Anm.: Mit dem 1. Januar 2022 wurde das ANF abgeschafft und vom Assegno unico universale abgelöst. Alle Informationen zum neuen Einheitsscheck für Familien findest du in diesem Beitrag (Link).
Das INPS Familiengeld (ANF, assegno nucleo familiare) steht den abhängigen Beschäftigten (auch in der Landwirtschaft), den Heimarbeitern, allen die in der NISF Sonderverwaltung (gestione separata) eingeschrieben und auch Pensionisten zu. Es wird für alle Kinder bis zu deren 18. Lebensjahr* ausbezahlt und dabei hängt die Höhe des Betrages, der auf dem Lohnstreifen ausbezahlt wird, von verschiedenen Faktoren ab. Welche das sind, wo du den Antrag stellen kannst und was unverheiratete Paare beachten müssen, dass erzähle ich dir heute. Los geht’s!
Inhaltsverzeichnis
Was ist das INPS Familiengeld?
Das müssen Teilzeitbeschäftigte wissen
Wissen für unverheiratete Paare
Der Antrag beim INPS / NISF
* Ausnahme: Kinder, Studenten oder Auszubildende unter 21 Jahren, vorausgesetzt, dass sie Teil einer Großfamilie mit mindestens vier Kindern unter 26 Jahren, sind. Vorbehaltlich einer Sondergenehmigung.
Was ist das NISF / INPS Familiengeld?
Das INPS Familiengeld wird abhängigen Beschäftigten mit Kindern ausbezahlt und zwar immer im Zeitraum vom 1. Juli eines Jahres bis zum 30. Juni des Folgejahres. Der Betrag hängt unter anderem vom Familieneinkommen ab und wird jährlich vom INPS mit einem Rundschreiben mitgeteilt. Weitere beeinflussende Faktoren sind:
- der Familienstand (ledig / verheiratet)
- die Anzahl der Familienmitglieder / Kinder
- die Höhe des Gesamteinkommens des Vorjahres laut Steuererklärung
Den genauen Beitrag, den du erhältst, findest du online auf der Webseite des INPS/NISF bzw. in der aktuellen Tabelle des INPS (Link zur Tabelle 2021/22). Im Juli 2021 wurde eine Erhöhung des INPS-Familiengelds ANF in Höhe von 37,50€ pro Kind für Familien mit bis zu 2 Kindern und von 55€ pro Kind für Familien mit mindestens drei Kindern beschlossen (Juli – Dezember 2021). Diese Erhöhung ist in der Tabelle noch nicht eingetragen und kommt on top.
Bevor wir uns dem Antrag selbst widmen, möchte ich dir vorab noch einige Informationen mitgeben.
Das müssen Teilzeitbeschäftigte zum INPS Familiengeld ANF wissen!
Für Teilzeitbeschäftigte gilt es zu berücksichtigen, dass das INPS Familiengeld vollumfänglich nur Arbeitnehmer ausbezahlt wird, die mindestens 24 Stunden pro Woche arbeiten (was auch durch die Akkumulierung von mehr als einem Teilzeit- oder Vollzeitarbeitsverhältnis erreicht werden kann). Wenn die Anzahl der geleisteten Arbeitsstunden niedriger ist, wird der entsprechende Betrag durch 26 dividiert und mit der Anzahl der tatsächlich gearbeiteten Tage multipliziert, unabhängig von der Anzahl der geleisteten Arbeitsstunden an jedem einzelnen Tag.
Einige grundlegende Beispiele zum INPS Familiengeld
1 | Frau Mayr arbeitet im Oktober 2018 je 24 Stunden pro Woche. Sie erhält das Familiengeld somit in vollem Umfang ausbezahlt, was in Ihrem Fall (Annahmen | Einkommen 2017: 22.600€, ledig und 1 Kind) 83,25 € ausmacht. Wäre Frau Mayr verheiratet und das Familieneinkommen würde bspw. 40.000€ betragen, läge der Betrag laut aktueller Berechnungstabelle (1. Juli 2018 – 30.06.19) bei lediglich 44,04 €. Da Frau Mayr nicht verheiratet ist, muss sie beim INPS die Sondergenehmigung zum Erhalt des Familiengeldes ANF43 – siehe unten – beantragen.
2 | Frau Brunner hingegen arbeitet im Oktober 2018 nur 18 Stunden pro Woche, und zwar Dienstag, Mittwoch und Donnerstag je 6 Stunden. Sie hat somit keinen Anspruch auf das volle Familiengeld. Sie ist ebenfalls ledig und hat dasselbe Einkommen wie Frau Mayr, sie erhält jedoch lediglich einen Beitrag von 44,82 € (83,25/26*14). Wäre Frau Brunner verheiratet wäre Ihr anzuraten, sofern ihr Ehemann in Vollzeit arbeitet, das INPS Familiengeld über den Lohnstreifen des Ehemannes auszahlen zu lassen.
3 | In unserem letzten Beispiel sprechen wir noch über Frau Prader. Sie arbeitet als Reinigungskraft im Supermarkt und zwar von Montag bis Samstag jeweils 2 Stunden am Tag (12 pro Woche) Da bei der Berechnung des Familiengeldes, wie oben erwähnt, nur die Tage und nicht die Arbeitsstunden pro Tag berücksichtigt werden, arbeitet Frau Prader im Oktober 2018 an ganzen 27 Tagen. Sie erhält das INPS Familiengeld somit in vollem Umfang ausbezahlt.
Die Sondergenehmigung ANF43 für unverheiratete Paare und ledige Antragsteller
Bitte beachte: Unverheiratete Partnern mit Kindern, die einen Lebensgemeinschaftsvertrag unterzeichnet haben, unterliegen anderen Regeln!
Einige Arbeiter und Angestellten, die das Ansuchen an den Arbeitgeber stellen, benötigen eine Sondergenehmigung. Diese wird in folgenden Fällen nötig:
- wenn die Aufnahme bestimmter Familienmitglieder (Brüder, Schwestern) beantragt wird
- in Fällen von möglicher doppelter Auszahlung (also Kinder von ledigen oder unverheirateten Paaren, nach einer Trennung etc.)
- um die Erhöhung der Einkommenslevel anzusuchen (Alleinerziehende oder Familienmitglieder, mit pflegebedürftigen Angehörigen)
- dann, wenn der Ehepartner nicht die Eigenerklärung auf dem Fomular ANF/DIP (SR16) unterzeichnet
In allen diesen Fällen muss das Ansuchen um Ausstellung der Sondergenehmigung ANF43 auf telematischem Wege an das NISF gestellt werden. Das kann auf folgenden Wegen erfolgen: mittels Bürgerkarte, PIN dispositivo oder SPID auf der Homepage > Invio OnLine di Domande di prestazioni a Sostegno del reddito > Autorizzazioni Anf, über das NISF Call Center oder über ein Patronat.
So stellst du das Ansuchen um Familiengeld selbst!
Der Antrag um das Familiengeld an das INPS / NISF (Nationalinstitut für soziale Fürsorge) kann selbst online gestellt werden. Dabei sind bestimmte Fristen einzuhalten, d.h. das Ansuchen um das INPS Familiengeld (nucleo familiare) muss jährlich neu gestellt werden. Es kann jedoch (bei Vergessen etc.) auch für 5 Jahre rückwirkend beantragt werden.
Wichtig und nicht zu vergessen: Jede Änderung der Familienzusammenstellung (z.B. Geburt eines Kindes) bei laufender Auszahlung muss auch innerhalb von 30 Tagen mitgeteilt werden!
Um den Antrag einzureichen gehen wir folgendermaßen vor:
ACHTUNG! Hier findest du einen aktuelleren Beitrag zum Ansuchen!
Wir loggen uns online auf der Webseite des INPS ein (Bürgerkarte, INPS Pin dispositivo oder SPID). Dort suchst du unter Servizi online den Menüpunkt „Assegno dal Nucleo Familiare: Lavoratori Dipendenti di Aziende Attive“. Wenn wir dort anklicken kommen wir direkt in das entsprechende Menü, wo wir unseren Antrag stellen können, getätigte Ansuchen noch einmal anschauen oder, wie erwähnt, Änderungen (Domanda di Variazione) mitteilen können!
Heute widmen wir uns dem Antrag an sich und klicken also auf „Nuova Domanda“. Nun sehen wir die Steuernummer des Antragstellers und darunter eine Auflistung der bereits getätigten (online auf diesem Wege) Ansuchen. Je nachdem, für welches Jahr wir ansuchen möchten, klicken wir daneben auf NUOVO ➠ . Wie gesagt, ein Antrag ist auch für bis zu 5 Jahre rückwirkend möglich.
