Seit dem 1. Juli 2022 kannst du für das neue Landeskindergeld in Südtirol ansuchen. Der Antrag kann über ein Patronat oder, sofern du über eine digitale Bürgeridentität wie den SPID, eine neue digitale Identitätskarte CIE oder eine aktivierte Bürgerkarte CNS mit entsprechendem Pin verfügst, auch selber online eingereicht werden. Wie das geht, das erkläre ich dir heute. Los gehts!
Inhaltsverzeichnis
Zugangsvoraussetzungen
Anleitung Ansuchen
ISEE herunterladen
Fragen
Wer hat Anrecht auf das Landeskindergeld?
Bevor wir zur Anleitung kommen, möchte ich noch einmal kurz darauf eingehen, wer überhaupt für das Landeskindergeld ansuchen kann und anspruchsberechtigt ist. Nähere Informationen findest du auch im Beitrag „Was Familien in Südtirol wissen sollten“.
Für detaillierte Informationen zum Landeskindergeld empfehle ich dir unsere Beiträge „Änderungen beim Landeskindergeld“ und den Beitrag „Familiengelder in Südtirol“.
Grundsätzlich müssen folgende Voraussetzungen gegeben sein:
- 5 Jahre ununterbrochener Wohnsitz in Südtirol vor Antragstellung oder
- 15 Jahre historischer Wohnsitz (davon min. 1 Jahr vor Antragstellung) oder
- EU Bürger mit einem aufrechten Arbeitsverhältnis
- mindestens ein minderjähriges Kind in Südtirol oder
- ein volljähriges Kind mit Behinderung
- Kind lebt mit dem Antragsteller zusammen
- der ISEE Wert darf 40.000 € nicht überschreiten
Sind die Voraussetzungen gegeben, kannst du online unter diesem Link den Antrag stellen. Für den Antrag für das Landeskindergeld brauchst du folgende Dokumente:
- die ISEE-Erklärung (2024 brauchst du zum Beispiel die ISEE, die du im Herbst 2023 bzw. Frühjahr 2024 eingereicht hast und welche die Einkommen aus dem Jahr 2022 aufzeigt)
- und sofern nicht seit 5 Jahren in Südtirol ansässig, die Dokumente, welche den historischen Aufenthalt belegen
Anleitung: Antrag für das Landeskindergeld
Der Antrag für das Landeskindergeld muss jedes Jahr erneuert zwischen dem 1. Januar und dem 30. September erneuert werden. Der Beitrag wird dann ab März (auch rückwirkend) ausbezahlt. Weitere Informationen findest du in unserem Beitrag „Änderungen beim Landeskindergeld“.
Logge dich zuerst mittels SPID, CIE oder CNS auf Mycivis unter dem Dienst „Landeskindergeld“ ein.
Klicke nun unter dem Punkt Landeskindergeld auf „online ausfüllen“.
Nun wird deinem Antrag eine Transaktionsnummer zugewiesen. Mit dieser kannst du auch in Zukunft direkt auf deinen Antrag zugreifen. Klicke nun ganz unten auf „Weiter“.
Nun geben wir die Daten zum Familieneinkommen in das Formular ein. Dazu brauchst du deine ISEE Erklärung. Wie bereits gesagt, darf der ISEE-Wert 40.000,00 € nicht überschreiten. Wenn dein ISEE-Wert den Betrag von 40.000,00 € übersteigt, hast du leider keinen Anspruch auf das neue Landeskindergeld.
Bitte beachte auch, dass du seit 2024 vor dem Eintragen der ISEE Werte ganz oben das Häckchen setzen musst bei „Ich habe die Tabelle auf Seite 2 (oder 3) der ISEE Erklärung“ gelesen. Auf der zweiten oder dritten Seite der ISEE Erklärung findet sich nun nämlich jeweils die Steuernummer des/der Kindes/r und dahinter ist dort jeweils der betreffende ISEE Wert notiert. Normalerweise stimmt dieser mit dem ISEE Wert vorne auf der ersten Seite des Antrags überein. In diesem Fall kann wie in dieser Anleitung fortgefahren werden.
