antwort auf <a href="https://xn--natrlich-glcklich-42bi.com/das-einheitliche-familiengeld/#comment-618">Sabine</a>.</p>
<p>Hallo Sabine, der bonus bebé wurde 2022 abgeschafft. Die Zahlungen erfolgen aber noch bis zum Ende des entsprechenden Zeitraums, für den die Leistung gewährt wird: Wird ein Kind beispielsweise im Oktober 2021 geboren, erhalten die Leistungsempfänger die ihnen zustehenden Beträge noch bis Oktober 2022. Ich hoffe, das hilft dir weiter. Ganz liebe Grüße</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Sabine		</title>
		<link>https://xn--natrlich-glcklich-42bi.com/das-einheitliche-familiengeld/#comment-618</link>

		<dc:creator><![CDATA[Sabine]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 22 Apr 2022 18:41:11 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Hallo, erstmals danke für die Infos. Hätte noch eine Frage: Mein Kind ist 2021 geboren und ich habe natürlich den Bonus Bébé angesucht. Wird dieser jetzt auch noch weiterhin ausbezahlt bis das Kind ein Jahr ist? Denn eigentlich ersetzt das Assegno Unico ja auch den Bonus Bébé.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo, erstmals danke für die Infos. Hätte noch eine Frage: Mein Kind ist 2021 geboren und ich habe natürlich den Bonus Bébé angesucht. Wird dieser jetzt auch noch weiterhin ausbezahlt bis das Kind ein Jahr ist? Denn eigentlich ersetzt das Assegno Unico ja auch den Bonus Bébé.</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Silvia		</title>
		<link>https://xn--natrlich-glcklich-42bi.com/das-einheitliche-familiengeld/#comment-617</link>

		<dc:creator><![CDATA[Silvia]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 25 Mar 2022 16:13:39 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Als Antwort auf &lt;a href=&quot;https://xn--natrlich-glcklich-42bi.com/das-einheitliche-familiengeld/#comment-616&quot;&gt;Karin Schweigl&lt;/a&gt;.

Hallo Karin, sofern euer Sohn noch immer zu euren Lasten lebt, ja. Ganz liebe Grüße]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Als Antwort auf <a href="https://xn--natrlich-glcklich-42bi.com/das-einheitliche-familiengeld/#comment-616">Karin Schweigl</a>.</p>
<p>Hallo Karin, sofern euer Sohn noch immer zu euren Lasten lebt, ja. Ganz liebe Grüße</p>
]]></content:encoded>
		
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