Kinder zu haben ist wundervoll, doch das eine oder andere Mal kann uns das Familienleben auch vor Herausforderungen stellen. Umso wichtiger ist es (nicht nur in so herausfordernden Zeiten wie diesen), dass Familien wissen, an wen sie sich wenden können und welche Angebote und Unterstützungsmaßnahmen es für Familien in Südtirol / Italien gibt.
Dieser Blogartikel soll eine Hilfe im Alltag darstellen, rasche Antworten auf wichtige Fragen geben und eine Hilfestellung bei der Bewältigung des Alltags sein: Was kommt bürokratisch auf uns zu und welche Hilfen können wir erwarten?
Inhaltsverzeichnis
Vor der Geburt
Die Recht bei einer Frühgeburt
Baby stationär im Krankenhaus
Der obligatorische Mutterschaftsurlaub
Die flexible Mutterschaft
Rechte für Freiberuflerinnen
Die vorzeitige Abwesenheit
Der Kündigungsschutz
Nach der Geburt
Die Anmeldung auf der Gemeinde
Der Kinderausweis
Die Wahl des Kinderarztes
Der obligatorische Vaterschaftsurlaub
Der fakultative Vaterschaftsurlaub
Die täglichen Ruhepausen/Stillstunden
Wissenswertes
Einheitsscheck – assegno unico
Bonus auf Muttermilchersatz
Der Kita-Bonus
Arbeitsrechtlicher Kündigungsschutz
Die Krankheit des Kindes
Der Kulturbonus für 18-Jährige
Die carta giovani nazionale
Die Elternzeit
Neue Regelungen zur Elternzeit
Anleitung: Antrag auf Elternzeit
Obligatorische Abwesenheit für Väter
Selbstständige & Freiberufler
Erste Schritte in der Welt
Die Initiative Bookstart
Der EuregioFamilyPass Südtirol
Die Großelternkarte
Leistungen des Landes
Das Landeskindergeld
Das Familiengeld des Landes
Das Landesfamiliengeld+ für Väter
Leistungen des Staates
Assegno unico per i figli
Das Familiengeld des Staates
Das staatliche Mutterschaftsgeld
Der Bonus mamme domani
Arbeit & Rente
Selbstkündigung innerhalb des 1. Lj.
Die rentenmäßige Absicherung der Erziehungszeiten
Das Naspi
Die Steuererklärung
Tipps für Eltern
Wir erstellen ein Mod. 730
Weitere Informationen
Der Kindersitz im Auto
Der Unterhaltsvorschuss
Der Sozialbonus auf Stromlieferungen
Obligatorische Versicherung für Hausfrauen
Häufig gestellte Fragen
Archiv
Das INPS Familiengeld
Der Antrag an das INPS
Der bonus bebé
Der Voucher Babysitter – Carta Bimbi
Welches sind die aktuellen Regelungen zur Mutterschaft, der Elternzeit und dem Familiengeld in Südtirol / Italien? Das italienische Arbeitsrecht ist sehr umfangreich und vor allem sehen die einzelnen Kollektivverträge unterschiedliche Regelungen vor. Öffentliche Bedienstete haben wiederum andere Bestimmungen.
Heute möchte ich für dich die Regelungen für unabhängige Beschäftigte in der Privatwirtschaft zusammenfassen. Außerdem habe ich für euch auch Informationen zu den verschiedenen Leistungen des Landes Südtirol für Familien, z.B. das Familiengeld und das Landeskindergeld, zusammengefasst. Los geht’s!
Eine kleine Anmerkung noch vorab: Wenn dir der Beitrag weiterhilft und du uns dabei unterstützen möchtest, weiterhin informative und spannende Artikel für dich zu schreiben, kannst du uns unterstützten.
ARCHIV: Der Babybonus – bonus bebé
Anm.: Das INPS Familiengeld wurde mit dem assegno unico universale 2022 abgeschafft. Alle Informationen zum neuen Einheitsscheck für Familien findest du in diesem Beitrag (Link).