Im nächsten Schritt (siehe oben) werden die anagrafischen Daten, d.h. vollständiger Name, Geburtsort und -datum, Wohnort und Kontaktdaten, abgefragt. Außerdem muss der Zivilstand angegeben werden: Bist du ledig, verheiratet, in einer zivilrechtliche Partnerschaft, gesetzlich getrennt, nach einer aufgelösten zivilrechtliche Partnerschaft, geschieden, verwitwet, verlassen oder ein Hinterbliebener einer zivilrechtlicher Partnerschaft.
Falls du nicht ledig bist, auch das entsprechende Datum der Eheschließung, Trennung, Scheidung o.ä. Bitte beachte noch einmal alle Informationen für unverheiratete Paare, falls du ledig bist. Um zur nächsten Seite zu gelangen, klicken wir nun wie immer auf den Button AVANTI ➠ rechts oben.
Im nächsten Schritt werden, wie früher auch beim Antrag in Papierform, alle Angaben zu den Familienmitgliedern des Antragstellers abgefragt. Wir beginnen mit der Angabe der Steuernummer (von Ehepartner, Kindern und, falls nötig, von Enkelkindern, Bruder und Schwester -> siehe Sonderngenehmigung) oben und klicken dann auf „Cerca“. Ist die Steuernummer registriert und korrekt, erscheinen unten automatisch Geburtsort und -datum. Wir ergänzen dann noch den Zunamen (Achtung! Beim Ehepartner wird der unverheiratete, also ledige Nachnamen angegeben) und den Vornamen.
Unter „Dati di residenza“ müssen wir angeben, ob das entsprechende Familienmitglied mit dem Antragsteller im Haushalt lebt (residente con il richiedente) oder ob es in Italien lebt, z.B. bei einem anderen Elternteil oder im Ausland. Letzteres ist vor allem bei Arbeitnehmern der Fall, die nur aus beruflichen Gründen und saisonal ihr Heimatland verlassen um in Italien tätig zu sein.
Im letzten Schritt geben wir das Verwandtschaftsverhältnis zueinander an
- coniuge/Parte di unione civile = Ehepartner / Partner einer anerkannten Lebensgemeinschaft
- Figlio = Sohn / Tochter
- Fratello = Bruder
- Sorella = Schwester
- Nipote = Enkelkind
- Nipote di ascendente = Direkter Vorfahre
und außerdem, ob es sich bei dieser Person um eine Person mit Behinderung handelt. In diesem Fall fällt das Familiengeld höher aus. Haben wir alle diese Daten eingegeben, klicken wir unten rechts auf „Salva familiare“ und können nun mit der Eingabe weiterer Familienmitglieder so lange fortfahren, bis die Liste unten vollständig ist. Erst dann klicken wir zum Fortfahren des Antrages oben rechts auf AVANTI ➠.
Nun geht es ans Eingemachte: das Familieneinkommen. Im ersten Schritt wählen wir zwischen
- non conseguito -> haben ich und meine Familienangehörigen keine Einkommen erzielt
- conseguito -> haben ich und meine Familienangehörigen folgende Einkommen erzielt
Die Einkommen sind immer brutto anzugeben; am besten entnimmst du diese Daten deiner Steuererklärung. Es ist übrigens immer das Einkommen des Jahres vor dem Ansuchen anzugeben, d.h. wenn ich am 1. Juli 2019 um das INPS Familiengeld anfrage, muss ich das Einkommen des Jahres 2018 angeben. Bei Nachzahlungen gilt natürlich dasselbe, wobei für jedes Jahr ein eigener Antrag eingereicht werden muss.
ACHTUNG! Bei unverheiratet zusammenlebenden Partnern mit Kindern, die ihre vermögensrechtlichen Beziehungen in Bezug auf ihre Lebensgemeinschaft durch die Unterzeichnung eines Lebensgemeinschaftsvertrags geregelt haben, gemäß Art. 1, Abs. 50, Ges. Nr. 76 des 20. Mai 2016, müssen die Einkommen beider Eltern angegeben werden!
