Wissenswertes für Eltern in Südtirol! – Damit ist dieser Beitrag Teil unserer Reihe „Was Familien in Südtirol wissen sollten“. Heute möchten wir uns kurz mit dem Bonus auf Muttermilch-Ersatzprodukte beschäftigen sowie der Frage nachgehen, welche Rechte wir als Eltern eigentlich haben, wenn unsere Kinder einmal krank sind. Los gehts!
Inhaltsverzeichnis
Bonus auf Muttermilchersatz
Die Krankheit des Kindes
Kulturbonus für 18-Jährige
Die Carta giovani nazionale
Ist dein Baby einmal da, hast du jede Menge Rechte – und es gilt einiges zu wissen. Einige der grundlegenden Dinge habe ich hier für dich zusammengefasst:
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Bonus auf Muttermilch-Ersatzproukte (bonus latte artificiale)
2020 wurde mit dem Bilanzgesetz ein neuer Bonus für Familien eingeführt, und zwar der „bonus latte artificiale“. Dieser sieht eine Bonuszahlung von bis zu 400,00 € pro Jahr für alle Mütter vor, die aus gesundheitlichen Gründen ihr Kind nicht stillen können.
Der Beitrag wurde auch für die Jahre 2021 und 2022 bestätigt und zwar für Familien, deren ISEE Wert 30.000€ nicht überschreitet. Die Höhe des effektiv ausbezahlten Beitrags hängt von der Anzahl der Anträge ab, die bei der autonomen Provinz Bozen eingehen. Anträge können bis zum Alter des Kindes von 6 Monaten gestellt werden.
Zusätzlich muss die Mutter unter gesundheitlichen Problemen leiden, die verhindern, dass sie ihr Kind stillen kann. Diese „condizioni patologiche“ sind (übernommen aus der gazzetta ufficiale):
STÄNDIGE INDIKATIONEN
* infezione da HTLV1 e 2;
*sindrome di Sheehan;
*alattogenesi ereditaria;
*ipotrofia bilaterale della ghiandola mammaria (seno tubulare);
*mastectomia bilaterale;
*morte materna;
VORÜBERGEHENDE INDIKATIONEN (werden monatlich überprüft)
*infezione da HCV con lesione sanguinante del capezzolo;
*infezione da HSV con lesione erpetica sul seno o capezzolo;
*infezione ricorrente da streptococco di gruppo B;
*lesione luetica sul seno;
*tubercolosi bacillifera non trattata;
*mastite tubercolare;
*infezione da virus varicella zooster;
*esecuzione di scintigrafia;
*assunzione di farmaci che controindicano in maniera assoluta l’allattamento;
*assunzione di droghe (escluso il metadone);
*alcolismo
Der Beitrag steht nur für den Kauf von Muttermilch-Ersatzprodukten „formule per lattanti“ zur Verfügung und zwar für den notwendigen Zeitraum, nicht aber über das sechste Lebensmonat des Neugeborenen hinaus.
Den Antrag selbst kannst du beim deinem zuständigen Gesundheitssprengel einreichen.
Die Abwesenheit aufgrund der Krankheit des Kindes
Kinder können auch mal krank werden – und dann brauchen sie Pflege. Mama und Papa können das Kind bis zu seinem dritten Lebensjahr unbegrenzt zu Hause betreuen – unter Vorweisung eines ärztlichen Attests des Kinderarztes.
Die Abwesenheit darf immer nur von einem Elternteil genossen werden, nie gemeinsam für ein Kind – „alternativamente“. Der Zeitraum dieser Abwesenheit ist unbezahlt, wird also nicht vergütet. Einzige Ausnahme: Der Kollektivvertrag kann eine bessere Regelung vorsehen, z.B. jener für öffentliche Angestellte. Hier wird die Abwesenheit aufgrund einer Krankheit des Kindes bis zu seinem 3. Geburtstag an 30 Tagen im Jahr zu 100% vergütet.
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Nach dem 3. Lebensjahr und bis zum 8. Lebensjahr stehen jedem Elternteil jeweils fünf Tage pro Kind und Jahr zur Verfügung. Auch diese Abwesenheit darf nicht von beiden Eltern zeitgleich genossen werden und wird nicht entlohnt. Sie werden aber für die Rentenbeiträge gutgeschrieben und für das Dienstalter angerechnet.
Im öffentlichen Dienst steht Eltern bis zum 12. Lebensjahr des Kindes eine bezahlte Abwesenheit von insgesamt maximal 60 Tagen pro Kind zu.
Wenn ein Elternteil abwesend ist, muss beim Arbeitgeber die Krankenschreibung des Kindes abgegeben werden und zusätzlich eine Eigenerklärung (DPR 445/2000, Ersatzerklärung des Notorietätsaktes), die besagt, dass der andere Elternteil nicht aus demselben Grund zum selben Zeitraum von der Arbeit Abwesenheit ist.
Hier eine entsprechende Vorlage für die Eigenerklärung.
Der Kulturbonus
Junge Erwachsene, die 18 Jahre alt werden, können unabhängig vom (Familien-) Einkommen um den bonus cultura von 500€ ansuchen. Was hat es damit auf sich?
Der Kulturbonus für 18-Jährige wurde 2016 von Matteo Renzi eingeführt. Der Bonus in Höhe von 500€ soll kulturelle Veranstaltungen und Güter Jugendlichen zugänglich machen. So kann der Gutschein von 500€ für folgendes genutzt werden:
- Besuch von Museen und Kunstgalerien
- Besuch naturwissenschaftliche Einrichtungen
- Eintritt zu archäologische Stätten und Denkmälern
- Theater-, Konzert und Kinokarten
- Besuch von kulturellen Events
- testi scolastici
- Bücher (auch ebooks)
- Tageszeiten und andere Zeitschriften (auch im Abo)
- Theater- und Fremdsprachenkurse
- Verlagsmedien wie Hörbücher, CDs, DVDs und Filme (auch digital)
Alle Informationen zum Kulturbonus findest du im eigenen Beitrag „Der Kulturbonus für 18-Jährige“.
Die Carta giovani nazionale
Die “Carta Giovani Nazionale” ist eine neue Initiative die sich an junge Erwachsene mit Wohnsitz in Italien zwischen 18 und 35 Jahren richtet. Hier in diesem Beitrag findest du einen ausführlichen Leitfaden darüber, wie die Carta Giovani Nazionale funktioniert, für wen sie gedacht ist, wie man sie beantragt und welche Vorteile sie bietet.