Im Jahr 2025 treten in Italien einige wichtige Änderungen in Kraft, die Familien und Haushalte mit Kindern finanziell entlasten sollen. Besonders hervorzuheben sind die Veränderungen bei den Beiträgen des Assegno Unico Universale, die Inflationsanpassung der Beiträge des Assegno unico an den vorläufigen Inflationswert von 0,8 % und die Änderungen bei der Berechnung des ISEE-Wertes (Indikator der wirtschaftlichen Situation – Indicatore della Situazione Economica Equivalente). Ziel der Reformen ist es, den Zugang zu sozialen Leistungen für mehr Familien zu öffnen und u. a. durch den Neugeborenen-Bonus die Geburtenrate zu steigern.
In diesem Artikel möchten wir einen detaillierten Überblick über die Änderungen geben. Viel Spaß beim Lesen!
Inhaltsverzeichnis
Änderungen beim Assegno Unico Universale
Die Basisbeiträge 2025 im Vergleich zu 2024
Die Aufschläge auf das Assegno Unico
Neue ISEE-Schwellenwerte
Änderungen bei der Berechnung der ISEE
Neugeborenen-Bonus 2025
3 Monate Elternzeit zu 80%
Der Bonus Asilo Nido 2025
Weitere Neuerungen im Haushaltsgesetz 2025
Änderungen beim Assegno Unico Universale
Das Assegno Unico Universale ist eine zentrale finanzielle Unterstützung für Familien in Italien; in Südtirol wird es durch das Landeskindergeld und das Landesfamiliengeld ergänzt.
Hier noch einmal ein kurzer Rückblick: Das Assegno Unico Universale wurde im Jahr 2022 eingeführt und hat sich seitdem als eine der bedeutendsten familienpolitischen Reformen der letzten Jahre etabliert. Es ersetzt verschiedene vorherige Leistungen wie das INPS Familiengeld (Assegni per il Nucleo Familiare) und die Steuerfreibeträge auf dem Lohnstreifen für Kinder unter 21 Jahren und bietet damit eine einheitliche Unterstützung. Das Ziel ist es, Familien unabhängig von ihrem Arbeitsstatus zu unterstützen und die finanzielle Belastung durch Kinder zu reduzieren.
Das Assegno Unico Universale ist für alle Familien mit minderjährigen Kindern oder jungen Erwachsenen bis 21 Jahre zugänglich, sofern diese studieren, eine Berufsausbildung absolvieren oder arbeitslos gemeldet sind (also zu Lasten lebend sind und damit unter 4.000 Euro brutto jährlich verdienen). Für Familien mit Kinder mit Behinderung gelten besondere Regelungen, die über das 21. Lebensjahr hinausreichen.
Die Unterstützung wird in Form eines monatlichen Betrags gewährt, dessen Höhe von verschiedenen Faktoren abhängt, darunter von dem ISEE-Wert der Familie, von der Anzahl der Kinder und anderer Faktoren. Denn das Assegno Unico bietet verschiedene Zuschläge, etwa für kinderreiche Familien, für junge Mütter unter 21 Jahren oder für Familien mit Kindern mit Behinderung. Mit diesen Maßnahmen soll eine gezielte Unterstützung von Familien in besonderen Lebenssituationen gewährleistet werden.
Assegno Unico: Inflationsanpassung von 0,8 %
Die Basisbeträge des Assegno Unico Universale, die Familien mit minderjährigen und volljährigen Kindern (bis 21 Jahre) erhalten, unterliegen im Jahr 2025 einer geringfügigen Anpassung. Diese basiert auf dem vorläufigen Inflationswert von 0,8 %, der Ende 2024 vom italienischen Wirtschaftsministerium veröffentlicht wurde. Auch wenn die endgültige Bestätigung dieses Wertes Anfang 2025 erfolgt, sind nur minimale Änderungen zu erwarten.
Basisbeträge für minderjährige Kinder
Für minderjährige Kinder bleibt das Assegno Unico Universale weiterhin ein zentraler finanzieller Unterstützungsmechanismus. Im Jahr 2025 gelten folgende aktualisierte Beträge:
- Familien mit einem ISEE bis 17.227,33 Euro erhalten den höchsten Beitrag, der von 199,40 Euro auf 200,99 Euro steigt (+1,59 Euro).
- Familien ohne ISEE oder mit einem ISEE oberhalb von 45.574,96 Euro erhalten den Mindestbetrag, der sich von 57 Euro auf 57,45 Euro erhöht (+0,45 Euro).
50% Erhöhung für Kinder unter einem Jahr
Eine der wichtigsten Neuerungen des Assegno Unico Universale betrifft Familien mit sehr kleinen Kindern. Im Jahr 2025 profitieren diese von einer Erhöhung des Basisbetrags um 50 %, was eine spürbare finanzielle Entlastung darstellt. Die Regierung möchte damit die Geburtenrate erhöhen, da im Jahr 2024 4.600 Kinder weniger als noch 2023 auf die Welt gekommen sind, wie in diesem Artikel dazu zu lesen ist.
Den 50% Aufschlag maggiorazione erhalten Familien Kindern unter einem Jahr und mit einem ISEE-Wert bis zu 17.295 Euro.
Durch den Aufschlag erhöht sich der Basisbeitrag von 200,99 Euro auf 302,70 Euro im Monat. Das sind 4.540 Euro bei 15 Zahlungen (das erste Lebensjahr von 12 Monaten und dazu die 3 Monate vor der Geburt und damit 1.525 Euro mehr als zuvor. Hinzu kommen die 1.000 Euro des Neugeborenen-Bonus , so dass sich der Gesamtbetrag für das erste Jahr auf 5.540 Euro beläuft.
Familien mit einem zweiten Kind und einem ISEE unter 17.295 Euro erhalten sogar noch mehr: Im Falle eines zweiten Kindes erhöht sich der monatliche Betrag dank des Zusatzbetrags für weitere Kinder ab dem zweiten Kind und beträgt 400,80 Euro. Auf 15 Monate gerechnet sind das 6.012 Euro. Rechnet man den Neugeborenenbonus von 1.000 Euro hinzu, ergibt sich für das erste Jahr ein Gesamtbetrag von 7.012 Euro.
Basisbeträge für volljährige Kinder (18 bis 21 Jahre)
Für volljährige Kinder zwischen 18 und 21 Jahren ist die Inflationsanpassung noch weniger signifikant:
- Der höchste Beitrag (bei einem ISEE bis 17.227,33 Euro) steigt von 96,90 Euro auf 97,68 Euro (+0,78 Euro).
- Der Mindestbetrag (bei einem ISEE oberhalb von 45.574,96 Euro oder ohne ISEE) erhöht sich von 28,50 Euro auf 28,72 Euro (+0,22 Euro).
Diese Beträge gelten für volljährige Kinder, die zu Lasten lebend sind.
Wie in den Vorjahren erfolgt die praktische Anpassung der Beiträge erst mit den Zahlungen im März 2025.
Dabei werden die Nachzahlungen für den Monat Januar und Februar rückwirkend berücksichtigt.
Änderungen auch bei den Zusatzbeträgen 2025
Neben den oben genannten Basisbeträgen profitieren viele Familien auch von den Aufschlägen auf das Assegno Unico, also den maggiorazioni. Diese Zuschläge gelten für besondere Situationen, wie beispielsweise für Kinder mit Behinderung, weitere Kinder ab dem zweiten Kind oder für junge Mütter. Im Jahr 2025 werden auch diese Beträge leicht angepasst, wobei die Änderungen – ähnlich wie bei den Basisbeträgen – größtenteils geringfügig ausfallen.
Zusatzbeträge für Kinder mit Behinderung
Familien mit Kindern, die eine Behinderung aufweisen, erhalten im Rahmen des Assegno Unico Universale spezielle Zuschläge, die sich je nach Grad der Behinderung unterscheiden. Hier sind die aktualisierten Beträge für 2025:
- Leichte Behinderung / non autosufficiente (bis 18 Jahre): Der Zuschlag erhöht sich von 119,60 Euro auf 120,56 Euro (+ 0,96 Euro);
- Schwere Behinderung (bis 18 Jahre): Der Betrag steigt von 108,20 Euro auf 109,07 Euro (+ 0,87 Euro);
- Mittlere Behinderung (bis 18 Jahre): Der Zuschlag erhöht sich von 96,90 Euro auf 97,68 Euro (+ 0,78 Euro).
Für volljährige Kinder mit Behinderung im Alter zwischen 18 und 21 Jahren steigt der Zusatzbetrag von 91,20 Euro auf 91,93 Euro (+ 0,73 Euro).
Zusatzbeträge für weitere Kinder ab dem zweiten Kind
Familien mit mehr als einem Kind erhalten pro Kind ab dem zweiten einen zusätzlichen Zuschlag. Auch hier erfolgt eine kleine Anpassung der Beträge:
Der Zuschlag liegt nun zwischen 17,24 Euro und 97,68 Euro (zuvor 17,10 Euro bis 96,90 Euro). Die genaue Höhe hängt vom ISEE-Wert der Familie ab.
Zusatzbeträge für junge Mütter unter 21 Jahren
Ein zusätzlicher Betrag wird jungen Müttern unter 21 Jahren gewährt. Auch dieser Zuschlag erhöht sich leicht von 22,80 Euro auf 22,98 Euro (+ 0,18 Euro).
Zusatzbeträge für arbeitstätige Eltern
Für Elternpaare, bei denen beide Elternteile ein Arbeitsverhältnis haben und ein Einkommen erzielen, gibt es weiterhin einen Zuschlag, der die Vereinbarkeit von Familie und Beruf fördern soll. Dieser Betrag erhöht sich minimal von bis zu 34,10 Euro auf 34,37 Euro (+ 0,27 Euro).
Sonderregelung für Familien mit mindestens vier Kindern
Der fixer Zuschlag in Höhe von 150 Euro monatlich bleibt für Familien mit vier oder mehr Kindern bestehen. Dieser Betrag wird nicht an die Inflation angepasst und bleibt daher unverändert.
Die Änderungen der Zusatzbeträge für 2025 sind, wie bei den Basisbeträgen, moderat und berücksichtigen vor allem die Inflation. Dennoch stellen diese Anpassungen eine wichtige Unterstützung für Familien mit besonderen Bedürfnissen dar, sei es durch die Förderung von Mehrkindfamilien, junger Mütter oder von Eltern mit behinderten Kindern. Auch wenn die Erhöhungen auf den ersten Blick gering erscheinen, tragen sie zur langfristigen Stabilität des Assegno Unico Universale bei und helfen dabei, die finanzielle Belastung für viele Familien zu mindern.
Neue ISEE-Schwellenwerte
Mit der Anpassung des Assegno Unico Universale an die Inflation im Jahr 2025 ändern sich auch die ISEE-Schwellenwerte, die maßgeblich die Höhe der Leistungen bestimmen. Diese Änderungen können erhebliche Auswirkungen auf die finanzielle Unterstützung von Familien haben.
Die neuen Schwellenwerte sehen vor, dass Familien mit einem ISEE bis 17.227,33 Euro Anspruch auf den höchsten Basisbetrag von 200,99 Euro pro Kind haben. Im Vergleich zum Vorjahr bedeutet dies eine Erhöhung des Minimum-ISEE-Wertes um 136,72 Euro.
Für Familien, deren ISEE über 45.574,96 Euro liegt oder die keine DSU/ISEE vorlegen, bleibt der Mindestbetrag nahezu unverändert bei 57,45 Euro. Die Erhöhung von 0,45 Euro für diese Familien mit hohen Einkommen ist daher eher symbolisch.