Den 2014 eingeführten Bonus bei Geburt, Adoption oder Anvertrauung eines Babys von 80 bis 160 Euro im Monat gibt es auch 2021. Dieses Kindergeld ist für einkommensschwachen Familien gedacht und kann online auf der Homepage des INPS | NISF beantragt werden. Der Betrag wird zwar 2021 unabhängig vom Einkommen ausbezahlt, doch die Höhe hängt weiterhin vom Einkommen ab (ISEE Wert):
- 160,00 € bei einem ISEE Einkommen unter 7.000 € (1.920€/Jahr)
- 120,00 € bei einem ISEE Einkommen zwischen 7.001 und 40.000 € (1.440€/Jahr)
- 80,00 € im Monat ab einem ISEE-Einkommen über 40.000 € (960€/Jahr)
- Der Betrag erhöht sich beim zweiten Kind um 20% (seit 2020)
Somit beträgt der Betrag ab dem zweiten Kind 96 € für alle mit einem Einkommen über 40.000 €, bei einem Einkommen über 7.000€ (bis 39.999€) gibt es 104 € monatlich und 192 € gibt es für jene mit einem Einkommen darunter, also unter 7.000€. Das staatliche Kindergeld ist übrigens mit dem Familiengeld des Landes und der Region vereinbar und nicht steuerpflichtig.
Der Antrag um den Babybonus
Das Ansuchen um den Bonus bebé muss innerhalb von 3 Monaten (90 Tagen) ab Geburt, Adoption oder Anvertrauung des Kindes an das NISF gestellt werden. Der Antrag kann selbst online auf telematischem Weg (Servizi online INPS > Servizi per il cittadino > Authentifizierung mit SPID / CIE > Invio domande di prestazioni a sostegno del reddito > Assegno di natalità – Bonus bebè) oder über ein Patronat gestellt werden. Auch ein Ansuchen mit den Mitarbeitern des Call Center ist möglich unter den Telefonnummern 803 164 (numero verde, kostenlos vom Fixtelefon) oder Nr. 06 164 164 (Mobiltelefon).
Den Antrag können alle neuen Mütter mit Wohnsitz in Italien gestellt werden. Und damit auch von arbeitslosen Müttern, Hausfrauen, Arbeitnehmerinnen und Müttern aus der EU die im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis sind.
Nicht vergessen: Die die werdende Mutter kann ab dem 7. Monat der Schwangerschaft zusätzlich zum Babybonus den „bonus mamme domani“ in Höhe von 800,00 € beantragen.
Staatliche Leistungen
Das Familiengeld des Staates
Das staatliche Mutterschaftsgeld
Der Bonus mamme domani
Assegno unico per i figli
Das staatliche Familiengeld
Das staatliche Familiengeld ist ein Beitrag zur Unterstützung einkommensschwacher und kinderreicher Familien in ganz Italien. Der Höchstbetrag beträgt dabei 1.886,82 € (2021: 145,12 € x 13 Monate).
Der Betrag wird, wie bei den Leistungen auf Landesebene auch, aufgrund der wirtschaftlichen Lage der Familie berechnet. Hier wird jedoch die ISEE anstatt der EEVE als Berechnungsgrundlage herangezogen.
Anm.: Wie oben bereits erwähnt, plant auch das Land Südtirol künftig die ISEE als Grundlage heranzuziehen. Seit der Einführung des Einheitsschecks 2022 macht sowieso jede Familie mit Kindern in Südtirol diese ISEE-Erklärung. Das würde das ganze vereinfachen, da Familien dann in Zukunft nur mehr eine, anstatt zwei Erklärungen (EEVE und ISEE) abgeben müssten.
Voraussetzungen für das staatliche Familiengeld
In der Familie, die um das staatliche Familiengeld ansuchen möchte,
- müssen mindestens 3 minderjährige Kinder leben
- muss die Familie (egal ob EU-Bürger oder Nicht EU-Bürger im Besitz einer langfristigen Aufenthaltsgenehmigung) in einer Gemeinde in Südtirol ansässig sein
- darf die im Verhältnis zur Anzahl der Familienmitglieder vorgesehenen Einkommensschwelle nicht überschreiten.
