Das Baby ist da! – und du fragst dich, welche Herausforderungen nebst dem Alltag mit dem neuen Menschlein nun auf dich zukommen? Welche bürokratischen Dinge nach der Geburt auf dich zukommen, was du bis wann erledigen solltest und was du über die Stillstunden und die Elternzeit wissen solltest, das erfährst du hier. Los gehts!
Inhaltsverzeichnis
Die Anmeldung auf der Gemeinde
Der Kinderausweis
Die Wahl des Kinderarztes
Kündigungsschutz
Der obligatorische Vaterschaftsurlaub
Der fakultative Vaterschaftsurlaub
Die täglichen Stillstunden/Ruhepausen
Familiengelder
Die Anmeldung auf der Gemeinde
Die Geburt eines Kindes muss innerhalb von 10 Tagen im Meldeamt der Wohnsitzgemeinde der Eltern gemeldet werden. Wenn die beiden Elternteile nicht in derselben Gemeinde ansässig sind, ist das Standesamt der Wohnsitzgemeinde der Mutter zuständig.
Für die Anmeldung benötigst du eine vom Arzt oder von der Hebamme unterzeichneten Geburtsbescheinigung. Damit kannst du dich, sofern ihr verheiratet seid, an das Meldeamt der Wohnsitzgemeinde der Mutter wenden. Nur bei unverheirateten Paaren muss die Anmeldung des Kindes gemeinsam erfolgen, wenn beide das Kind als eigenes anerkennen möchten.
Natürlich kommt es manchmal auch vor, dass ein uneheliches Kind auch nur von einem einzigen Elternteil anerkannt wird. Wenn der zweite Elternteil das Kind dann auch als seines vor dem Standesbeamten anerkennen möchte, braucht er die Zustimmung des anderen Elternteils, der die Anerkennung zuerst gemacht hat. Die Anerkennung kann jederzeit erfolgen und ist dann aber unwiderruflich.
Erstattet die Mutter des Kindes die Meldung der Geburt ihres unehelichen Kindes, erhält das Kind den Familiennamen der Mutter. Bei verheirateten Paaren und bei unverheirateten, wenn beide Eltern gemeinsam das Kind anmelden, erhält das Kind den Nachnamen des Vaters oder, auf Wunsch, einen Doppelnamen. Wobei der Nachnamen des Vaters an erster Stelle steht.
Das Kind von unverheirateten Paaren kann nur den Nachnamen der Mutter tragen, wie oben erwähnt, wenn die Mutter zuerst das Baby alleine auf der Gemeinde anmeldet. Ein paar Tage später könnte der Partner dann die Vaterschaft für das Kind auf der Gemeine anerkennen; der Name bleibt aber dann jener der Mutter.
Anmerkung: Das Verfassungsgericht hat im April 2022 jegliche Vorschriften für rechtswidrig erklärt, mit denen Kindern bei der Geburt automatisch der Nachname ihres Vaters zugewiesen wird. So können künftig sowohl verheiratete als auch unverheiratete Eltern den Nachnamen für ihre Kinder selbstbestimmt wählen. Der Gesetzesentwurf dazu steht aber noch aus.
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Der Kinderausweis
Bei der Anmeldung in der Gemeinde kannst du auch gleich ein Passfoto deines Neugeborenen mitbringen bzw. seit der Einführung des digitalen Ausweises CIE (Carta di Identità Elettronica) dieses vorab mailen. Damit kann mit der Anmeldung des Babys gleich der Antrag auf Aufstellung der Identätitskarte gestellt werden.
Diesen brauchst du, wenn du mit deinem Kind ins Ausland, z.B. nach Österreich ** (und in alle Länder, die dem 1959 in Paris un- terzeichneten Europäischen Übereinkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarats beigetreten sind) fahren möchtest. Das Kind muss beim Antrag mit anwesend sein und beide Elternteile, sofern vorhanden, müssen den Antrag unterschreiben.
Nach dem Antrag dauert es etwa 2 Wochen bis der Ausweis ausgestellt wird. Er wird nach der Ausstellung an die Gemeinde geschickt und kann dort abgeholt werden.
