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	Kommentare zu: Neue Regelungen zur Elternzeit in Italien	</title>
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	<description>Natürlich glücklich - Der Food- und Familienblog aus Südtirol</description>
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		Von: Friederike		</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Friederike]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 26 May 2023 22:07:26 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Hallo Silvia,
ich habe noch eine Frage bezüglich alleinerziehenden Müttern.
Mein Arbeitgeber hat für mich alles was mit Mutterschutz/Elterngeld etc. erledigt.
Das ich Alleinerziehend bin war wohl nicht klar. Nun musste ich zum 09.05. einen Aufhebungsvertrag unterschreiben, da ich nicht wieder arbeiten gehen konnte (Mitarbeiter Kreuzfahrtschiff italienische Flagge). Meine Tochter ist am 09.08.2022 geboren. Leider war mir nicht bewusst, dass für alleinerziehende Mütter andere Regeln gelten und ich 9 Monate Anspruch auf Elterngeld hätte. Und ich dann sogar noch zwei Monate unbezahlt in Elternzeit hätte nehmen können.

Hast du eine Idee wie ich nun vorgehe? Kann ich einen Nachweis über das alleinige Sorgerecht nachreichen? Wurden beim Antrag von meinem Arbeitgeber evtl. falsche Angaben gemacht? Wie wird im Antrag angegeben, dass man alleinerziehend ist?

Ich hab einfach das Gefühl, dass es ein großer Fehler war den Aufhebungsvertrag zu unterschreiben! Aber der Arbeitgeber hat mich sehr unter Druck gesetzt... entweder wieder an Bord oder ich Kündige selber oder ich unterschreibe den Vertrag!

Vielleicht hast du noch einen Tipp für mich!

Vielen lieben Dank.
Herzliche Grüße
Fritzi]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Silvia,<br />
ich habe noch eine Frage bezüglich alleinerziehenden Müttern.<br />
Mein Arbeitgeber hat für mich alles was mit Mutterschutz/Elterngeld etc. erledigt.<br />
Das ich Alleinerziehend bin war wohl nicht klar. Nun musste ich zum 09.05. einen Aufhebungsvertrag unterschreiben, da ich nicht wieder arbeiten gehen konnte (Mitarbeiter Kreuzfahrtschiff italienische Flagge). Meine Tochter ist am 09.08.2022 geboren. Leider war mir nicht bewusst, dass für alleinerziehende Mütter andere Regeln gelten und ich 9 Monate Anspruch auf Elterngeld hätte. Und ich dann sogar noch zwei Monate unbezahlt in Elternzeit hätte nehmen können.</p>
<p>Hast du eine Idee wie ich nun vorgehe? Kann ich einen Nachweis über das alleinige Sorgerecht nachreichen? Wurden beim Antrag von meinem Arbeitgeber evtl. falsche Angaben gemacht? Wie wird im Antrag angegeben, dass man alleinerziehend ist?</p>
<p>Ich hab einfach das Gefühl, dass es ein großer Fehler war den Aufhebungsvertrag zu unterschreiben! Aber der Arbeitgeber hat mich sehr unter Druck gesetzt&#8230; entweder wieder an Bord oder ich Kündige selber oder ich unterschreibe den Vertrag!</p>
<p>Vielleicht hast du noch einen Tipp für mich!</p>
<p>Vielen lieben Dank.<br />
Herzliche Grüße<br />
Fritzi</p>
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