Hier wird als Berechnungsgrundlage nicht die EEVE, sondern die staatliche ISEE herangezogen.Die ISEE-Erklärung darf dabei die Höchstschwelle von 8.788,99 € nicht überschreiten.
Das Ansuchen muss jedes Jahr erneuert und innerhalb 31. Jänner des darauffolgenden Jahres (z.B. Gesuch für das Jahr 2021 innerhalb 31. Jänner 2022) eingereicht werden.
Das staatliche Mutterschaftsgeld
Das staatliche Mutterschaftsgeld ist eine einmaliger Beitrag, der allen ansässigen Frauen zusteht, welche die Staatsbürgerschaft eines EU-Landes besitzen. Außerdem können Frauen um den Beitrag ansuchen, die im Besitz der Staatsbürgerschaft eines Nicht-EU-Landes und des Aufenthaltsscheines sind (sog. „permesso di soggiorno UE per soggiornanti di lungo periodo“).
Einzige Voraussetzung ist: Die Frauen beziehen kein anderes Mutterschaftsgeld, z.B. vom NISF (ist also nicht versichert!)
Das Ansuchen muss innerhalb von 6 Monaten ab Geburt, Adoption oder Anvertrauung eingereicht werden.
Der Erhalt des Beitrages ist natürlich auch hier an das Familienvermögen gebunden und die Berechnungsgrundlage ist auch hier der staatliche ISEE Indikator (maximal 17.416,66 €). Die Höhe des Zuschusses wird jährlich auf Monatsbasis festgelegt und es werden 5 Monatsbeträge in einmaliger Zahlung ausbezahlt. Für alle Geburten in den Jahren 2016 + 2017 waren es maximal 1.694,45 € (338,89 € x fünf). Für Geburten im Jahr 2021 waren es insgesamt 1.740,60 € (348,12 € x fünf).
Weitere Informationen bekommst du in deiner Wohnsitzgemeinde oder einem Patronat.
Bonus mamme domani: Bonus premio alla nascita
Anm.: Mit der Einführung des Einheitsscheck, dem assegno unico universale, wurde die Geburtenprämie abgeschafft. Der Bonus nascita kann 2022 nur noch von jenen angesucht werden, die innerhalb 28.02.2022 ein Baby zur Welt bringen oder innerhalb 31.12.2021 das 7. Schwangerschaftsmonat abgeschlossen haben.
Alle Informationen zum einheitlichen Kindergeld findest du in diesem Beitrag (Link).
2017 eingeführt, erhalten auch 2021 alle Mamas, die in diesem Jahr ein Kind zur Welt bringen, einen einmaligen und einkommensunabhängigen Bonus von 800 Euro (1.600 € bei Zwillingen). Ob das die niedrige Geburtenrate ansteigen lässt – wir werden sehen!
Um diesen Beitrag zu Lasten des italienischen Staates zu erhalten, müssen folgende Voraussetzungen gegeben sein:
- Ansässigkeit in Italien
- italienische oder gleichgestellte Staatsbürgerschaft (EU)
- nicht EU-Bürger brauchen eine langfristige Aufenthaltsgenehmigung
- der 7. Monat der Schwangerschaft muss überstanden sein
- Geburt, auch wenn diese vor Erreichen des 8. Monats stattfindet
- Adoption (national oder international)
- Anvertrauung (vor einer Adoption)
- Es gelten keine Einkommens- und Vermögensgrenzen
Das Ansuchen wird ab Erreichen des 8. Schwangerschaftsmonats – möglich aber auch noch nach der Geburt (bis maximal zum Erreichen des 1. Lebensjahres) – online auf der Webseite an das INPS gestellt (unter: Servizi per il cittadino -> PIN -> Invio domande di prestazioni a sostegno del reddito -> Assegno di natalitá | Bonus bebé).
Wird das Ansuchen noch in der Schwangerschaft gestellt, benötigt die Mutter für das Ansuchen die Bestätigung der Schwangerschaft vom Arzt des SSN (Nationalen Sanitätsbetriebes). Es reicht auch, die entsprechende Nummer des Protokolls mitzuteilen. Wird das Ansuchen nach der Geburt gestellt erklärt die Mutter die entsprechenden Daten (Autocertificazione: Geburtsdatum, Steuernummer).