Übrigens: Seit einigen Jahren ist nicht mehr nötig, dass die Eltern bei der Agentur der Einnahmen (agenzia entrate) die Steuernummerkarte für ihr Kind beantragen. Mit der Anmeldung bei der Gemeinde wird die Steuernummer direkt an den Wohnsitz des Neugeborenen gesendet.
** Kinder unter 14 Jahren können ausschließlich in Begleitung der auf dem Ausweis oder auf einem Beiblatt (sog. Begleiterklärung) angeführten Personen ausreisen, Kinder über 14 Jahren können auch alleine ausreisen.
Die Wahl des Kinderarztes
Wenn dein Kind auf der Welt ist und du seine Steuernummer zugeschickt bekommen hast, kannst du dein Kind online beim Landesgesundheitsdienst eintragen. Wenn du online nicht so versiert bist, kannst du die Eintragung in das Landesgesundheitsregister natürlich auch direkt im Gesundheitssprengel eurer Wohnsitzgemeinde machen.
Du erhältst dabei das grüne Gesundheitsbüchlein und kannst gleichzeitig die Kinderärztin oder den Kinderarzt wählen. Die Wahl erfolgt unter allen wählbaren Kinderärzten und -ärztinnen, welche nicht bereits die vorgesehene Höchstanzahl an Betreuten erreicht haben. Das Verzeichnis der wählbaren Ärzte liegt beim Sprengelsitz auf.
Wenn mehrere Ärzte zur Auswahl stehen ist es ratsam, wenn man sich bereits vor der Wahl informiert, wo sich die Praxis befindet oder zu welchen Zeiten sie geöffnet hat. Der gewählte Kinderarzt begleitet dein Kind schließlich bis zum seinem 14. Lebensjahr (außer wählst in der Zwischenzeit einen neuen).
Die Patientinnen und Patienten können ihre Wahl auch jederzeit widerrufen und eine neue vornehmen. Auch der Arzt und die Ärztin kann die Betreuten abweisen, sollte eine Störung des Vertrauensverhältnisses bestehen.
Übrigens: Die Gesundheitssprengel geben auch Auskünfte über eine eventuelle Ticketbefreiung der zu Lasten lebenden Kinder.
Die Wahl kann mittels SPID auch online erfolgen unter https://sceltamedico.civis.bz.it/app/
Wahl des Arztes mit der digitale Identität SPID
Apropos SPID: Diese digitale Bürgeridentität wirst du von nun an öfter brauchen. Denn nicht nur die Wahl des Kinderarztes, sondern auch Ansuchen um Elternzeit beim INPS, die Einschreibung in den Kindergarten/Schule und andere Anträge werden mittlerweile mit dem SPID gemacht.
Alternativ zum SPID kannst du auch eine
- aktivierte Bürgerkarte (Sanitätskarte mit Kartenlesegerät und PIN) oder
- wenn du schon in Besitz dieser bist, deine neuen digitalen Identitätskarte (mit PIN und entsprechender Handy-App CieID – Apple/Playstore oder Lesegerät) nutzen. Dann brauchst du den SPID nicht unbedingt.
Falls du diese aber noch nicht hast, könntest du den Besuch auf der Gemeinde gleich nutzen, um deinen SPID zu aktivieren. Wie das geht, habe ich dir hier schon einmal niedergeschrieben.
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Der Kündigungsschutz
Das italienische Arbeitsrecht räumt Müttern ab dem Zeitpunkt der Schwangerschaft eine Reihe von Rechten ein. Darunter unter anderem ein Nachtarbeitsverbot und den Schutz vor dem Heben schwerer Lasten und einen Kündigungsschutz (auch für Väter).
Wenn du mehr Informationen dazu haben möchtest, dann findest in unserem Beitrag „Die obligatorische Mutterschaft und alles, was du sonst vor der Geburt wissen solltest“ alle Infos dazu.
