In den letzten Tagen haben mir einige von euch erzählt, dass sie eine Mitteilung des INPS | NISF erhalten haben, dass sie innerhalb 31.01.2025 die Meldung NASpI-Com einreichen müssen. Diese Kampagne von Seiten des Nationalen Fürsorgeinstitutes wurde bereits in einer Mittelung Nr. 4353 vom 18.12.2024 angekündigt. Die von der Pflicht betroffenen Personen werden über verschiedene Kanäle (E-Mail, SMS, Telefon, PEC oder Brief) vom INPS daran erinnert, die Meldung einzureichen. Aber worum geht es?
Wer muss die Meldung NASpI-Com abgeben und was muss ich melden?
Schauen wir uns zu allererst an, welche Personen von der Pflicht betroffen sind, die NASpI-Com einzureichen.
Betroffen sind alle jene Personen, die in der INPS Sonderverwaltung eingeschrieben sind und im Jahr 2024 das Arbeitslosengeld NASpI bezogen haben und dies auch weiterhin tun. Falls dies bei dir der Fall ist denke daran, dass du bis spätestens 31. Januar 2025 über das Portal des INPS zur NASpI-Com dein tatsächliches Einkommen für 2024 (des Vorjahres) und das voraussichtliche Einkommen für 2025 (des aktuellen Jahres) angeben müsst – selbst wenn dieses 0 Euro beträgt.
Hier fallen alle Einkommen aus verschiedenen autonomen und gelegentlichen Tätigkeiten hinein, weshalb ich dir keine genaue Auskunft darüber geben kann, ob und welche Einkommen du genau erklären musst. Es fallen alle Einkommen aus diesen Kategorien darunter: autonome, parasubordinate, subordinate, occasionali. Wenn du unsicher bist, wende dich bitte an ein Patronat oder Steuerberatungszentrum deines Vertrauens. Diese Institutionen unterstützen dich bei der Einreichung der Meldung und stellen sicher, dass alle notwendigen Angaben korrekt gemacht werden.
Was ist die Sonderverwaltung des INPS | NISF?
Die Sonderverwaltung, in italienisch „Gestione Separata“ ist eine separate Pensionskasse, d.h. diese ist getrennt von eurer Pensionskasse zu sehen, in welche ihr über den Lohn aus eurem abhängigen Beschäftigungsverhältnis einzahlt. In diese Pensionskasse sind all jene Personen eingeschrieben, die beispielsweise eine Tätigkeit mit Partita IVA ausüben (libero professionista), Tätigkeiten über Voucher ausgeübt haben oder in einem Co.Co.Co-Verhältnis gearbeitet haben. Außerdem fallen in diese Kategorie Tür-zu-Tür-Verkäufer und gelegentliche autonome Mitarbeiter mit einem Einkommen von mehr als 5.000 €.
Auch wenn diese Tätigkeiten schon Jahre zurückliegen, bleibt die „Gestione Separata“, also diese von eurer normalen Pensionskasse getrennte Pensionskasse, für immer bestehen und ihr seid zur Einkommensmeldung NASpI-Com verpflichtet, sobald ihr Arbeitslosengeld bezieht.
Wie finde ich heraus, ob ich eine „Gestione Separata“ habe?
Bereits beim Einreichen des Gesuchen um Arbeitslosengeld müsste dir der Hinweis erschienen sein, dass du in die INPS Sonderverwaltung eingetragen bist, egal ob du den Antrag auf NASPI selbst eingereicht hast oder mithilfe eines Patronats deines Vertrauens.
Solltest du dir dennoch nicht mehr sicher sein, kannst du dich ganz einfach mithilfe deines SPID oder deiner digitalen Identitätskarte CIE online auf der Webseite des INPS einlogge und in einem „fascicolo previdenziale“ nachsehen, also eurer Sozialversicherungsakte. Hier findest du nämlich alle deine Arbeitsverhältnisse und die entsprechenden Beiträge und Beitragswochen, die du für deine zukünftige Rente einbezahlt hast. Und zwar für beiden Pensionskassen, für jene Kasse für Einkommen aus abhängigen Beschäftigungsverhältnissen und jene der Sonderverwaltung.