Unter Umständen variiert hier aber auch der ISEE Wert je Kind. In diesem Fall müssen zwei unterschiedliche Antrage für das Landeskindergeld für jedes Kind und jeden anderen ISEE Wert eingereicht werden.
Nun setzen wir noch die Häckchen, dass das Kind bzw. die Kinder auf unserem Familienbogen aufscheinen und können über „Weiter“ unten auf die nächste Seite gelangen.
Übrigens: Die ISEE Erklärung kannst du mithilfe des DSU auf der Webseite des INPS selbstständig beantragen und auch dort unter dem Punkt „Consultazione“ herunterladen. Dazu gehst du wie folgt vor:
Wenn du deine ISEE-Erklärung bereits vorliegen hast, geht es hier mit der Anleitung weiter…
Die ISEE von der INPS Seite herunterladen
Suche auf der INPS Webseite den Menüpunkt Prestazioni e Servizi und dann den Dienst „ISEE Precompilato“. Klicke nun auf Accedi.
Nun kannst du dich auch auf der INPS/NISF Webseite mit deiner digitalen Identität SPID und OTP Code, digitale Identitätskarte CIE mit Pin oder deiner aktivierten Bürgerkarte CNS mit Lesegerät einloggen.
Hier erscheint nun die Steuernummer der Person, die sich auf der Webseite eingeloggt hat. Klicke unten auf „Cerca“.
Hier siehst du nun die letzte ISEE-Erklärung, die diese Person eingereicht hat und kannst sie über einen Klick auf die Formular-Buttons rechts herunterladen (in deutscher oder italienischer Sprache).
Wenn du deine ISEE Erklärung heruntergeladen hast, dann kannst du mit dem Antrag auf der Webseite von Mycivis fortfahren. Beachte, dass du jeweils die aktuellste ISEE Erklärung dazu benötigst, das heißt, für den Antrag 2022 brauchst du die ISEE, die du zwischen Herbst 2021 und Frühjahr 2022 eingereicht hast mit Bezugszeitraum 2020 (der Einkommen).
Weiter geht es auf Mycivis…
Nun füllst du im Antrag für das Landeskindergeld die entsprechenden Felder aus:
Unter dem ISE-Wert (Zeile 1 grün) trägst du den entsprechenden Indikator zur finanziellen Situation ISE ein.
In der 2. Zeile (hier hellblau) ist der Wert der Äquivalenzskala einzutragen, den du auf der 1. Seite deiner ISEE Erklärung ganz unten findest.
In der 3. Zeile (orange) ist der ISEE-Wert deiner Familie einzutragen. Diesen findest du auf der ISEE-Erklärung in der Zeile nach den Familienmitgliedern. Er ist in Euro angegeben und darf zwischen 0,00 € und 40.000,00 € liegen. Andernfalls hast du kein Anrecht auf das Landeskindergeld.
In der 4. Zeile ist das Datum einzutragen, an dem die ISEE eingereicht wurde (rosa = Präsentationsdatum). Und zum Schluss trägst du in der 5. Zeile (rot) die ISEE Protokollnummer ein.
Nun ist auf dieser Seite nur noch ein letztes Mal „Ja“ oder „Nein“ zu wählen, und zwar musst du angeben, ob das/die minderjährige/n Kind/er oder volljährige Kind/er mit Behinderung auf dem Familienbogen des Antragstellers aufscheinen und damit mit ihm zusammenleben.
Dann klicken wir auf „Weiter“.
Auf dieser Seite scheinen nun die anagrafischen Daten (Vor- und Zuname, Steuernummer, Geburtsdatum und -ort, Geschlecht und Zivilstand) des Antragstellers, des etwaigen Ehepartners und der/des Kindes/Kinder auf. Hier solltest du einmal alle Daten sorgfältig kontrollieren und ggf. über einen Klick auf „ändern“ richtigstellen.
Wenn alles passt, dann klicke auch hier wieder auf „weiter“. Auf der nächsten Seite sind einige Daten anzugeben, um zu überprüfen, ob deine Familie Anrecht auf den Bezug des Landeskindergelds hat.
Zu allererst musst du erklären, ob der Antragsteller selbst oder ein anderes Elternteil, welches auf dem Familienbogen aufscheint die Voraussetzungen für den Bezugs des Landeskindergeldes erfüllst (die wir oben bereits besprochen haben). Dazu gehören unter Punkt 1:
Die Ansässigkeit in Südtirol. Hier ist entsprechend anzugeben, wie lange der Antragssteller oder – falls oben das andere Elternteil ausgewählt wurde – dieses, in Südtirol ansässig ist oder im letzten Punkt unter Punkt 1 einem Arbeitsverhältnis in Südtirol nachgeht.
Wenn du als Antragsteller oder das andere Elternteil seit der Geburt ununterbrochen den Wohnsitz in Südtirol hatten, kannst du diesen Punkt auswählen. Ansonsten den nächsten Punkt anwählen und das Datum angeben, an dem der meldeamtliche Wohnsitz nach Südtirol verlegt wurde.
Unter Punkt 2 ist auszuwählen, ob der Antragsteller für die Kinder ähnliche Familiengeld in einem anderen Staat beziehen. Falls ja, dann ist auch der monatliche Betrag einzugeben.
Nun klicken wir auf „Weiter“. Hier sind nun einige Daten zum Antragsteller/in anzugeben:
Im ersten Absatz sind die anagrafischen Daten nocheinmal gefragt: Vor- und Zuname, Geburtsdatum und -ort, Geschlecht, Steuernummer, Zivilstand (und im Falle einer Trennung/Scheidung, das entsprechende Datum), die Staatsbürgerschaft und die Information, ob der Antragsteller ein Arbeitsverhältnis im Ausland hat.
Im zweiten Absatz ist JA anzugeben, wenn man alleinerziehend ist (d.h. nicht verheiratet und auch nicht it einem Lebensgefährten zusammenlebend, unabhängig davon, ob diese Person Elternteil ist oder ein neuer Partner).
ACHTUNG! Falls im Laufe des Bezugszeitraums ein/e neue/r Partner/in hinzukommt, muss dies umgehend mitgeteilt werden.
Im dritten Teil ist die Wohnadresse anzugeben. Dazu klickst du auf die Lupe, dann erscheint folgendes Suchfenster:
Hier kannst du nun auswählen, ob du in Südtirol, in Italien oder im Ausland lebst. Dann die entsprechende Gemeinde eingeben und die Straße. Wenn die Adresse gefunden wird, dann kannst du sie mit einem Klick auf die entsprechende Adresse unten im Suchfeld auswählen und sie wird automatisch in das Antragsformular übernommen.
Im Antragsformular selbst musst du nun nur noch die Hausnummer ergänzen, sowie einen eventuellen Hofnamen.
Ganz unten auf dieser Seite sind noch deine Kontaktdaten einzugeben (Telefon, E-Mail, PEC – eines davon genügt) und dann kannst du auch schon auf „Weiter“ klicken.
Hier erscheinen dir, falls du verheiratet bist oder eine Lebensgefährtin hast (z.B. eingetragene Lebensgemeinschaft) die Daten deines Partners. Diese sind noch einmal zu kontrollieren und auszuwählen, ob er/sie ein Arbeitsverhältnis im Ausland hat.
Dann klicken wir wieder auf „Weiter“ und auch auf der nächsten Seite wiederholen sich die Angaben.
Hier ist erneut die Anschrift der Familie zu bestätigen und mit einem Klick auf „Weiter“ fortzufahren. Es empfiehlt sich, immer noch einmal die Angaben genau zu kontrollieren. Eine Falscherklärung ist strafbar.
Im nächsten wichtigen Schritt sind die Kontodaten einzugeben, das heißt, der IBAN und BIC (Swift nur bei ausländischer Bank) des Kontos, auf das das Landeskindergeld überwiesen werden soll. Es musst auf den Antragsteller lauten bzw. ein gemeinsames Familienkonto auf den Namen des Antragstellers und dessen Ehepartners sein. Es ist kein anderes fremdes Kontokorrent erlaubt.
Wenn du bereits einmal einen Antrag auf das Landeskindergeld eingereicht hast, dann kannst du mit einem Klick auf „Importieren“ die entsprechenden Daten aus dem alten Antrag importieren. Achtung! Falls sich euer Konto geändert hat, dann musst du die neue Kontoverbindung manuell eingeben und du solltest nicht Daten aus einem alten Antrag importieren.
Mit einem Klick auf „Weiter“ kommen wir auch schon zur vorletzten Seite des Antrags. Diese poste ich hier nicht als Bild, da sie nur Text enthält. Auf dieser Seite sind zwei Häckchen zu setzen, andernfalls kommst du nicht mit dem Antrag weiter. Du musst hier bestätigen, dass du eine Verarbeitung deiner personenbezogenen Daten zustimmst (Informationen zum Datenschutz gemäß Art. 13 und 14 der DSGVO) und dass du dir der Folgen einer Falscherklärung bewusst bist.
Mit einem Klick auf „Weiter“ kommen wir auch schon zur letzten Seite des Antrags auf Landeskindergeld:
Hier kannst du deinen Antrag, bevor du ihn verschickst, als PDF-Dokument (mit einem Klick auf „Download“) herunterladen und ihn dir noch einmal vor dem Absenden an die Familienagentur genau ansehen und kontrollieren.
Falls nötig, kannst du hier auch verschiedene Anlagen zu deinem Antrag auf Landeskindergeld hinzufügen. Darunter folgende:
Wenn dein Ansuchen vollständig und richtig ist, dann kannst du es ganz unten mit einem Klick auf „an das Amt/Agentur senden“ auch schon verschicken. Auch hier fragt dich das System noch ein letztes Mal, ob du alles kontrolliert hast und den Antrag auch wirklich verschicken willst. Wenn das der Fall ist, auf OK klicken.
Nach dem Versand bekommst du eine Bestätigung via E-Mail zugeschickt. Schon ist der Antrag fertig!
Ich habe eine Fehlermeldung bekommen!
Wenn du den Antrag nicht gleich heruntergeladen hast oder du beim Verschicken eine Fehlermeldung bekommen hast, kannst du kontrollieren, ob er verschickt wurde bzw. falls er verschickt wurde, kannst du auch die entsprechende Datei auch nachträglich herunterladen.
Dazu loggst du dich unter dem gleichen Link auf Mycivis wieder ein und klickst rechts auf „Ausgeführte Transaktionen“ klicken.
Hier findest du unter „Entwürfe“ alle Anträge, die du ausgefüllt, aber noch nicht verschickt hast. Unter „Verfahren“ findest du die versandten Ansuchen. Wenn hier irgendwann in vielen Jahren 10-18 Anträge aufgelistet sind, kannst du den Antrag auch mittels Datum oder Referenznummer, wie eingehend erwähnt, suchen.
Abschließende Fragen zum Landeskindergeld
Wenn du den Antrag eingereicht hast, ist dieser von Juli 2022 bis Februar 2023 (nur 2022/2023) gültig. Ab dem Jahr 2023 gilt der Antrag dann immer von März eines Jahres bis Februar des darauffolgenden Jahres. Dann ist der Antrag neu einzureichen und damit jedes Jahr zu verlängern, solange du anspruchsberechtigt bist.