Die täglichen Ruhepausen (auch Stillstunden)
Jede Mutter die innerhalb des ersten Lebensjahres ihres Kindes an den Arbeitsplatz zurückkehrt hat Anrecht auf tägliche Ruhepausen – auch Stillstunden genannt. Diese Pausen stehen im Verhältnis zur täglichen Arbeitszeit zu, d.h. arbeitet eine Mutter 6 oder mehr Stunden am Tag, hat sie Anrecht auf zwei Pausen von je einer Stunde. Bei einer täglichen Arbeitszeit von weniger als sechs Stunden stehen zwei Ruhepausen von je einer halben Stunde zu (insgesamt also eine Stunde).
Ausschlaggebend für die Ermittlung der Anzahl der zustehenden Stillstunden sind nicht die täglich geleisteten Arbeitsstunden, sondern die vereinbarte tägliche Arbeitszeit, also einschließlich der bezahlten Abwesenheiten wie Urlaub, abgeschaffte Feiertage und sonstige Freistellungen.
Die genannten Ruhepausen können auch zusammengelegt werden, aber nur an jeweils ein und demselben Tag – nicht innerhalb einer Woche beispielsweise. Das heißt: Ruhepausen müssen an dem Tag genossen werden, an dem sie anreifen.
Bei Mehrlingsgeburten werden die täglichen Ruhepausen übrigens verdoppelt, egal ob zwei oder mehr Kinder geboren wurden.
Ruhepausen auch für Väter!
Auch der Vater hat Anrecht auf diese Ruhepausen, und zwar wenn sie das alleinige Sorgerecht haben oder die Mutter die Ruhepausen nicht beansprucht bzw. nicht beanspruchen kann (Hausangestellte, Heimarbeiter, Bezieherin eines Arbeitslosengeldes, Freiberufler, Selbständige). Leider nicht, wenn die Mutter keiner Beschäftigung nachgeht und Hausfrau ist.
Ebenso wenig kann der Vater die Stillstunden während der obligatorischen bzw. fakultativen Abwesenheit der Mutter vom Arbeitsplatz beanspruchen. Eine einzige Ausnahme dieser Regelung gibt es bei Mehrlingen. Dann kann der Vater seinen Teil der Ruhepausen auch dann genießen. Und auch nur dann können beide Elternteile die Stillstunden gemeinsam und zeitgleich genießen!
Der Antrag für den Genuss der Stillstunden muss vom entsprechenden Elternteil an den Arbeitgeber gestellt werden. Männer müssen den Antrag auch beim NISF einreichen. Hier kannst du die Vorlage für den Antrag der Stillstunden kostenlos herunterladen:
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Die Familiengelder
Die Übersicht über die vielen unterschiedlichen Zahlungen an Familien zu behalten, wurde mit der Einführung des Assegno unico im März 2022 stark vereinfacht. Zuvor gab es viele unterschiedliche Leistungen wie das Geburtengeld, das INPS-Familiengeld oder der Bonus bebé.
Seit Mitte 2022 gibt es nun nur noch drei verschiedene Leistungen, die Familien in Südtirol beantragen können:
- den Assegno unico (staatliches Familiengeld)
- das Landeskindergeld
- das Landesfamiliengeld
- der Kita-Bonus
Alle Details zu den unterschiedlichen Prämien für Familien erhältst du in den entsprechenden Beiträgen, die oben in der Auflistung verlinkt sind – und hier in diesem Beitrag. Dort erfährst du, bis wann nach der Geburt du um die verschiedenen Gelder ansuchen musst.
Kümmere dich am Besten zeitnah um einen Termin bei einem Patronat deines Vertrauens, damit du dort um die Gelder ansuchen und vorab die ISEE beantragen kannst, wenn du diese einheitliche Vermögenserklärung nicht selber abgeben möchtest.
PS: Hier erfährst du, was Familien in Südtirol sonst noch wissen sollten. Hier gehts zum 1. Teil der Reihe: Die obligatorische Mutterschaft und alles, was du sonst vor der Geburt wissen solltest und wenn du schon weiter bist, dann geht es hier zu Teil 3: Die Elternzeit in Südtirol/Italien