Das benötigst du für den Antrag um den Bonus mamme domani:
- Ausweis und Steuernummer der Mutter
- Steuernummer des Kindes
- Kontodaten und
- Mod. SR163 (ausgefüllt und auf S. 2 von einem Bankbeamten unterfertigt)
Assegno unico per i figli
Das „assegno unico figli“, also das einheitliche Kindergeld, tritt mit 1. Juli 2021 in Kraft. Es steht allen Eltern zu, die mit ihren Kindern in Italien wohnhaft sind. Und zwar vom 7. Monat der Schwangerschaft bis zum 21. Lebensjahr, solange das Kind zu Lasten lebend ist und somit weniger als 2.840,51€ im Jahr verdienen. Für Kinder unter 24 Jahren wurde der entsprechende Betrag 2020 auf 4.000€ pro Jahr erhöht.
Der Betrag des einheitlichen Kindergeld wird aus einem Fixbetrag bestehen, der allen Eltern in gleicher Höhe (zwischen 50 – 80€) zusteht und aus einem variablen Teil, der anhand der ISEE berechnet wird. Der Höchstbetrag des Familiengeldes liegt aktuell bei 250€.
Außerdem sind Erhöhungen zwischen 30% – 50% vorgesehen für Familien mit drei und mehr Kindern und falls das Kind eine Behinderung hat.
Das einheitliche Kindergeld ersetzt mit seiner Einführung einige Beiträge, unter anderem die persönlichen Steuerfreibeträge, das INPS Familiengeld ANF, den Bonus bebé, den Bonus Mamma domani und den Bonus asilo nido.
Weitere Informationen findest du im Beitrag „Das einheitliche Kindergeld in Italien“
Arbeit & Rente
Selbstkündigung innerhalb des 1. Lj.
Die rentenmäßige Absicherung der Erziehungszeiten
Das Naspi
Die bestätigte Selbstkündigung im 1. Lebensjahr
Wie oben bereits erwähnt, unterliegen Eltern bis zum 1. Geburtstag ihres Kindes einem Entlassungsschutz, d.h. ihnen darf nur aus einem gerechtfertigten Grund oder aufgrund der Schließung einer Abteilung oder des gesamtes Betriebes gekündigt werden.
Dieser Kündigungsschutz sieht auch vor, dass Eltern die von sich aus kündigen, bis zum ersten Geburtstag des Kindes die Selbstkündigung vom Arbeitsinspektorat bestätigen lassen müssen. Dies soll einer erzwungenen Kündigung vorbeugen und Eltern müssen damit bestätigen, dass sie über ihre Rechte (z.B. Elternzeit in Stunden etc.) Bescheid wissen.
Die Kündigung selbst muss seit dem 12. März 2016 ausschließlich in telematischer Form erfolgen, und zwar über eine einfache Online-Prozedur „cliclavoro“ unter Servizi.lavoro.gov.it auf der Webseite des Ministeriums für Arbeit und Soziales (selbst zu machen) oder über ein Patronat.
Falls die Kündigung selbst durchgeführt wird, ist dazu ein SPID oder eine aktivierter Bürgerkarte CNS oder neuer digitaler Identitätskarte CIE benötigt. Das Login mittels INPS Pin dispositivo ist seit Ende 2020 nicht mehr möglich.
Um die freiwillige Kündigung selbst mitzuteilen, loggst du dich auf dieser Webseite mit genannten Zugangsdaten ein. Dann erscheint folgendes Fenster ⬇ und hier klickst du in der ersten Zeile ganz rechts auf das 4. Symbol „Dimissioni volontarie“.
Während der Prozedur wird das Formular „Bestätigung freiwillige Kündigung – Mutterschaft | Vaterschaft“ generiert und bei Abschluss automatisch an den Arbeitgeber und das Arbeitsinspektorat versendet. Weitere Informationen zur Prozedur findest du auf cliclavoro.it (in deutscher Sprache) oder hier in italienischer Sprache.
