Anm.: Das ANF wurde mit dem Assegno unico figli zum 01.01.2022 abgeschafft! Alle Informationen zum neuen Einheitsscheck findest du in diesem Beitrag (Link).
Das neue Assegno unico
Ab dem 01.01.2022 können Familien in Südtirol um das neue staatliche Familiengeld (assegno unico universale) ansuchen. Pro Kind erhält eine Familie damit zukünftig zwischen 50,00 und 175,00€ im Monat. Für kinderreiche Familien fällt der Betrag noch höher aus. Auch Familien, die ein Kind mit Beeinträchtigung haben, junge Mütter unter 21 Jahren und berufstätige werden zusätzlich unterstützt.
Die Ansuchen können erstmalig zwischen dem 01.01.2022 und dem 30.06.2022 gestellt werden und der Betrag soll ab März 2022 (wer bis Ende Juni ansucht, auch rückwirkend) ausbezahlt werden. Danach wird das Ansuchen jährlich erneuert.
Die Einführung dieses einheitlichen Familiengeldes auf Staatsebene hat auch zur Streichung einiger Beihilfen geführt, und zwar: die staatliche Geburtenprämie, der Babybonus und am 1. März auch die Steuerfreibeträge für die zu Lasten lebenden Kinder (weitere Infos dazu bekommst du in unserem Beitrag „Tipps für die Steuererklärung von Eltern“) sowie des ANF „assegno nucleo familiare“, also der Familienzulage des INPS/NISF, die bisher über den Lohnstreifen ausbezahlt wurde. Letztere, also die Steuerfreibeträge und das ANF, werden bis Februar noch gewährt.
Das Assegno Unico ist mit dem Landesfamiliengeld und dem Landeskindergeld kumulierbar und wird für Kinder bis zum 21. Lebensjahr ausbezahlt. Beide Unterstützungen des Landes müssen übrigens nicht in der ISEE angegeben werden, anders als bei der EEVE.
Voraussetzung für das Ansuchen, welches du entweder selbst online oder über ein Patronat in Südtirol stellen kannst, ist diese ISEE Erklärung. Auch diese kannst du mittels SPID-Account oder CIE (die neue digitale Identitätskarte Cartá identitá elettronica) selber online erstellen, oder dich an ein Patronat wenden.
Alle Informationen zur Höhe des Beitrags findest du in unserem Artikel „Der Einheitsscheck für Familien in Italien“.
ARCHIV: Das INPS Familiengeld
Hast du schon einmal vom NISF Familiengeld gehört? Dieses Familiengeld wird nicht vom Land Südtirol ausbezahlt, sondern direkt vom NISF/INPS. Das NISF Nationalinstitut für Sozialfürsorge, zu ital. Istituto nazionale della previdenza sociale ist das Amt, welches die Rentenbeiträge kassiert und auch die Rente später einmal auszahlt. Außerdem zahlt das INPS das sog. ANF assegno nucleo familiare, also das Familiengeld für ArbeitnehmerInnen aus.
Das Ansuchen für die Familienzulagen für Arbeitnehmer kann nur mehr telematisch abgewickelt werden, d.h. entweder über ein Patronat oder mit dem Inps Pin dispositivo bzw. SPID selbst online auf der Webseite des INPS. Heute möchte ich dir erklären, wie du dazu vorgehst. Außerdem gebe ich dir vorab noch einige Informationen zur Familienzulage. Los geht’s!
Die INPS/NISF Familienzulage für ArbeitnehmerInnen
Anrecht auf die Familienzulage haben ArbeitnehmerInnen (auch in der Landwirtschaft) und Pensionisten, die
- ein lohnabhängiges Arbeitsverhältnis haben
- mindestens ein Kind unter 18 Jahren haben*
- dessen Familien-Einkommen zu mindestens 70 % aus abhängiger Arbeit besteht
- deren Einkommen 101.499,40€ nicht überschreitet
* eheliche bzw. gleichgestellte Kinder, dazu gehören: Adoptiv- und Pflegekinder, uneheliche gesetzlich anerkannte oder gerichtlich zuerkannte Kinder, Kinder aus einer früheren Ehe des Ehepartners, gesetzlich anvertraute Minderjährige und Enkel unter 18 Jahren, die zu Lasten des direkten Vorfahren leben
Das Ansuchen für das Familiengeld des INPS wird einmal jährlich gestellt und hat seine Gültigkeit vom 1. Juli eines Jahres bis zum 30. Juni des darauffolgenden Jahres. Wer im Juli 2021 sein Ansuchen beim INPS/NISF einreicht, muss das Familieneinkommen der Jahre 2019 und 2020 angeben.
Wenn du das Ansuchen nicht innerhalb Juli eines Jahres einreichst, ist das kein Problem. Der Antrag kann auch rückwirkend noch eingereicht werden und du erhältst den dir zustehenden Beitrag rückwirkend ausbezahlt, und zwar bis zu fünf Jahre.
So stellst du den Antrag beim INPS
Sofern du anspruchsberechtigt bist, dann du den Antrag selbst online auf der Webseite des INPS einreichen. Dazu suchst du nach „Assegno per il nucleo familiare – ANF“. Im Suchfeld erscheinen dir nun mehrere Vorschläge und nun klickst du als privater Arbeitnehmer auf „Assegno per il nucleo familiare: Lavoratori Dipendenti di Aziende Attive„.
Die Sondergenehmigung für ledige Eltern
Was du beachten musst, wenn du ledig bist, das erfährst du in unserem Beitrag „Das Familiengeld des INPS“, weshalb ich hier nicht noch einmal darauf eingehen werde. Falls du unverheiratet bist und noch über keine Sondergenehmigung verfügst, kannst du diese auf der Webseite des INPS unter „Assegno per il nucleo familiare dipendenti privati: Richiesta di autorizzazioni“ beantragen.