Steuerpflichtige Einkommen
Oben in der ersten Tabelle ist das einkommensteuerpflichtige Einkommen der Familie (Antragsteller, Ehepartner, Kinder) anzugeben. Dabei geben wir in der ersten Spalte alle Lohneinkommen, Renten oder gleichwertigen Einkommen (für diese liegt im Normalfall immer auch in Mod. CU vor) an, während wir in der zweiten Spalte alle anderen Einkommen aus selbständiger Tätigkeit, Gebäuden oder Grundstücken angeben. Im letzten Schritt wählen wir aus, wo die erklärten Einkommen entnommen wurden, also dem Mod. CU, der Steuererklärung 730, der Steuererklärung PF (hier noch alt mit Unico angegeben) oder dem Mod. 770.
Solltest du noch weitere Einkommen aus Renten oder Zuwendungen und Entschädigungen erhalten, sind diese unten unter dem Punkt „Redditi esenti da imposta“ anzugeben.
Steuerfreie, quellen- und ersatzbesteuerte Einkommen
Unter die steuerfreien Einkommen oder Einkommen mit Ersatzbesteuerung fallen alle Einkommen aus Renten, Zuwendungen und Entschädigungen für Blinde, Taubstumme und Zivilinvaliden, alle Sozialrenten und alle Zusatzgelder für Vorzugsrenten und ähnliches. Diese sind unten in der ersten Spalte anzugeben!
In der zweiten Spalte sind andere quellen- oder ersatzbesteuerte Einkommen anzugeben wie Lotto- und Wettgewinne, Erträge aus Schatzscheinen und Versicherungen u.ä.. Solltest du dir hier nicht sicher sein, informiere dich bei deinem Steuerberater oder im Patronat deines Vertrauens.
Sobald wir alle Einkommen angegeben und noch einmal überprüft haben, kann es im nächsten Schritt weitergehen.
Nun sind wir zur Verantwortlichkeitserklärung des Antragstellers gelangt. Hier musst du, falls vorhanden, erklären, dass
- weder ich noch andere Personen erhalten italienische oder ausländische Familiengelder irgendwelcher Art für die Personen, die im Verzeichnis der Familienmitglieder angegeben sind
- ich erhalte Familiengeld für die Familienmitglieder, die auf den Seiten 2 und 3 angegeben sind (Betrag, ausbezahlt von -> auszahlende Behörde und bei ausländischen Leistungen den auszahlenden Staat angeben)
- ich habe das Familiengeld für die Familienmitglieder beantragt bei __
Diese Erklärung ist außerdem nicht nur für sich selbst, sondern auch für andere Familienmitglieder abzugeben. Für diese muss erklärt werden, ob und von wem diese italienische oder ausländische Familiengelder irgendwelcher Art für die auf Seite 2 und 3 des Antrages um Familigeld beim INPS angegebenen Familienangehörigen (Kinder) beziehen.
Fast geschafft! Auf dieser letzten Seite (siehe oben) siehst du eine Zusammenfassung deines Antrages mit allen eingegebenen Daten. Kontrolliere diesen noch einmal genau, bevor du ihn mit „Salva dichiarazione“ oben rechts an das INPS verschickst. Klickst du darauf, wird dein Antrag direkt eingereicht und dir wird das Formblatt ANF/DIP SR16 und die dazugehörige Versandbestätigung direkt zum Ausdrucken bereitgestellt.
Haben wir den Antrag nun verschickt, können wir zwei unterschiedliche PDF-Dateien herunterladen. Dabei handelt es sich zum einen um den Antrag selbst, zum anderen um die Versandbestätigung bzw. Quittung des INPS, dass sie den Antrag erhalten haben. Hierauf finden wir für mögliche Nachfragen auch eine entsprechende Protokollnummer zum Antrag. Beachte nun:
Alle Anträge die du selbst, oder stellvertretend für dich ein Patronat, online eingereicht hast, liegen deinem Arbeitgeber noch nicht vor. Du bist also verpflichtet, deinen Arbeitgeber über dein Ansuchen um die Familienzulage beim N.I.S.F. zu informieren und ihm das dazugehörige telematische Ansuchen (Formblatt SR179) und die dazugehörige Abgabebestätigung auszuhändigen. Erst dann kann deine Familienzulage auf dem Lohnstreifen ausbezahlt werden.
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