Das Arbeitslosengeld NASPI
Mütter, die nach der Geburt eines Kindes aus den unterschiedlichsten Gründen nicht zu ihrem Arbeitgeber zurückkehren können oder wollen, haben die Möglichkeit Arbeitslosengeld zu beantragen. Voraussetzung dafür ist, dass sie ihre Arbeitsstelle in jenem Zeitraum kündigen, in dem sie Entlassungsschutz genießen – also innerhalb des ersten Lebensjahres des Kindes.
Bei Kündigungen wegen Mutterschaft sind die Arbeitnehmerinnen nicht zur Einhaltung der Kündigungsfrist verpflichtet. Sie haben jedoch Anrecht darauf, dass die Entlohnung für diesen Zeitraum ausgezahlt wird, sofern sie danach keine andere Arbeitsstelle antreten.
Frauen sollten diesen Schritt dennoch nicht leichtfertig setzen und auf mittelfristige Sicht überlegen, was eine Kündigung für ihre weitere arbeitsmäßige und finanzielle Situation bedeutet. Vielfach gelingt es gemeinsam mit dem Arbeitgeber Möglichkeiten zu finden, die den familiären Bedürfnissen auch bei einer Rückkehr an den Arbeitsplatz Raum lassen. Besonders große Chancen gibt es dafür in Betrieben, die als familienfreundliche Betriebe zertifiziert sind. (Seite 63).
Die rentenmäßige Absicherung der Erziehungszeiten
Immer wieder liest und hört man von der Armutsfalle Kind und in der Tat droht vielen Mütter die Altersarmut. Es sind immer noch Frauen, die für ihre Familie den Job aufgegeben – und die Regelung zum Erhalt des Arbeitslosengeldes bei Selbstkündigung innerhalb des ersten Lebensjahres unterstützt diese Entwicklung. Wie aber kann eine Mutter diese Erziehungszeit für die Rente absichern? Diesem Thema habe ich bereits einige Artikel gewidmet, die du hier findest:
⤷ Die Rentenversicherung für Mütter
⤷ Zusatzrente: Mami sorgt vor!
Kurz zusammengefasst: Mütter, die aufgrund der Kindererziehung Zuhause bleiben und trotzdem in ihre Rentenkasse einzahlen, egal ob beim INPS / NISF oder einem Zusatzrentenfond, können einen Beitrag erhalten.
Der Beitrag beträgt maximal 9000,00 € pro Jahr und steht bis zum dritten Lebensjahres des Kindes oder innerhalb des dritten Jahres ab Adoption zu; für Angestellte mit einem Teilzeitarbeitsvertrag bis 70 Prozents steht dieser Beitrag bis zum fünften Lebensjahr oder innerhalb des fünften Jahres ab Adoption zu. Außerdem steht der Beitrag Angestellten in der privaten Wirtschaft in Wartestand ohne Bezüge und ohne Rentenversicherung zu, sowie Selbstständigen, die in der Sonderverwaltung des INPS/NISF (gestione separata) eingetragen sind und Personen, die keine Tätigkeit ausüben und in keiner Pflichtversicherung eingetragen sind (z.B. Hausfrauen, Studenten).
Es steht auch denjenigen zu, die seit mehr als sechs Monaten einer Zusatzrentenform beigetreten sind und regelmäßig mindestens alle drei Monate einen Beitrag zu ihren Lasten oder als Alternative Beiträge in Höhe von insgesamt mindestens 360,00 € zu eigenen Lasten eingezahlt haben.
Nicht zu steht der Beitrag den in der öffentlichen Verwaltung tätigen Arbeitnehmern und denjenigen, die eine direkte Rente beziehen oder eine figurative Rentenabsicherung genießen (z.B. Mutterschaften für andere Kinder, Aspi, Naspi).
Die Ansuchen können ausschließlich telematisch über ein Patronat eingereicht werde.
Weitere Informationen
Der Kindersitz im Auto
Der Unterhaltsvorschuss
Der Sozialbonus auf Stromlieferungen
Obligatorische Versicherung für Hausfrauen
Der Kindersitz im Auto
Wenn du mit deinem Kind im Auto unterwegs sein möchtest, brauchst du zwingend einen Kindersitz. Es kann am Anfang eine Babyschale oder ein Reboarder sein, später reicht ein „normaler“ Kindersitz und ab 120cm wäre laut gesetzlichen Vorschriften sogar eine Sitzerhöhung ausreichend.
Der Kindersitz ist bis zu einem Alter von 12 Jahren oder einer Größe von 1,50 m bzw. 36 kg Pflicht.
Für welchen Kindersitz oder Babyschale du dich entscheidest, liegt bei dir. Er muss aber auf alle Fälle der EU Sicherheitsnorm ECE R 44/04 entsprechen (ältere Modelle der Norm ECE R44). Nicht mehr verwendet werden dürfen ECE R44/01 und ECE R44/02. Beim Zulassungssiegel muss das Kennzeichen E3 (für Italien) angeführt sein. Die Zulassungsnummer muss mit 04 beginnen, damit alle Grundlagen erfüllt sind.
Außerdem müssen alle Kindersitze für Kinder bis 4 Jahren mit einem Alarmsignal ausgestattet sein. Wir haben bereits berichtet. Weitere Infos dazu findest du auch auf der Webseite der Verbraucherzentrale Südtirol.
Der Unterhaltsvorschuss
Wir hoffen alle, dass wir nie in eine solche Situation kommen. Doch Trennungen sind häufiger als je zuvor und eine Scheidung läuft nicht immer mit beiderseitigem Einverständnis und ohne Streit ab. Manchmal kommt es auch vor, dass der Ex-Partner den Unterhalt, den er eigentlich laut Gesetz und dem Gerichtsurteil nach zahlen müsste, einfach nicht bezahlt. Das ist für den Partner, der die Kinder betreut, natürlich ein riesengroßen Problem. Hier möchte der Staat Abhilfe schaffen.
Wenn eine Frau (oder ein Mann), den ihr/ihm zustehenden Unterhalt nicht bekommt, gibt der Staat einen Vorschuss, bis das Problem gelöst ist. Der Staat holt sich dann vom Ex-Partner sein Geld zurück.
Wenn du dich gerade getrennt hast, dann lege ich dir auch die Broschüre „Damit Familie bleibt“ des Landes ans Herz. Dort findest du Antwort auf alle Fragen rund um Sorgerecht, Prozesskostenhilfe, vermögensrechtliche Fragen und Unterhalt.
Der Sozialbonus auf Stromlieferungen
Im Januar 2009 ist der sogenannte „Sozialbonus auf Stromlieferungen“ in Kraft getreten. Dieser Skonto auf der Stromrechnung soll Familien mit wirtschaftlicher und/oder gesundheitlicher Bedürftigkeit unterstützen und eine Einsparung bei den jährlichen Energiekosten ermöglichen.
Anspruch auf diesen Bonus haben alle Familien, die einen Stromlieferungsvertrages bis 4,5 kW für ihre Hauptwohnung (meldeamtlicher Wohnsitz) abgeschlossen haben und dreren ISEE Einkommen unter 8.107€ NEU 2022! ISEE Einkommen bis 12.000 € für den Zeitraum zwischen dem 1. Aprile und dem 31. Dezember 2022.
Bei mindestens vier zu Lasten lebenden Kindern erhöht sich dieser Betrag auf 20.000€. Auch Bezieher der Mindestrente oder des reddito di cittadinanza dürfen einen höheren ISEE Wert haben und haben trotzdem Anrecht auf den Sozialbonus.
Achtung! Antrag bei disagio fisico
Außerdem gilt der Bonus für Familien, welche strombetriebene, medizinisch-therapeutische Geräte mit lebenserhaltender Funktion verwenden müssen. In diesem Fall muss aber noch immer der Antrag in Papierform eingereicht werden, anders als bei den Anträgen wegen finanzieller Notlage, welche nun seit 2021 automatisch verrechnet werden, wenn eine ISEE Erklärung vorliegt.