Hast du die Genehmigung oder bist du verheiratet und anspruchsberechtigt, kannst du direkt mit dem Antrag starten. Dazu klickst du einfach rechts auf „Nuova domanda“.
Im nächsten Bildschirm werden die Zeiträume angezeigt, für welche du ein Ansuchen stellen kannst bzw. bereits gestellt hast. Bitte beachte, dass hier Anträge, die noch in Papierform und nicht via Web gestellt wurden, hier nicht aufscheinen!
Nun wählst du das Jahr aus, für welches du den Antrag stellen möchtest z.B. für den Zeitraum 01.07.2020 bis zum 30.06.2021. Hier scheint als Steuerjahr 2019 auf, da das Einkommen des Jahres 2019 für die Berechnung der Höhe des Familiengelds als Grundlage berücksichtigt wird.
Im nächsten Schritt musst du der Verarbeitung deiner personenbezogenen Daten (Privacy) zustimmen. Dazu kannst du ganz einfach oben einen Haken setzen und dann auf „Procedi“ klicken.
Nun musst du die Steuernummer deines Arbeitgebers angeben. Bei diesem musst du später auch den Antrag abgeben, damit er das Familiengeld auf deinem Lohnstreifen ausbezahlen kann. Der Arbeitgeber streckt den Beitrag sozusagen für das INPS vor und kann die Zahlung mit den INPS-Beiträgen verrechnen. Nur in Ausnahmefällen wird der Beitrag des assegno nucleo famigliare direkt vom INPS auf dein Bankkonto überwiesen.
Außerdem musst du in diesem Fenster deine anagrafischen Daten eingeben, sowie deinen Zivilstand (ledig, verheiratet, geschieden, getrennt, verwitwet) mit Datum.
Auf der nächsten Seite musst du nun alle Familienmitglieder des Antragsstellers hinzufügen, d.h. Ehepartner (falls vorhanden) und Kinder. Dazu gibst du im ersten Feld die Steuernummer an und klickst dann auf „cerca“. Damit werden Geburtsort und -datum automatisch ausgefüllt und du musst nur noch den Zu- und Vornamen ergänzen, sowie den Wohnort „residente“. Sofern dieser mit dem Wohnort des Antragsstellers ident ist, kannst du das auswählen.
Sobald alle Daten ausgefüllt sind, klickst du auf „salva familiare“.
Nun fügst du auf dem gleichen Weg alle weiteren Familienangehörigen hinzu, erst dann klickst du auf „Avanti“.
Im nächsten Schritt ist das Einkommen des Antragsstellers „Richiedente“ und seiner Familienangehörigen (Coniuge = Ehepartner, Familiare = Einkommen der Kinder) anzugeben. Diese Daten kannst du dem CU certificazione unica entnehmen oder deiner Steuererklärung Mod. 730 oder Mod. PF. Die entsprechende Quelle gibst du unter „Modello fiscale“ an.
Sobald du das Einkommen des entsprechenden Jahres, welches abgefragt wird (unterscheidet sich je nach Jahr des Ansuchens) ausgefüllt hast, klickst du wieder auf „Avanti“.
Steuerpflichtige Einkommen
In der ersten Spalte ist das einkommensteuerpflichtige Einkommen der Familie anzugeben. Das sind alle Lohneinkommen, Renten oder gleichwertigen Einkommen (für diese liegt im Normalfall ein Mod. CU vor) anzugeben. In die zweite Spalte kommen alle anderen Einkommen, z.B. aus selbständiger Tätigkeit oder aus Gebäuden und Grundstücken.
Solltest du noch weitere Einkommen aus Renten oder Zuwendungen und Entschädigungen erhalten, sind diese unten unter dem Punkt „Redditi esenti da imposta“ anzugeben.
Steuerfreie, quellen- und ersatzbesteuerte Einkommen
Unter die steuerfreien Einkommen oder Einkommen mit Ersatzbesteuerung fallen alle Einkommen aus Renten, Zuwendungen und Entschädigungen für Blinde, Taubstumme und Zivilinvaliden, alle Sozialrenten und alle Zusatzgelder für Vorzugsrenten und ähnliches. Diese sind unten in der ersten Spalte anzugeben!
In der zweiten Spalte sind andere quellen- oder ersatzbesteuerte Einkommen anzugeben wie Lotto- und Wettgewinne, Erträge aus Schatzscheinen und Versicherungen u.ä.. Solltest du dir hier nicht sicher sein, informiere dich bei deinem Steuerberater oder im Patronat deines Vertrauens.
Nun bist du schon fast am Ende des Antrages angekommen. Hier wird abgefragt, ob du oder einer der Familienangehörigen besondere Leistungen erhalten, z.B. ein Familiengeld im Ausland. Dieses wäre hier anzugeben. Auch die Person, die diese Leistung erhält, wäre dann in diesem Fenster einzutragen.
Auf der nächsten Seite kannst du bist ganz nach unten scrollen und hier noch einmal alle eingegebenen Daten auf ihre Richtigkeit hin überprüfen. Hast du alles vollständig und richtig angegeben klickst du auf „Salva dichiarazione“.
Sobald dein Antrag gespeichert ist, bekommst du direkt auf der nächsten Seite den Antrag als PDF zum Ausdrucken und Abgeben (beim Arbeitgeber bzw. im Lohnbüro), sowie die Bestätigung „ricevuta“ des Erhalts deines Antrags.
Du kannst nun beide PDF Dateien speichern und an deinen Arbeitgeber weiterleiten oder sie auch direkt ausdrucken.