Die Regierung erwartet sich, dass kinderreiche Familien, die ohnehin von zusätzlichen Zuschlägen profitieren, durch die neuen Schwellenwerte und die damit verbundene Erhöhung der Basisbeträge eine spürbare Verbesserung ihrer finanziellen Situation erfahren werden.
Änderungen bei der Berechnung des ISEE
Der ISEE-Wert ist ein zentraler Indikator, der die wirtschaftliche Gesamtsituation eines Haushalts abbildet. Er berücksichtigt sowohl das Einkommen als auch das Vermögen (Immobilien, Ersparnisse und andere finanzielle Anlagen) aller Familienmitglieder. Der ISEE-Wert bestimmt, welche Leistungen und Unterstützungen Haushalte erhalten und in welchem Umfang sie davon profitieren können, zum Beispiel für das Assegno Unico oder den Bonus Asilo nido.
Neben den Anpassungen der Beträge und Schwellenwerte des Assegno Unico Universale hat sich im Jahr 2025 auch die Berechnung des ISEE-Werts (Indicatore della Situazione Economica Equivalente) selbst geändert. Diese Neuerungen können insbesondere Familien mit geringen und mittleren Einkommen zugutekommen, da bestimmte Vermögenswerte nun nicht mehr in die Berechnung einfließen.
Zum einen sollen zukünftig die Beiträge des Assegno Unico Universale nicht mehr in die Berechnung des ISEE-Wertes einfließen. Bisher führte das Assegno Unico dazu, dass der ISEE-Wert von Familien angestiegen ist, was sie den Zugang zu anderen staatlichen Unterstützungen kosten konnte. In Zukunft wird also das Assegno Unico nicht mehr berücksichtigt. Dies ermöglicht weiteren Familien den Zugang zu bestimmten Leistungen oder zu höheren Beiträgen.
Eine Ausnahme gibt es allerdings, nämlich bei Kita-Bonus | Bonus asilo nido: Hier wird das Assegno unico weiterhin bei der Berechnung mit berücksichtigt.
Neue Ausnahmen bei der Vermögensbewertung
Laut Haushaltsgesetz 2025 werden im neuen Jahr bestimmte Vermögenswerte bis zu einem Höchstwert von 50.000 Euro nicht mehr bei der Berechnung des ISEE berücksichtigt. Dazu gehören:
- Buoni Fruttiferi Postali:
Diese „Gutscheine“, die du in der Post erwerben kannst, werden häufig von Familien als sichere Sparform genutzt. Gerade die Buoni fruttiferi minori sind sehr beliebt. Sie alle sollen nun nicht mehr in die Vermögensbewertung des ISEE einfließen. Sie müssen zwar weiterhin angegeben werden, werden aber nicht mehr berücksichtigt und so fällt der ISEE-Wert künftig geringer aus. - Staatsanleihen und andere öffentliche Schuldverschreibungen:
Zu diesen Anleihen gehören buoni ordinari del Tesoro BoT , CTz Certificati del tesoro zero-coupon, Buoni del tesoro poliennali BTp und Certificati di credito del Tesoro CcT. Auch diese Vermögenswerte werden ab sofort nicht mehr für den ISEE-Wert berücksichtigt. Die Regierung möchte damit sicherstellen, dass das Halten solcher Anlagen, die oft eine niedrigere Rendite bieten, nicht nachteilig für Familien bei der Beantragung sozialer Leistungen ist. - Post-Sparbuch:
Auch Sparbücher, die über die Postbank abgeschlossen werden, werden zukünftig bei der ISEE nicht mehr berücksichtigt.
So könnte künftig eine Familie mit einem ISEE-Wert von 17.300 Euro im Jahr 2024, die ein Postsparbuch oder einen Fruttifero Postale von 5.000 Euro hat, durch die neue Berechnung im Jahr 2025 einen ISEE unterhalb der neuen Schwelle von 17.227,33 Euro erreichen. Dies qualifiziert sie für den Maximalbeitrag des Assegno Unico.
Diese Änderungen haben also vor allem für Familien mit mittleren Vermögenswerten eine Auswirkung. Die Befreiung von Fruttiferi Postali und anderen Anlagen führt dazu, dass der berechnete ISEE-Wert sinkt. Dadurch können diese Haushalte möglicherweise in eine niedrigere ISEE-Kategorie fallen und somit höhere Unterstützungsbeträge, wie das höhere Assegno Unico Universale, erhalten. Die Zeitung „Il Sole 24 ore“ hat dazu folgende Berechnungen des Caf ACLI veröffentlicht:
Neugeborenen-Bonus 2025 – Bonus bébé
Ab 2025 führt die italienische Regierung einen neuen Geburtenbonus ein, um dem Bevölkerungsrückgang entgegenzuwirken. Familien erhalten für jedes Neugeborene oder adoptierte Kind eine pauschale Zahlung von 1.000 Euro.
Ziel dieser Maßnahme ist es, Familien in der Anfangsphase finanziell zu entlasten und – wie bereits mehrfach erwähnt – die Geburtenrate zu steigern und den negativen Trend der letzten Jahre umzukehren. Der Bonus soll innerhalb eines Monats nach der Geburt oder Adoption ausgezahlt werden und gilt als steuerfreie Unterstützung, die nicht auf das Gesamteinkommen des Haushalts angerechnet werden soll.
Um in den Genuss der Geburtenzulage 2025 zu kommen, müssen bis zum Inkrafttreten der Regierungsverordnung und der verschiedenen Durchführungsverordnungen bestimmte Voraussetzungen hinsichtlich der Staatsangehörigkeit und des Einkommens erfüllt sein. Die genauen Voraussetzungen werden noch in den Durchführungsverordnungen geregelt, doch folgende Kriterien gelten als wahrscheinlich:
- Italienische Staatsbürger mit Wohnsitz in Italien;
- EU-Bürger mit Aufenthaltsgenehmigung;
- Nicht-EU-Bürger mit langfristiger Aufenthaltsgenehmigung oder Aufenthaltsgenehmigung für Arbeits- oder Forschungsgründe;
- der ISEE-Wert darf 40.000 Euro pro Jahr nicht überschreiten.
Die genauen Details zum Antragsverfahren werden derzeit festgelegt. Vermutlich erfolgt der Antrag über das INPS-Portal oder wie gewohnt über ein Patronat. Familien sollten ihre Unterlagen, insbesondere eine aktualisierte ISEE, im Voraus vorbereiten, um den Prozess zu vereinfachen und zu beschleunigen.
Zukunftsperspektivisch könnte der Bonus als Teil eines längerfristigen Programms bewertet werden, das darauf abzielt, die demografischen und sozialen Herausforderungen Italiens anzugehen. Je nach Erfolg der Maßnahme könnte über eine Fortsetzung oder Erweiterung nachgedacht werden, um noch mehr Familien zu erreichen.
3 Monate Elternzeit zu 80%
Im Rahmen des Haushaltsgesetzes 2025 hat die italienische Regierung wichtige Änderungen für die Elternzeit (Congedo Parentale) beschlossen. Diese Änderungen betreffen die Höhe der finanziellen Unterstützung für Eltern während ihrer Elternzeit und gelten ab 2025.
Wenn du noch nicht weißt, wie die Elternzeit (früher auch faktulatative Mutterschaft) derzeit geregelt ist, dann empfehle ich dir, vorab diese Artikel auf unserer Seite zu lesen:
Elternzeit-Regelung für 2025
Die Elternzeit ist ein optionaler Elternurlaub (anders als die obligatorische Mutter- bzw. Vaterschaft), den Mütter und Väter in den ersten zwölf Lebensjahren ihres Kindes nehmen können. Während dieses Urlaubs erhalten die Eltern eine finanzielle Entschädigung von Seiten des INPS/NISF. Bisher sah diese Regelung zur Elternzeit und deren Entschädigung wie folgt aus:
Um die Entschädigung für die Elternzeit zu erhalten ist selbstverständlich wie immer vorab ein Antrag über die Webseite des INPS oder über ein Patronat einzureichen.
