Mit heutigem Datum werden Fahrer bestraft, die Kinder bis 4 Jahren ohne einen Kindersitz-Alarm im Auto transportieren. Die neuen Vorschriften für Kindersitze „seggiolini anti-abbandono“ sollen Kinder davor schützen, im Auto vergessen zu werden. Leider macht dieser Umstand gerade im Sommer im wieder Schlagzeilen, weshalb die Regierung beschlossen hat, künftig italienische Kinder vor dem Vergessen-werden zu schützen. Wie und welche Kritik es daran gibt, erfährst du jetzt. Los geht’s!
Inhaltsverzeichnis
Worum geht es?
Wer braucht den Alarm?
Kritik an der Einführung
Welche Funktionen braucht es?
Gibt es schon Produkte?
Worum geht es bei der neuen Vorschrift?
Ab jetzt müssen Kindersitze (ob neu oder alt) mit einem elektronischen Signal ausgestattet sein, welches Eltern darüber informiert, wenn das Elternteil sich vom Auto entfernt, aber im Kindersitz noch jemand sitzt. Das kann durch spezielle visuelle und akustische Signale passieren, aber auch zusätzlich durch Versenden einer Mitteilung an das Smartphone der Eltern oder Notfallkontakte. Möglich ist auch ein visueller und haptischer Alarm. Auf alle Fälle muss der Kindersitz-Alarm im – und außerhalb des Fahrzeuges – warnen können!
Das bedeutet jetzt zum Glück nicht, dass sich alle Eltern einen neuen Kindersitz kaufen müssen: Mittlerweile gibt es auch Zusatzgeräte für alte Kindersitze käuflich zu erwerben, um ebendiese mit dem neuen Alarm aufzurüsten. Das Dekret zum „antiabbandono-Gesetz“ sieht genaue technische, bauliche und funktionelle Merkmale dafür vor.
Wer muss seinen Kindersitz mit Alarm ausstatten?
Egal ob du dich für einen neuen Kindersitz mit Alarmsystem entscheidest, oder deinen bestehenden Kindersitz aufrüsten möchtest (z.B. das „Tata“-Kissen), du fällst in diese Pflicht wenn:
- du ein Kind im Auto transportierst
- dein Kind jünger als 4 Jahre alt ist
- du ein Auto mit bis zu 8 Sitzplätzen + Fahrer fährst
- auch Lieferwagen, Lastwagen etc.
Wer sich nicht an die neue Vorschrift in Artikel 172 der neuen Straßenverkehrsordnung hält, muss ab heute mit einer Strafe zwischen 81 und 326 Euro rechnen. Außerdem kann das bis zu 5 Punkte kosten. Tritt zudem innerhalb von zwei Jahren nach dem ersten Bußgeld erneut ein Verstoß auf und man wird zum zweiten Mal ohne Alarm erwischt, so droht neben der Geldstrafe auch der Entzug des Führerscheins für 15 Tage bis hin zu 2 Monaten.
Kritik an der übereilten Einführung vom Kindersitz-Alarm
Das ist eigentlich paradox, denn die Regierung hat zwar eine Möglichkeit zur Abschreibung von 30,00€ der Kosten des Kindersitz-Alarms der Steuererklärung vorgesehen, doch wurden Eltern nicht darüber informiert, welche Produkte tatsächlich gekauft und verwendet werden können! Außerdem reicht laut altroconsumo.it momentan die Anzahl der auf dem Markt erhältlichen Produkte nicht aus , um die rund 1,8 Millionen Kinder unter 4 Jahren in Italien zu schützen
Weitere Kritik gibt es am Inkrafttreten bereits am 7. November ohne Übergangsfrist: Das Gesetzesdekret ist bereits 15 Tage nach seiner Veröffentlichung in der Gazetta in Kraft getreten und gab Eltern und Händler wenig Zeit, sich an die neuen Bestimmungen anzupassen. Zwar wurde diese Regelung bereits mehrfach im Laufe des Jahres angekündigt – aber immer wieder verschoben – ohne je genauere Informationen an die Öffentlichkeit zu geben.
Nachtrag vom 09.11.2019: Wie befürchtet, waren im Handel und auch Online alle Alarmsysteme vergriffen. Die zuständige Verkehrsministerin Paola De Micheli (PD) teilte nun mit, dass die Ordnungskräfte nicht sofort Sanktionen verhängen werden. So bleibt mehr Zeit, um die Kindersitze anzupassen.
Welche Funktionen muss der neue Sitz / das ergänzende System bieten?
Welche Funktionen das ergänzende System zum alten Kindersitz bzw. ein neuer Kindersitz bieten muss, wurde im Dekret genau festgelegt. Leider entsprechen derzeit nicht alle auf dem Markt erhältlichen Produkte (z.B. Cybex Sirona S I-size) nicht den Vorschriften. Diese sehen folgendes vor:
- der Alarm muss anzeigen, falls ein Kind unter 4 Jahren im Auto vergessen wird
- das Gerät muss bei bei der Fahrt automatisch aktiviert werden, ohne dass der Fahrer weitere Maßnahmen ergreifen muss
- das Gerät muss dem Fahrer zum Zeitpunkt der Aktivierung ein Bestätigungssignal geben
- das Gerät muss im Notfall durch visuelle und akustische oder visuelle und haptische Signale sofort den Fahrer benachrichtigen und zwar innerhalb und außerhalb des Fahrzeuges
- bei Batteriebetrieb muss das Alarmsystem in der Lage sein, unüberhörbar über einen niedrigen Ladezustand zu informieren
- der Alarm kann mit einem System zum Senden von Nachrichten oder Anrufen ausgestattet sein
- das Alarmsystem kann auch unterschiedlichen Sensoren basieren (visuelle Sensoren, Temperatursensoren, Gewichtssensoren)
Gibt es derzeit schon Produkte auf dem Markt?
Wenn wir uns einmal genau anschauen, was das Gesetz vorschreibt , entsprechen viele Produkte auf dem Markt möglicherweise nicht dem Standard. Insbesondere solche, die die Aktivierung von Bluetooth auf dem Smartphone (das häufig deaktiviert ist) erfordern, Produkte ohne Gewichtssensor oder Produkte, die erst aktiviert werden müssen, um das Kind zu erkennen. Dazu zählen z.B. das Chicco Bebècare easy tech (Oasys i-size, Oasysis 0+ up, AroundU i-size, Chicco Seat Up), der smarte Clip des Cybex Sirona S Reboarders, der tippy Clip, das Bébé Confort e-Safety Smartkissen u.ä.
Einige Hersteller entsprechen schon eher den Vorschriften, z.B. Remmy Reminder, das Tata Kissen des italienische Startup Filo, der Steelmate BSA-1 Alarmsensor und andere. Für alle gilt jedoch, dass sieht das Dekret 122 von 2019 in Anhang A Nummer 2.b vor, dass diese Systeme die wichtigen Merkmale für die Zulassung dieser Kindersitze nicht ändern dürfen.
Quellenangaben:
Altroconsumo.it
Verbraucherzentrale
Sicurauto