Der Antrag kann dann zwischen dem 1. Januar und dem 30. September eines jeden Jahres neu eingereicht werden, dann wird das Landeskindergeld ab März (auch rückwirkend) ausbezahlt.
Wer heuer bis Dezember 2022 ansucht, erhält den Beitrag rückwirkend zum Juli 2022 ausbezahlt. Die Zahlung erhältst du jeweils im Folgemonat, d.h. das erste neue Landeskindergeld für den Monat Juli bekommst du im August auf dein Konto überwiesen, jenes für August im September und so weiter.
Aber wie hoch fällt das Landeskindergeld eigentlich aus?
Wie hoch ist das Landeskindergeld?
Während bis Juni 2022 eine recht komplizierte Tabelle Grundlage für die Beitragszahlungen war, wurden diese mit den Neuerungen 2022 stark vereinfacht. Es gibt nunmehr nur vier unterschiedliche Beträge:
ISEE-Wert bis 15.000 € monatlicher Beitrag:
Pro minderjährigem Kind € 70,00
Je Kind mit Beeinträchtigung, minderjährig oder volljährig € 250,00
ISEE-Wert € 15.000,01 – € 40.000,00 monatlicher Betrag:
Pro minderjährigem Kind € 55,00
Je Kind mit Beeinträchtigung, minderjährig oder volljährig € 120,00
Wann muss ich nach der Geburt für das Landeskindergeld ansuchen?
Falls du noch nie für das Landeskindergeld angesucht hast, kannst du den Antrag innerhalb von 180 Tage nach der Geburt, Adoption oder Anvertrauung das Landeskindergeld beantragen. Dann wird das Landeskindergeld nämlich rückwirkend ab dem Folgemonat der Geburt/Adoption/Anvertrauung ausbezahlt.
Stellst du den Antrag für das neue Landeskindergeld nach 180 Tagen ab dem Ereignis, dann steht das Landeskindergeld erst am dem Folgemonat der Antragsstellung zu.
Sofern du bereits Kinder hast und bereits für das neue Landeskindergeld angesucht hast, muss du der Familienagentur mittels einem eigens dafür vorgesehenen Formular mitteilen, dass es Änderungen in der Familienzusammensetzung gegeben hat und eine Neuberechnung des zustehenden Betrags zu machen ist. Es ist somit nicht notwendig einen neuen Antrag um Landeskindergeld einzureichen. Der Antrag für das Landeskindergeld wird erst im Folgejahr wieder erneuert.
Was, wenn wir getrennt sind? Brauche ich dann beide ISEE Erklärungen?
Grundlage für das Landeskindergeld ist die ISEE-Erklärung (nicht wie bisher die EEVE-Erklärung), was bei getrennten Eltern, die über kein richterliches Trennungs-/Scheidungsdekret verfügen, problematisch sein kann.
Verfügen diese über ein gemeinsames Sorgerecht, so braucht es die ISEE beider, damit um das Landeskindergeld angesucht werden kann (genauso beim einheitlichen Familiengeld „assegno unico“).
Verweigert ein Elternteil die Abfassung der ISEE, oder teilt den ISEE-Kodex nicht mit, hat der andere Elternteil das Nachsehen und erhält weder das Landeskindergeld noch den einmaligen Bonus von 400 Euro . Für den „assegno unico“ kann in diesem Fall ohne ISEE nur um den Mindestbetrag von 50 Euro angesucht werden.
Anders ist es, wenn die Eltern über ein richterliches Trennungs-/Scheidungsurteil mit gemeinsamem Sorgerecht verfügen: In diesem Fall kann jeder Elternteil seine eigene ISEE beantragen und um die Beihilfen ansuchen. Es ist deshalb im Falle einer Trennung dringend angeraten, sich vom Gericht ein Trennungsurteil erstellen zu lassen.
Titelbild: Christian Bowen on Unsplash