Wenn es Haushaltsmitglieder mit schweren Krankheiten gibt, die einen ständigen Anschluss an elektromedizinische Geräte erfordern, müssen sie den Antrag in Papierform oder online über ein Patronat stellen – müssen aber in diesem Fall KEINE Isee-Erklärung vorzulegen, da der Rabatt nicht an das Einkommen gebunden ist. Es müssen jedoch einige andere Voraussetzungen gegeben sein:
- in der Hauptwohnung müssen elektromedizinische Geräte installiert sein, die für die Aufrechterhaltung des Lebens unerlässlich sind;
- es muss eine von der zuständigen örtlichen Gesundheitsbehörde ausgestellte ärztliche Bescheinigung vorgelegt werden, aus der folgendes hervorgeht: die schwere Krankheit des Leistungsempfängers, die Art des verwendeten Geräts, das Datum der Installation und das Einschaltdatum. Darüber hinaus ist eine ärztliche Bescheinigung erforderlich, die die Notwendigkeit der Verwendung der elektromedizinischen Geräte bestätigt.
Der Bonus wird übrigens für 12 Monate gewährt und kann bei unveränderter finanzieller Notlage jährlich beantragt werden. Die Antragsformulare können von der Internetseite der Regulierungsbehörde für Energie Netze und Umwelt (ARERA) www.arera.it heruntergeladen werden.
ACHTUNG! Neuerung ab 2020: Während es bisher notwendig war, sich an ein Steuerbeistandszentrum (CAF) zu wenden, um den Antrag einreichen zu können, reicht es mittlerweile aus, jedes Jahr die DSU (Dichiarazione Sostituva Unica) einzureichen um damit die ISEE-Erklärung des INPS zu erhalten.
Entspricht der Haushalt den Vorgaben, leitet das staatliche Fürsorgeinstitut NISF/INPS die notwendigen Informationen automatisch an das Integrierte Informationssystem (SII) weiter. Dieses überprüft die Zulassungsvoraussetzungen und übermittelt die Daten der Begünstigten an die Energiebetreiber, die den Steuerbonus dann automatisch mit den Strom-, Gas- (und Wasser-) Rechnungen verrechnen.
Voraussetzung für den Energiebonus
Die Voraussetzungen bleiben auch ab 2020 gleich und sind folgende:
- ISEE-Indikator bis zu 8265 € -> für den Zeitraum von 1. April – 31. Dezember 2022 12.000 €
- Familien mit einem ISEE-Indikator bis zu 20.000€ wenn mindestens 4 unterhaltsberechtigte Kindern in der Familie leben
- Bezieher eines sozialen Mindesteinkommens wie dem „reddito di cittadinanza“ oder der „pensione di cittadinanza“
- Ein Familienangehöriger muss zudem Inhaber eines aktiven Wasser-, Strom- oder Gasanschlussvertrags sein oder Zugang zu einem zentralen Anschluss für den Hausgebrauch (im Kondominium) haben
Wie hoch fällt der Energiebonus aus?
Mit Anhebung des Höchstwertes der ISEE ab dem 1. April werden auch die Beträge der Sozialprämien für Strom oder Gas aktualisiert. Wie auf dem ARERA-Portal hervorgehoben wird, wurde die jährliche Anpassung für 2022 auf April verschoben, wobei die im Haushaltsgesetz 2022 vorgesehene Aufstockung und der Preisanstieg berücksichtigt werden sollen.
Die Höhe des Skontos auf der Gas-, Strom-, oder Wasserrechnung könnten sich daher im Vergleich zu den für das erste Quartal von 1. Januar bis 31. März 2022 vorgesehenen Werten ändern, wenn der ordentliche Sozialbonus von einer vorübergehenden Zusatzvergütung („außerordentlicher Bonus“) begleitet wird.
Die Höhe des Betrages bzw. des Skonto waren im 1. Quartal folgende:
Strombonus:
Nucleo familiare | Bonus luce ordinario + compensazione straordinaria | Beispiel bei monatlicher Zahlung (30 gg) |
---|---|---|
1-2 Mitglieder | 165,60 Euro für das 1. Trimester | 55,20 Euro im Monat |
3-4 Mitglieder | 200,70 Euro für das 1. Trimester | 66,90 Euro im Monat |
über 4 Mitglieder | 235,80 Euro für das 1. Trimester | 78,60 Euro im Monat |
Was den Gasbonus betrifft, so wird der zu zahlende Betrag auf der Grundlage mehrerer Parameter ermittelt: Neben der Zusammensetzung des Haushalts werden auch die Klimazone, zu der er gehört, und die effektive Nutzung mit berücksichtigt.
Wenn du also bisher nicht um das Assegno unico angesucht hast und dafür sowieso deine ISEE-Erklärung bereits eingeholt hast, dann lohnt es sich vielleicht, selbst online oder über ein Patronat die DSU/ISEE Erklärung einzureichen. Solltest der ISEE Wert eurer Familie das Limit nicht überschreiten, wird dir der Bonus also der Skonto auf der Rechnung, automatisch gewährt, sofern Ihr Inhaber eines Vertrages für Strom, Gas oder Wasser seid.
Alles was du über die Besondernheiten in der Steuererklärung von Eltern wissen solltest, findest du im Beitrag „Tipps rund um die Steuererklärung für Eltern“.
Obligatorische Versicherung für Hausfrauen
Seit 2001 (Gesetz 493/1999) gibt es in Italien die Pflicht für alle Hausfrauen und Hausmänner zwischen 18 und 67 Jahren, die gewohnheitsmäßig und ausschließlich im Haushalt tätig sind und unbezahlt Hausarbeit für die Familie erledigen, sich in einer Pflichtversicherung des Unfallversicherungsinstituts INAIL (Instituto Nationale per l’Assicurazione contro gli infortuni sul lavoro) einzutragen. Auch RentnerInnen unter 67 Jahren sind verpflichtet, sich in diese Versicherung einzutragen.
Zusammengefasst ist die Einschreibung also verpflichtend für:
- Personen zwischen 18 und 67 Jahren
- Du eine Tätigkeit ausführst, welcher der Pflege von Familienmitgliedern oder dem Führen eines Haushaltes dient
- Du kein Beschäftigungsverhältnis hast und ausschließlich Tätigkeiten im Haushalt ausführst
Die Prämie betrug bis 2019 12,91€ pro Jahr und wurde dann mit dem Haushaltsgesetz 2019 (Nr. 145/2018) auf 24€ erhöht. Zusätzlich wurde der Versicherungsschutz um eine Reihe von zusätzlichen Leistungen erweitert, darunter:
- Eine einmalige Zahlung Una Tantum von 300€, wenn eine bleibende Invalidität zwischen 6 und 15% festgestellt wurde
- Herabsetzung der Voraussetzung für eine andauernde Unfallrente von 27% auf 16%
Die Eintragung in die Pflichtversicherung erfolgt ausschließlich online auf www.inail.it über die INAIL Authentifizierungsdaten, über SPID oder die Gesundheitskarte CNS und zwar bis spätestens 31. Jänner jeden Jahres. In dieser Zeit muss auch die jährliche Prämie von 24,00€ einbezahlt werden. Die Zahlung kann ebenso online erfolgen oder an Bankschaltern, Postämtern und Tabaktrafiken.
Für Personen bzw. Familien mit geringem Einkommen ist die Pflichtunfallversicherung kostenlos.
Weitere Informationen findest du auf der Webseite des Versicherungsinstitutes INAIL. Dort kannst du auch die Einzahlung mittels pagoPA® vornehmen.
FAQ | Häufig gestellte Fragen
Wie wird die Elternzeit in Südtirol vergütet?
Nach dem 6. Lebensjahr und bis zum 8. Lebensjahr hängt das Anrecht auf Entschädigung von der Einkommenssituation der Eltern ab. Sie haben Anspruch auf 30 % der Entlohnung, wenn das Einkommen nicht das 2,5-fache der Mindestrente überschreitet. Dasselbe gilt für die Monate, die über den 6. Monat hinaus gehen. Zwischen dem 8. und dem 12. Lebensjahr wird der Zeitraum nicht mehr vergütet (unbezahlt).
Noch weitere Fragen?
Dann immer her damit! Wir versuchen sie gerne in den Kommentaren zu beantworten.