Frisch gebackene Eltern können von Elternzeit in Südtirol/Italien profitieren, die bis zu 11 Monate lang dauern kann. Dabei können sich Mama und/oder Papa von ihrem Beschäftigungsverhältnis freistellen lassen und haben auf diese Weise Zeit für die Familie. Wie nun dieser Antrag für Elternzeit ganz allgemein gestellt werden muss, erfährst du im folgenden Text. Los geht’s!
NEUERUNG 2023 | In diesem Beitrag erfährst du alle Neuerungen zur Elternzeit in Italien
Um Elternzeit beanspruchen zu können, muss man diese vorher beim INPS beantragen und unter Einhaltung einer Frist * beim Arbeitgeber anmelden. Wie das geht, das erkläre ich dir nun.
- * Der Arbeitgeber muss mindestens 5 Arbeitstage vorher über den Genuss der Elternzeit informiert werden. Einige Kollektivverträge sehen auf 15 Arbeitstage vor.
- * Bei einem Genuss auf Stundenbasis verkürzt sich der Zeitraum des „preavviso“, also der Vorankündigung, auf 2 Arbeitstage
- Mitarbeiter, die 2 Teilzeitbeschäftigungen nachgehen, können die Elternzeit auch nur für eine der beiden Arbeitsverhältnisse ansuchen.
Du bist auf der Suche nach Informationen, wie die Elternzeit vergütet wird und wie genau die Zahlungsmodalitäten aussehen? Du möchtest wissen, welche Möglichkeiten du hast, die Elternzeit zu genießen (Wochen- oder tagweise, nur Halbtags oder stundenweise) und ob auch der Vater Elternzeit genießen kann? Diese Informationen rund um die Elternzeit in Südtirol findest du in unserem Blogpost zum Thema Mutterschaft und Elternzeit in Südtirol.
Voraussetzungen für den Antrag
Den Antrag kannst du entweder:
- mit deinem SPID Account
- mit deiner aktivierten Bürgerkarte (CNS) oder
- mit deiner neuen Identitätskarte CIE stellen.
So stellst du online den Antrag um Elternzeit!
Dazu begeben wir uns auf die Webseite des Sozialfürsorgeinstitutes, wo wir uns entsprechend unserer Verfügbarkeit mit einem dieser Accounts einloggen unter „Vai a MyINPS“ (links oben).
Dann kannst du direkt im Suchfeld der Webseite „Prestazioni a sostegno del reddito: Accesso al portale delle domande“ eingeben. Hier haben wir uns auch eingeloggt, als wir im Juni das INPS Familiengeld beantragt haben. Der Name verrät uns bereits, dass wir in diesem Portal auch weitere Anträge zur Einkommensunterstützung (sostegno del reddito) stellen können, z.B. können wir hier auch um das Arbeitslosengeld NASPI anfragen wenn Mütter oder Väter innerhalb des ersten Lebensjahres des Kindes freiwillig kündigen.
Im Portal angekommen (siehe Bild oben) klicken wir in der Seitenleiste links auf „Maternitá“. Je nach Arbeitsverhältnis und Art des Ansuchen wählen wir nun aus, ob wir um die obligatorische Abwesenheit aufgrund von Mutterschaft / Vaterschaft (congedo di maternitá/paternitá) anfragen möchten – oder um Elternzeit (congedo parentale).
Für die Elternzeit klickst du auf: Acquisizione domanda -> congedo parentale -> Dipendenti
Für den Antrag um Elternzeit sind keine Anlagen oder sonstige Unterlagen nötig. Suchst du bspw. um die obligatorische Abwesenheit an, benötigst du ein ärztliches Attest der bestehenden Schwangerschaft bzw. die Geburtsurkunde.
Auch Selbstständige, die in der INPS Sonderverwaltung (gestione separata) eingetragen sind, können hier im Portal ihren Antrag um Elternzeit stellen. Sie klicken dann jeweils auf „Autonomi“ oder „Gestione separata“.
Gut zu wissen: Wenn du ein Kind adoptierst oder es in Pflege nimmst, hast du ebenso Anspruch auf Elternzeit. Auch dann pausieren die Mutter oder der Vater von der Erwerbstätigkeit (ganz oder teilweise) und widmet sich der Kindererziehung.
Im nächsten Schritt kommen derzeit einige Infos zur Elternzeit aufgrund von Covid. Hier kannst du dir alle Infos durchlesen und dann auf „Avanti“ klicken:
Dann erscheint der ursprüngliche Startbildschirm:
Hier angekommen, werden wir gleich gefragt, wie wir mit unserem Antrag starten möchten:
- Einen neuen Antrag um Elternzeit stellen
- Einen neuen Antrag anhand eines bereits bestehenden Antrages stellen (dieser wird kopiert)
- Einen neuen Antrag stellen, in dem wir nur ein neues Datum mitteilen
(den Rest des Antrages sehen wir nicht und können wir auch nicht ändern; anders als bei Option 2)
Option 3 ist vor allem sehr praktisch, wenn wir unsere Elternzeit in Tagen genießen möchten: Da pro Antrag nur ein Zeitraum von – bis angegeben werden kann, muss ich in diesem Fall nämlich einen Antrag pro Tag stellen! Mit dieser Option geht das aber sehr einfach und rasch.
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In unserem Beispiel beginnen wir mit einem neuen Antrag, wählen also Option 1 aus und wählen „Avanti“: Hier werden wir nun nach unseren anagrafischen Daten und unserer Adresse gefragt.
Sobald wir diese eingegeben haben (sofern noch nicht vorhanden), können wir auch hier mit „Avanti“ fortfahren und gelangen auf die nächste Seite.
Dort werden wir nach weiteren Kontaktmöglichkeiten, zusätzlich zur Adresse vorher, gefragt. Hierzu zählen Telefonnummer, Handynummer und E-Mailadresse (diese ist übrigens verpflichtend anzugeben). Außerdem musst du die für deinen Antrag zuständige INPS Filiale (je nach Wohnort Einzugsgebiet Brixen, Bozen, Bruneck) auswählen.
Auf der nächsten Seite wählen wir aus, dass wir um Elternzeit ansuchen möchten (Punkt 1). Der zweite Punkt galt nur für die außerordentliche Elternzeit aufgrund des Covid-19 Notstandes. Über „Avanti“ kommen wir immer auf die nächste Seite.
Auf der nächsten Seite geben wir nun die anangrafischen Daten des anderen Elternzeits an. Darunter die Steuernummer, den vollständigen Namen, das Geburtsdatum (TT/MM/JJJJ) und der Geburtsort, der Staat, in dem das Elternteil geboren wurde, die Provinz (bei Geburt in Italien) und der Geburtsort und so weiter.
Später werden hier auch noch der Wohnort und die genaue Adresse mit Straße, Postleitzahl und Ort ergänzt.
Unter den anagrafischen Daten müssen wir angeben, ob – und in welchem Beschäftigungsverhältnis das andere Elternteil steht. Dazu wählen wir zwischen:
- Autonomo/a = Selbstständig (Kaufleute, Handwerker, Betriebsinhaber etc.)
- Dipendente = abhängige/r Beschäftigte/r
- Gestione separata = Selbstständige, die in der INPS-Sonderverwaltung eingetragen sind
- Non lavoratore / Non lavoratrice = Hausmann, Hausfrau ohne Arbeitsverhältnis oder Tätigkeit
- Lavoratore a domicili / Servizi domestici = darunter fallen alle Hausangestellten (colf, badanti) und Heimarbeiter
- Altro = Personen, die aktuell Arbeitslosengeld beziehen, auf Arbeitssuche sind, Schüler, Studenten und Sonstige
Nun müssen wir, sofern wir „Dipendente“ ausgewählt haben, den Arbeitgeber des anderen Elternteiles angeben. Dieser wird anhand der INPS Matrikelnummer, die wir dem Lohnstreifen entnehmen können über „ricerca in anagrafica“ in den Archiven des INPS/NISF suchen.
Die INPS Matrikelnummer kannst du dem Lohnstreifen entnehmen:
Unten auf der Seite müssen Alleinerziehende weitere Angaben zum anderen Elternteil machen und einen der folgenden Punkte auswählen:
B | dass das andere Elternteil verstorben ist
C | dass der andere Elternteil schwer krank ist
D | dass der andere Elternteil das Kind verlassen hat
E | dass der Minderjährige ausschließlich dem Antragsteller anvertraut wird
F | dass der andere Elternteil das Kind nicht erkannt hat
Dann können wir über die „Avanti“ Schaltfläche auf die nächste Seite gelangen, um dort fortzufahren:
Auf den nächsten Seiten geben wir an, nach welchem Ereignis wir nun um Elternzeit ansuchen möchte. Dazu zählt eine Geburt, aber auch eine Adoption oder Anvertrauung:
Danach werden wir gefragt, ob (SI/NO) und wann wir die obligatorische Elternzeit genossen haben. Und letztendlich können wir auf dieser Seite den Zeitraum angeben, in dem wir Elternzeit genießen möchten (von-bis).
Auf der nächsten Seite wählen wir nun aus, für welches Kind wir Elternzeit beantragen. Das ist nicht nur wichtig, wenn Eltern Zwillinge haben. Auch ich habe damals bei meiner Großen die Elternzeit nicht genossen und konnte dann, nach der Geburt unserer kleinen Maus, die Elternzeit für beide Kinder ansuchen. Für jedes Kind stehen den Elternteilen 10 bzw. 11 Monate Elternzeit zu (270 Tage, d.h. 9 Monate davon zu 30% vergütet). Ist das Kind noch nicht angelegt, z.B. weil du die obligatorische Abwesenheit nicht selbst online beantragt hast oder noch keinen anderen Antrag über das Portal eingereicht hast, legst du mit „Aggiungi“ dein Kind an.
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Mit „Avanti“ begeben wir uns auf die nächste Seite. Wer meint, diese Informationen (Arbeitgeber) habe er bereits angegeben, der täuscht. Auf dieser nächsten Seite geben wir UNSEREN EIGENEN Arbeitgeber (des Antragsstellers) an, während wir vorher den Arbeitgeber des anderen Elternteils angegeben haben. Auch hier entnehmen wir die INPS Matrikelnummer dem Lohnstreifen. Dann geht es um die Auszahlung bzw. Bezahlung der Elternzeit (Bild unten rechtes):
Nachdem wir nun den Arbeitgeber angelegt haben, kommen wir zum Punkt „Informazioni riguardanti il reddito“ (Angaben zum Einkommen): Diesen Punkt müssen wir, wie in der ersten Zeile zu lesen ist, nur ausfüllen, sofern die Eltern bereits 9 Monate bezahlte Elternzeit genossen haben. Wie du dem Artikel „Von Mutterschaft, Elternzeit und Familiengeld“ entnehmen konntest, haben Eltern Anrecht auf 180 Tage bzw. 6 Monate Elternzeit, die zu 30% vergütet wird. Die weiteren Monate (bis maximal 10 bzw. 11 Monate) werden nur vergütet, sofern das Familieneinkommen sehr gering ist und unter dem Wert von 2,5 x der Einkommensgrenze für den Erhalt der Mindestrente liegt. 2019 liegt dieser Beitrag also bei 2,5 x 6.524,57= 16.311.425€ pro Jahr. Wir wählen hier also, sofern wir bereits über 6 Monate an Elternzeit genossen haben, im Bereich (A) aus zwischen:
- Das Familieneinkommen liegt voraussichtlich über diesem Betrag und ich ersuche nicht um Bezahlung der Elternzeit
- Das Familieneinkommen ist gering und liegt voraussichtlich bei (hier voraussichtliches Familien-Einkommen angeben)
Im letzten Punkt müssen wir noch angeben, ob der Antragssteller und der Betriebsinhaber verwandt sind, z.B. wenn die Ehegattin im Betrieb des Ehegatten beschäftigt ist. Falls JA, muss auch der Verwandtschaftsgrad angegeben werden. Nun können wir mit dem Ansuchen auf der nächsten Seite fortfahren:
Zu guter Letzt müssen wir noch einige Eigenerklärungen abgeben: Nur unter der Voraussetzung, dass ich diese einhalte und korrekt angebe, kann die Elternzeit genehmigt werden. Darunter zählen folgende Punkte:
- Das Kind, für welches ich um Elternzeit anfrage, lebt
- Ich halte mich für den Zeitraum der Elternzeit effektiv vom Arbeitsplatz fern
- Ich habe bereits Elternzeit für das Kind genossen (nicht zu Lasten des INPS/NISF)
- Ich habe bereits Elternzeit auf Stundenbasis für das Kind genossen(nicht zu Lasten des INPS/NISF)
- Das andere Elternteil hat bereits Elternzeit für das Kind genossen (nicht zu Lasten des INPS/NISF)
- Das andere Elternteil hat bereits Elternzeit auf Stundenbasis für das Kind genossen(nicht zu Lasten des INPS/NISF)
Sobald wir die Erklärungen korrekt abgegeben haben, können wir wiederum mit dem „Avanti“ Button auf die nächste Seite gelangen. Hier können wir nun unserem Antrag Anhänge (allegati) hinzufügen. Auf der nächsten Seite werden wir über den Datenschutz und die Nutzung unserer persönlichen Daten aufgeklärt und zum Schluss – auf der nächsten Seite – werden uns alle Daten des Antrages noch einmal zusammengefasst dargestellt. Diese solltest du kontrollieren und sofern vollständig und korrekt, kannst du deinen Antrag um Elternzeit mit der Schaltfläche „confermo“ bestätigen und verschicken.
Herzlichen Glückwunsch, du hast soeben deinen ersten eigenen Antrag um Elternzeit gemacht!
So geht’s: Elternzeit auf Stundenbasis beantragen
Die Elternzeit kann, wie du bestimmt weißt, auch auf Stundenbasis bzw. je nach Kollektivvertrag halbtags (50% Teilzeit) genossen werden. Der Antrag funktioniert sehr ähnlich und ich erkläre dir jetzt, welche Unterschiede du beachten musst. Los geht’s!
Der Einstieg funktioniert sehr ähnlich und unterscheidet sich nur im letzten Punkt. Wir folgen also aus inps.it folgendem Leitfaden:
Vai a MyINPS -> Prestazioni a sostegno del reddito: Accesso al portale delle domande -> Maternitá -> Acquisizione domande -> Congedo Parentale -> Congedo parentale su base oraria
Sobald wir auf den Antrag klicken, haben wir auch hier – wie bereits zuvor – die Möglichkeit einen neuen Antrag zu erstellen, einen bestehenden Antrag zu kopieren und abzuändern (Daten werden repliziert und können geändert werden) oder nur das Datum neu anzugeben (ein bereits eingereichter Antrag mit zuvor eingegebenen Daten wird bestätigt und NUR der neue Zeitraum und die relativen Tage sind anzugeben). Dann erscheint folgende Mitteilung, die uns über die Elternzeit in Teilzeit aufklärt:
Das System ermöglicht die stundenweise Beantragung von Elternurlaub für Eltern. Der Antragssteller muss insbesondere im Antrag die Anzahl der stundenweisen Elternurlaubstage angeben (Beispiel: Ich möchte an den folgenden 4 Tagen Elternzeit nehmen: 20., 22., 24. und 28. Juli 2015 – und somit für insgesamt 2 volle Tage, die ich im Antrag angeben muss). ACHTUNG! Die Anzahl der Kalendertage (im Beispiel 4 Tage), an denen die stündliche Abwesenheit genossen wird, sollte NICHT ANGEGEBEN werden. Außerdem muss der gesamte Zeitraums, in dem der Elternurlaub stundenweise in Anspruch genommen werden soll, angegeben werden. Im Beispiel ist daher der Zeitraum vom 20. bis 28. Juli 2015 anzugeben. Für jeden Kalendermonat muss ein Antrag gestellt werden: Wenn Sie also in zwei Monaten, zum Beispiel im Juli und im August, Elternurlaub nehmen möchten, müssen Sie einen Antrag für Juli und einen Antrag für August einreichen.
Der Antrag selbst ist fast gleich aufgebaut: Wir geben auch dieses Mal unsere eigenen anagrafischen Daten an, unsere Kontaktdaten, die anagrafischen Daten und das eventuell bestehende Arbeitsverhältnis des anderen Elternteiles und erst dann (sofern ich mich nicht für Option 3 entschieden habe) folgt der Antrag um Elternzeit auf Stundenbasis. Auch hier ist der Antrag ähnlich aufgebaut, fragt uns aber – wie eingehend in der Info-Mitteilung erwähnt, nach folgenden Daten:
Dann folgt wiederum wie zuvor: Die anagrafische Daten des Minderjährigen, die Eigenerklärung (Kind lebt), der eigene Arbeitgeber, die Erklärungen zum Einkommen (ACHTUNG – Ergänzung siehe unten), die Eigenerklärungen die Elternzeit betreffend und zum Schluss die Anlagen und die Zusammenfassung. Dann können wir unseren Antrag abschicken.
Wie erwähnt, unterscheiden sich die letzte Eigenerklärung in einer Kleinigkeit von dem normalen Antrag um Elternzeit, die Tageweise, Wochenweise oder auch über Monate genossen wird. Hier ist folgendes zusätzlich auszuwählen:
- dass die Branchenvereinbarung, auch der zweiten Ebene, die mein Arbeitsverhältnis regelt, die Bestimmungen und Kriterien für eine Inanspruchnahme des Elternurlaubs pro Stunde festlegt (u.a. die Kriterien für die Berechnung der Stundenbasis und die Anzahl der Stunden, die mit dem einzelnen Arbeitstag vergleichbar sind)
- den stündlichen Elternurlaub in Anspruch nehmen zu wollen, auch wenn kein zusätzliches Abkommen oder Kollektivvertrag wie oben angegeben besteht
Hier musst du also unterscheiden, ob bspw. ein Landeszusatzvertrag oder ein provinzielles Abkommen im Sektor besteht, welches den Genuss der Elternzeit auf Stundenbasis – zusätzlich zu den staatlichen Regelungen laut Dekret 151/2001 – regelt und enthält.
Darunter fällt beispielsweise der Landeszusatzvertrag im Sektor Handel und Dienstleistung vom 26.09.2016: Dieser sieht explizit, wie vom Gesetz vorgesehen, eine Elternzeit für ganze (1 Tag Elternurlaub entspricht 6,67 Stunden) – aber auch nur für halbe Arbeitstage vor. Hier können zwischen dem Antragssteller und dem Arbeitgeber die zu genießenden Tage oder Stunden vereinbart werden, schriftlich und monatlich. Außerdem regelt der Zusatzvertrag, dass, sofern keine Einigung zwischen den Parteien erzielt wird, die gesetzliche Regelung zur Anwendung kommt.
Fehlt eine entsprechende vertragliche Regelung, gibt also der Gesetzgeber vor, wie die Elternzeit auf Stundenbasis von den Eltern beansprucht werden kann: Dann wird die tägliche Arbeitszeit um die Hälfte gekürzt (50%), wobei zur durchschnittlichen Arbeitszeit des vorhergehenden Monats Bezug genommen werden muss. Übrigens: Die stundenweise Nutzung der Elternzeit kann nicht mit anderen Freistellungen oder Ruhepausen kumuliert werden, worunter auch die Stillpause fällt.
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