Weitere Informationen zur Elternzeit findet ihr auch in den beiden FAQ, die ihr auf dieser Webseite des INPS einsehen könnt.
Der Bonus Asilo Nido 2025
Neben der Elternzeit steht jungen Familien in Italien 2025 auch der Bonus Asilo Nido zur Verfügung, eine wichtige finanzielle Unterstützung für die Betreuung von Kleinkindern. Dieser Bonus richtet sich an Eltern, die ihre Kinder bis zu drei Jahren in öffentlichen und privaten Tagesstätten betreuen lassen.
Mit der Haushaltsreform 2025 wird der bereits bestehende Bonus Asilo Nido ausgeweitet. Ab 2025 steht der Höchstbetrag von 3.600 Euro jährlich (maximal 327 Euro monatlich) mehr Familien zur Verfügung, nämlich jenen mit einem ISEE-Wert von bis zu 40.000 Euro und mindestens einem Kind, welches nach dem 01.01.2024 geboren wurde. Hier eine Übersicht der neuen Beträge für 2025:
- ISEE bis 25.000 Euro: Maximal 3.600 Euro jährlich (327,27 Euro monatlich);
- ISEE zwischen 25.001 und 40.000 Euro: Maximal 3.600 Euro jährlich (327,27 Euro monatlich);
- ISEE über 40.000 Euro oder ohne ISEE: Maximal 1.500 Euro jährlich (136,37 Euro monatlich).
Neu dabei ist, dass ab 2025 die Anforderung entfällt, ein weiteres Kind unter 10 Jahren im Haushalt zu haben, um den höheren Betrag zu erhalten. Dies war 2024 nämlich noch der Fall. Für 2024 waren die Beträge wie folgt aufgeteilt:
- ISEE-Wert von bis zu 25.000 € und nur einem Kind: 3.000 Euro (272,73 Euro monatlich) – mit zwei oder mehr Kindern: 3.600 Euro (327,27 Euro monatlich);
- ISEE zwischen 25.001 und 40.000 Euro und nur einem Kind: Maximal 2.500 Euro jährlich (227,27 Euro monatlich) – mit zwei oder mehr Kindern: 3.600 Euro (327,27 Euro monatlich);
- ISEE über 40.000 Euro oder ohne ISEE: Maximal 1.500 Euro jährlich (136,37 Euro monatlich) unabhängig davon ob nur 1 Kind oder mehrere Kinder Teil der Familie sind.
Dadurch wird der Bonus für eine größere Zahl an Familien zugänglich. Wie bisher steht der Kitabonus weiterhin nur für 11 Monate im Jahr zu.
Weitere Neuerungen im Haushaltsgesetz 2025
Weiterhin bestehen bleiben soll die Erhöhung des Freibetrags für Sachleistungen (Fringe Benefit) auf 2.000 Euro für Arbeitnehmer mit Kindern.
Für den Bonus Asilo Nido soll nun das Assegno Unico, welches bei der jährlichen ISEE-Erklärung anzugeben ist, nicht mehr als Vermögen berücksichtigt werden.
Auch die „Carta dedicata a te“, über die wir auf unserer Facebook-Seite einige Male berichtet habe, soll 2025 wieder Familien zur Verfügung gestellt werden. Es wurden dafür 500 Millionen Euro für diese „Social Card“, also einer Gutscheinkarte für den Lebensmitteleinkauf im Haushaltsgesetzt vorgesehen.
Neu hingegen ist ein vorgesehener Bonus für die Anschaffung von energieeffizienter Haushaltsgeräten in Höhe von bis zu 30 % der Gerätekosten, maximal jedoch 100 Euro bzw. 200 Euro für Haushalte mit einem ISEE unter 25.000 Euro. Dafür wurden für das Jahr 2025 50 Millionen Euro vorgesehen.
Diese umfassenden Maßnahmen sollen die Familien in Italien weiter entlasten und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie fördern.