In Italien gibt es seit dem 1. März 2022 eine neue Form der Familienunterstützung, den sogenannten „assegno unico“. Mit dieser finanziellen Hilfe sollen Familien unterstützt werden, insbesondere Familien mit Kindern mit Behinderung und einkommensschwache Haushalte. In diesem Blogartikel erfährst du, wie du den assegno unico beantragen kannst.
Anleitung für den Antrag um den Assegno unico
Wenn du eine gültige ISEE-Erklärung vorliegen hast und über einen SPID Account (alternativ: Digitale Identitätskarte CIE oder aktivierte Bürgerkarte CNS) verfügst, kannst du den Antrag für das einheitliche Familiengeld des Staates selber online einreichen.
Dazu loggen wir uns auf der Webseite des INPS ein, dann erscheint folgender Startbildschirm:
Hier wählst du dann im Normalfall (1) Nuova domanda aus, falls du ein Elternteil bist und selber um den Beitrag (100% oder 50% und eventuell auch gleichzeitig in Vertretung die zweiten 50% für das zweite Elternteil) ansuchen möchtest.
Punkt 2 wählt aus, wer Vormund eines Elternteils ist und für dieses ansucht. Hier handelt es sich also um einen Sonderfall.
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Punkt 3 wählen die Kinder zwischen 18 und 21 Jahren aus, die für sich selber um das einheitliche Familiengeld ansuchen möchten. Auch sie müssen im Besitz einer gültigen ISEE sein (ausgenommen diejenigen, die nur den Mindestbetrag erhalten möchten).
Bei den Infofeldern erhältst du noch einmal alle wichtigen Informationen zu Voraussetzungen (Steuernummern und Zahlungsdaten), Fälligkeit und den Hinweis, dass du um einen höheren Betrag als den Mindestbetrag zu erhalten, eine gültige ISEE Erklärung vor Versand des Antrages für das einheitliche Familiengeld haben musst. Wie du zu einer solchen Erklärung kommst, erkläre ich dir weiter unten.
Sobald du auf (1) Nuova domanda geklickt hast, erscheint hier noch einmal für alle ersichtlich der Hinweis zur ISEE. Auch fügt die INPS hier den Link zur DSU Erklärung ein, die du selber online abfassen und verschicken kannst, um zu einer ISEE Erklärung zu kommen. Näheres dazu weiter unten. Hier klicken wir einfach auf OK (sofern du schon im Besitz der ISEE bist oder falls nicht, nur den Mindestbetrag erhalten möchtest).
Nach dem Klick auf OK können wir mit den Antrag anfangen.
Zu allererst wählen wir aus, in welcher Funktion wir den Antrag einreichen. Als Elternteil, als Pflegeeltern oder als Vormund eines Kindes. In Normalfall wählen wir Elternteil „genitore“ aus.
Nun öffnen sich nach und nach Felder, in denen wir die Daten zu unserem (ersten) Kind eingeben müssen:
Unter „codice fiscale figlio“ ist die Steuernummer einzugeben. Aus diesem Grund können wir den Antrag auch erst einreichen, wenn unser Kind geboren ist (innerhalb von 120 Tagen ab Geburt). Der Betrag wird dann rückwirkend zum 7. Schwangerschaftsmonat ausbezahlt.
Dann wählen wir aus, ob das Kind eine Beeinträchtigung hat. In diesem Fall ist die Erklärung der Invalidität nötig. Ändert sich diese, ist auch eine Änderung im Antrag um den Assegno unico zu machen.
Im nächsten Schritt ist IMMER die Steuernummer des anderen Elternteiles anzugeben, auch wenn man nicht zusammenlebt, nicht verheiratet ist oder geschieden ist.
Die einzigen Ausnahmen: Die Steuernummer des anderen Elternteils ist nicht anzugeben, falls dieses unbekannt ist, verstorben oder über keine italienische Steuernummer verfügt.
(1) Hier wird ausgewählt, wie die Auszahlung gewünscht wird. In Punkt 1 wählen wir, dass der Betrag zu 100% an ein Elternteil gehen soll. Mittels Eigenerklärung erklären wir, dass das andere Elternteil damit einverstanden ist;
(2) wird ausgewählt, wenn ein Elternteil mit einem Antrag für beide Eltern um jeweils 50% des Betrages ansucht. Das vereinfacht den Antrag für verheiratete Paare, da nur ein Elternteil den Antrag einreicht, der Betrag aber an beide Eltern zu jeweils 50% auf den jeweilige Kontokorrent des Elternteils ausbezahlt wird. Es müssen also nicht zwei getrennte Anträge eingereicht werden;
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(3) falls du nur für die Quote von 50% ansuchen möchtest, da du dich beispielsweise mit deinem Ex-Partner nicht einigen kannst oder ihr nicht mehr in Verbindung steht und dieser den Antrag unabhängig von dir einreichen wird;
(4) wird angeklickt, falls du Anrecht auf einen zusätzlichen Betrag, also eine Erhöhung des einheitlichen Familiengeldes hast (Boni), weil der ISEE Wert eurer Familie unter 25.000€ liegt und deine Familie im Jahr 2021 das INPS Familiengeld bezogen hat;
(5) auch hier gibst du eine Eigenerklärung ab und bestätigst mit dem Häckchen, dass du Anrecht auf einen Bonus hast, weil zum Zeitpunkt der Antragstellung beide Elternteile über ein Einkommen verfügen (aus abhängiger Beschäftigung oder Selbstständigkeit). Dieser kleine Bonus auf den Betrag des einheitlichen Familiengeldes soll die Beschäftigung, vor allem von Frauen, fördern.
Bitte beachte beim letzten Punkt (5), dass du den Antrag ändern musst, sobald diese Voraussetzung nicht mehr gegeben ist und eines der Elternteile nicht mehr arbeitet.
Dem Antrag ein weiteres Kind hinzufügen
Im nächsten Schritt klickst du ganz unten – oder oben neben „Scheda – figlio 1“ auf „Aggiungi figlio“, falls du mehr als ein Kind hast, für welches du um das einheitliche Familiengeld ansuchen möchtest. Hier öffnet sich wieder dieselbe Aufstellung wie schon bei Kind 1.
Du wählst wieder aus, dass du Elternteil bist und gibst die Steuernummer deines zweiten Kindes ein. Dann wählst du aus, dass es zu deinen Lasten lebt und ob beide Elternteile mit dem Kind zusammenleben, geschieden, getrennt oder nicht zusammenlebend sind oder ob dein Kind nur ein Elternteil hat (wie oben erwähnt, Ausnahmen: verstorben, nicht bekannt etc.).
Dann wird auch hier wieder die Steuernummer des anderen Elternteils eingegeben. Falls es sich um das gleiche Elternteil handelt, kannst du über den Button „copia codice fiscale dell’altro genitore dalla 1a scheda“ die Steuernummer von Kind 1 kopieren. Falls es sich um ein anderes Elternteil handelt, ist hier die entsprechende Steuernummer einzugeben.
Wenn du alle Kinder mit den entsprechenden Eigenerklärungen zu den Boni ausgefüllt hast, kannst du unten auf der Seite auf „Avanti“ klicken. Dann wirst du auf die nächste Seite weitergeleitet. Hier sind nun die Zahlungsdaten einzugeben.
Wenn du im ersten Schritt ausgewählt hast, dass du 100% des Betrages beantragst, wird hier nur Feld 1 angezeigt, da der gesamte Betrag an ein Elternteil überwiesen wird. Wenn du ausgewählt hast, dass du für beide Elternteile die Quote von jeweils 50% ansuchst, dann erscheinen hier zwei Auswahlfelder (1) + (2).
Hier wählst du nun aus, ob der Betrag jeweils auf ein Bank- oder Postkontokorrent überwiesen werden soll, als Banküberweisung an den Postschalter, auf ein Sparbuch der Post, auf ein Kontokorrent im Ausland oder auf eine aufladbare Karte mit IBAN überwiesen werden soll.
ACHTUNG! Diese Fehlermeldung erscheint, falls du für beide Elternteile denselben IBAN eingegeben hast, zum Beispiel weil ihr über ein gemeinsames Kontokorrent verfügt. In diesem Fall musst du entweder für das andere Elternteil eine andere Zahlungsart (Postsparbuch, aufladbare Karte etc.) auswählen, oder noch einmal eine Seite zurück gehen (über den blauen Button „indietro“) und auswählen, dass der Antragsteller 100% des Geldes auf das entsprechende Kontokorrent überwiesen bekommen soll.
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Änderungen des IBAN
Wenn du den IBAN nachträglich ändern musst/möchtest, dann kannst du dich auf derselben Seite des INPS einloggen und auf „Consulta e gestisci le domande giá presentate“ klicken:
Hier wählst du dann den Punkt „Modifica modalitá di pagamento“ mit dem Kreditkartensymbol. Hier kannst du dann den IBAN ändern:
Eigenerklärungen zum Antrag
Weiter unten auf dieser Seite musst du nun noch mittels Häckchen erklären, dass du:
- italienischer Staatsbürger bist oder EU-Bürger mit einer regulären Aufenthaltsgenehmigung oder einer Arbeitsgenehmigung für einen Arbeitsverträg von mehr als 6 Monaten
- in Italien Einkommenssteuer bezahlst
- nicht das reddito di cittadinanza ausbezahlt bekommst (in diesem Fall wird das einheitliche Kindergeld nämlich automatisch mit dem Reddito di cittadinanza ausbezahlt)
- in Italien wohnhaft bist oder
- seit mindestens zwei Jahren in Italien wohnhaft bist oder warst, auch nicht zusammenhängend. In diesem fall musst du über einen unbefristeten Arbeitsvertrag in Italien oder einen befristeten Arbeitsvertrag von mindestens 6 Monaten verfügen.
Ganz unten auf der Seite musst du mittels Häckchen der Datenschutzerklärung (laut EU-GDPR) zustimmen, dass das INPS / NISF deine persönlichen Daten verarbeiten darf. Wenn du allem zugestimmt hast, klickst du mittels „Avanti“ auf den grünen Button, um zur nächsten Seite zu gelangen.
Auf der letzten Seite findest du noch einmal einen Überblick über alle Daten, die du im Antrag angegeben hast. Dazu zählen die Daten des Antragstellers selbst, die anagrafischen und anderen Daten zu dem/den Kind/ern und zum anderen Elternteil, sowie den/die IBAN, auf dem/denen der Betrag des einheitlichen Familiengeldes überwiese wird.
Wenn du alle Daten noch einmal überprüft hast und alles korrekt ist, kannst du den Antrag durch einen Klick auf den Button „Invia domanda“ verschicken. Schon hast du den Antrag für das einheitliche Familiengeld eingereicht!