Wo finde ich meine Sozialversicherungsakte?
Gehe dazu auf die Seite www.inps.it und suche im entsprechenden Suchfeld nach „Fascicolo previdenziale del cittadino“.
Klicke dann auf den Punkt „Fascicolo previdenziale del cittadino“.
Im nächsten Schritt klickst du rechts oben auf „Utilizza lo strumento“ und loggst dich entsprechend mit deiner digitalen Identität SPID oder deiner neuen Identitätskarte CIE ein.
Auf der nächsten Seite bist du nun in deinem Hauptmenü. Hier findest du verschiedene Punkte, darunter unter anderem auch den Punkt „INPS Risponde“. Hier könnt ihr bei Bedarf Fragen an das INPS | NISF stellen, die auch innerhalb einiger Tage im Normalfall beantwortet werden. Also grundsätzlich ein sehr praktisches Tool für Jeden!
Außerdem findet ihr hier euren „Rentebescheid“, also die Informationen zu eurer bestehenden Pensionskasse und zu den Beiträgen, die ihr dort eingezahlt habt unter welchem Arbeitgeber und für wieviele Wochen. Auch hier kann es sich lohnen, regelmäßig mal reinzuschauen.
Dazu klicken wir auf den Punkt „Posizione Assicurativa“.
Wenn ihr dann auf den Punkt „Gestione Separata“ klickt, könnt ihr genau sehen, an welchem Datum die getrennte Pensionskasse / Sonderverwaltung eröffnet wurde und darunter über den Punkt „Riepilogo contributi“ könnt ihr auch sehen, wieviel in diese Pensionskasse eingezahlt wurde. Hier in unserem Beispiel ist diese Sonderverwaltung also offen und die Person müsste innerhalb 31.01.2025 die Meldung NASpI-Com einreichen, sofern sie 2024 Arbeitslosengeld bezogen hat und dies auch aktuell in 2025 weiterhin tut.
Wenn ihr übrigens sehen möchtet, wieviel ihr in eurem abhängigen Beschäftigungsverhältnis bereits eingezahlt habt, dann klickt ihr auf den Punkt „Estratto conto“. Auch hier könnt ihr sehen (roter Pfeil), dass zwei Kontoauszüge für zwei unterschiedliche Pensionskassen bestehen, die generelle „normale“ und die Sonderverwaltung.
Dort, wo der violette Pfeil hinweist, findet ihr alle Informationen zu den Zeiträumen, in denen ihr wo, also bei welchem Arbeitgeber, mit welchem Beschäftigungsverhältnis (Lehre, befristet, unbefristet und so weiter) beschäftigt wart, wieviele Beiträge einbezahlt wurde und so weiter.
Wie reiche ich die NASpI-Com-Meldung ein?
Auch diese Meldung kannst du eigenständig oder mithilfe eines Patronats euer Steuerbeistandszentrums deines Vertrauens einreichen. Bitte vergiss nicht, die Meldung – falls du unter diese Pflicht fällst – innerhalb 31.01.2025 einzureichen, andernfalls wird dein Arbeitslosengeld NASPI blockiert!
Geht auch hierzu auf die INPS-Website (www.inps.it) und suche nach „NASpI: Indennitá mensile di disoccupazione“.
Auf dem YouTube-Kanal von Insindacabili findest du übrigens eine Videoanleitung, wie du deine Meldung NASpI-COM selbstständig einreichen kannst.
Zum Schluss möchte ich noch auf die FAQ – Domande frequenti sulla NASpI Seite des INPS | NISF verweisen.
Hier findest du eine eigene kurze Einführung in das Thema NASpI und Gestione Separata: