Im Jahr 2025 führt die italienische Regierung erstmals einen Einmal-Babybonus von 1.000 Euro für Neugeborene und Adoptivkinder ein. Gerade für junge Familien in Südtirol kann diese Zahlung eine willkommene Entlastung sein – sei es für die Baby-Erstausstattung, als erste Einzahlung in den Zusatzrentenfond für dein Kind, zum Anlegen für dein Kind – oder einfach als kleiner finanzieller Puffer. In diesem Artikel erfährst du, wer anspruchsberechtigt ist, wie die Beantragung funktioniert, welche Fristen es zu beachten gilt und worauf du achten solltest.
Disclaimer: Alle Angaben in diesem Artikel erfolgen ohne Gewähr auf Richtigkeit und Aktualität. Bitte beachtet, dass für einige der hier behandelten Themen noch Verordnungen und detaillierte Rundschreiben zur Umsetzung ausstehen.
Inhaltsverzeichnis
Was ist der Babybonus?
Anspruchsvoraussetzungen
Wie suche ich um den Babybonus an?
Fristen & erforderliche Unterlagen
Ergänzende Leistungen in Südtirol
FAQ – Häufig gestellte Fragen

Was ist der Babybonus?
Der Babybonus (ital.: Bonus nuovi nati oder Carta nuovi nati) ist eine einmalige Zahlung in Höhe von 1.000 Euro, die Eltern für jedes Kind erhalten, das zwischen dem 1. Januar und dem 31. Dezember 2025 geboren, adoptiert oder in Pflege genommen wird. Die Maßnahme wurde mit dem Haushaltsgesetz 2025 eingeführt, um junge Familien zu unterstützen und die Geburtenrate zu erhöhen.
Eltern – ob italienische Staatsbürger/innen, EU-Bürger/innen oder legal dauerhaft in Italien lebende Personen – können den Bonus beantragen, wenn ihr ISEE-Wert (Indicatore della Situazione Economica Equivalente) 40.000 Euro nicht übersteigt, wobei das Assegno Unico bei der Berechnung dieses ISEE-Wertes, wie in diesem Artikel besprochen, dafür nicht berücksichtigt wird. Die Zahlung ist dabei steuerfrei und gilt nicht als Einkommen.
Lesetipp: Wo erhalte ich meine vorausgefüllte ISEE Erklärung?
Die Antragstellung muss innerhalb von 60 Tagen nach Geburt oder Adoption online über das INPS-Portal, per INPS-App, über das INPS Contact-Center oder über die verschiedenen Patronate in Südtirol erfolgen. Für Kinder, die zwischen dem 1. Januar und dem 17. April 2025 geboren wurden, gilt eine verlängerte Frist bis zum 16. Juni 2025, das heißt bis 60 Tage nach Eröffnung der INPS Plattform zur Antragstellung. Diese ging nämlich erst am 17. April 2025 online.
Anspruchsvoraussetzungen
Die Prämie kann nur von einem der beiden Elternteile (alternativ) beantragt werden, die mit dem Kind zusammenleben. Bei nicht zusammenlebenden Eltern kann der Bonus nur von dem Elternteil beansprucht werden, bei dem das Kind lebt. Außerdem müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Wohnsitz & Staatsangehörigkeit
Um den Babybonus 2025 beantragen zu können, müssen Antragsteller/innen ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Italien haben.
Anspruchsberechtigt sind:
- italienische Staatsbürger/innen,
- EU-Bürger/innen mit gültiger Aufenthaltsgenehmigung,
- Nicht-EU-Bürger/innen mit dauerhafter Aufenthaltsgenehmigung (permesso di soggiorno UE per soggiornanti di lungo periodo) oder mit Aufenthaltsberechtigung für Arbeits‑, Familien- oder Forschungszwecke.
Wichtig ist, dass sich sowohl der Antragsteller als auch das Kind regulär in Italien aufhalten. Die Leistung wird nicht gewährt, wenn der Wohnsitz nur pro forma besteht oder sich die Familie im Ausland befindet.
ISEE-Wert
Eine weitere Voraussetzung für den Babybonus ist ein aktueller ISEE-Wert unter 40.000 Euro. Der ISEE (Indicatore della Situazione Economica Equivalente) ist eine Art Haushaltsvermögens- und Einkommensindex, der in Italien als Grundlage für viele soziale Leistungen dient.
Wie in unserem Artikel „Neuerungen bei der ISEE-Berechnung + Assegno unico 2025“ bereits beschrieben, wird das Assegno Unico (einheitliches Kindergeld) nicht in den ISEE-Wert einberechnet, wenn es um Leistungen wie den Babybonus oder den Kitabonus geht.
Auch bestimmte Sparformen (z. B. Buoni fruttiferi postali, Post-Sparbücher und Staatsanleihen) werden ab 2025 nicht mehr bei der ISEE-Berechnung berücksichtigt, was vor allem Familien mit geringen und mittleren Einkommen entgegenkommt.
Tipp: Wer noch keine ISEE für 2025 erstellt hat, sollte dies rechtzeitig über ein CAF (Steuerbeistandszentrum | Centro di Assistenza Fiscale) oder das Onlineportal des INPS/NISF nachholen. Ohne gültige ISEE-Bescheinigung kann der Bonus nicht beantragt werden!
Wie suche ich um den Babybonus 2025 an?
Alle Informationen zum Babybonus und zur Antragstellung findest du online auf der Webseite des INPS/NISF sowie im Rundschreiben Nr. 76 vom 14.04.2025.
Hier kannst du dir das Rundschreiben auch als PDF herunterladen: Rundschreiben Nr. 76 vom 14.04.2025 und den Anhang zum Rundschreiben
Online-Antrag über das INPS / NISF
Der Antrag für den Babybonus 2025 kann direkt über die offizielle Webseite der INPS (Istituto Nazionale della Previdenza Sociale) gestellt werden. Voraussetzung dafür ist der Besitz eines:
- SPID (Sistema Pubblico di Identità Digitale),
- CIE (der elektronischer Personalausweis im Kreditkartenformat) oder die
- CNS (die aktivierte digitale Gesundheitskarte mit Lesegerät).
Gehe nun über diesen Link auf die INPS-Webseite und klicke rechts auf den blauen Button „Utilizza il servizio“.

Dann loggst du dich mittels SPID, CIE oder CNS wie gewohnt ein und kommst nun zur entsprechenden Seite für die Antragstellung. Hier werden außerdem noch einmal die Anspruchsvoraussetzungen für dich zusammengefasst.

Über den Button links (gelber Pfeil) kannst du das Handbuch herunterladen und über den Button rechts (in rot) kannst du den Antrag für den Babybonus einreichen!
Nun wirst du durch 9 Schritte geführt:

Auf der ersten Seite findest du deine anagrafischen Daten (des Antragstellers), das heißt Vor- und Zuname, Steuernummer, Geschlecht, Wohnadresse- und Ort und so weiter. Über den blauen Button „Continua“ unten auf der Seite kommst du weiter zu Seite/Punkt 2.
Auf der 2. Seite findest du eine Zusammenfassung deiner beim INPS hinterlegten Kontaktinformationen, also Telefon- oder Handynummer, E-Mail Adresse und evtl. PEC-Adresse. Diese Kontaktinformaitonen kannst du jederzeit, sollten Sie nicht mehr aktuell sein, über das INPS Portal unter MeinINPS > Ihre Daten > Kontakte und Einwilligungen > Bearbeiten aktualisieren. Über den blauen Button „Continua“ kommen wir auf Seite 3.
Hier musst du wahrheitsgemäß erklären, dass du zur Zeit der Geburt, der Adoption oder der Anvertrauung des/der Minderjährigen in Italien ansäßig bist und über welche Art der Staatsbürgerschaft du verfügst. Hier musst du natürlich die für dich passende Option auswählen und wahrheitsgemäße Angaben machen!


Auf der nächsten Seite müssen wir alle Informationen zum Kind und zum anderen Elternteil angeben. Darunter unter anderem, ob es sich beim Ereignis gehandelt hat um eine
- Nascita = Geburt
- Adozione = Adoption
- Affido preadottivo = Anvertrauung

Außerdem musst du die Steuernummer angeben, den Vor- undden Zunamen, das Geburtsdatum, das Geschlecht (w/m) und den Staat, Ort und die Provinz in dem das Kind geboren wurde. Danach klickst du unten auf den blauen Button „Verifica Dati“. Damit überprüft das INPS, ob für den Minderjährigen eine gültige ISEE-Bescheinigung vorliegt. Ist dies nicht der Fall, erscheint eine Fehlermeldung „Non è possibile procedere con la presentazione della domanda – Nei sistemi dell’Istituto non è presente un ISEE in corso di validità o una DSU in cui sono presenti il genitore e il minore.“

Darunter müssen die anagrafischen Daten und die Staatsangehörigkeit des anderen Elternteils angegeben werden.

ACHTUNG! Wählst du oben statt Geburt ein anderes Ereignis aus, erscheinen andere Felder.
Ich möchte deshalb an dieser Stelle und für die nachfolgenden Seite auf die ausführliche Anleitung des INPS verweisen. Auch diese ist bebildert mit Screenshots und erhält alle wichtigen Informationen dazu, wie du den Antrag richtig und korrekt einreichen kannst. Die Anleitung kannst du dir hier noch einmal herunterladen! Hier wird auch genau darauf eingegangen, welche Dokumente du auf der nächsten 5. Seite nun hochladen musst (zum Beispiel Aufenthaltsgenehmigung, Adoptionspapiere u. ä.).
Auf den nächsten Seiten wählst du dann die Überweisung auf dein Bankkonto aus und gibst den entsprechenden IBAN an.
Weiters musst du erklären, dass du alle Anspruchsvoraussetzungen erfüllst und anspruchsberechtigt bist, dass du und dein Kind seit der Geburt bis zum Datum der Antragstellung in Italien ansäßig sind, dass du dir bewusst bist, dass das INPS/NISF jederzeit Kontrollen durchführen kann und du erklärst, dass du jede Änderung der Situation innerhalb von 30 Tagen mitteilst.
Alle Details findest du aber wie gesagt in der Anleitung bzw. dem Handbuch des INPS.
Antrag über CAF oder Patronat
Selbstverständlich musst du den Antrag nicht selbstständig einreichen. Wer Unterstützung bei der Antragstellung benötigt, kann sich wie gewohnt an das Patronat seines Vertrauens wenden. Diese Stellen übernehmen die Antragstellung für dich und können dich auch bei deiner ISEE-Erklärung unterstützen. Über diesen Link findest du die Adressen aller Patronate in Südtirol.
Die Mitarbeitenden der Patronate kennen sich mit den nötigen Fristen und Unterlagen aus und helfen dabei, Fehler zu vermeiden.
Fristen & erforderliche Unterlagen
Die Frist für die Antragstellung beträgt, wie oben bereits beschrieben, grundsätzlich 60 Tage nach dem Ereignis, d.h. Geburt, Adoption oder Anvertrauen. Eine Ausnahme gilt lediglich für Kinder, die zwischen dem 1. Januar und dem 17. April 2025 geboren wurden. Hier gilt eine Übergangsfrist bis zum 16. Juni 2025, da das INPS Portal für die Antragstellung vor dem 17. April nicht zur Verfügung stand.
Zur Antragstellung benötigt werden:
- gültige ISEE-Berechnung 2025 mit dem ISEE-minori-Wert (unter 40.000 €),
- Steuernummer und anagrafische Daten des Antragstellers sowie des Kindes,
- Geburtsurkunde oder Nachweis der Adoption.
Hinweis: Eine doppelte Auszahlung – etwa bei Zwillingen – ist möglich. Für jedes Kind muss ein separater Antrag gestellt werden. Außerdem ist zu beachten, dass die Ressourcen begrenzt sind. Laut „Fisco e Tasse“ stehen für das Jahr 2025 330 Millionen Euro und für das Jahr 2026 360 Millionen Euro zur Verfügung. Die Auszahlung erfolgt nach der chronologischen Reihenfolge der Anträge.
Ergänzende Leistungen in Südtirol
Während der neue „Babybonus“ eine staatliche Leistung ist, die für ganz Italien gilt, lohnt sich für Familien in Südtirol ein Blick auf regionale Unterstützungsangebote, die zusätzlich beantragt werden können. Wir haben diese in Vergangenheit hier auf dem Blog bereits behandelt:
- Landeskindergeld: Südtirol zahlt einkommensabhängig ein eigenes Kindergeld, das zusätzlich zum Assegno Unico Universale ausbezahlt wird. Weitere Informationen findest du in unseren Artikeln „Die Familiengelder in Südtirol“ sowie „Änderungen beim Landeskindergeld“ und „Anleitung: So sucht du für das Landeskindergeld an!“.
- Landesfamiliengeld: Das Landesfamiliengeld wird einkommensUNabhängig bis zum Kindergarteneintritt ausbezahlt und beträgt monatlich 200 Euro.
- Das Landesfamiliengeld+: Alle Informationen dazu findest du in spezifischen Absatz in unserem Artikel „Die Familiengelder in Südtirol“.
- Assegno Unico: Dieses ist keine Leistung des Landes sondern steht allen Familien in Italien zu und wird auch vom INPS / NISF ausbezahlt. Weiter Informationen dazu findest du in folgenden Artikeln: „Assegno unico: Das einheitliche Familiengeld in Italien“ + „Anleitung: Ansuchen für den Assegno unico“ + „Neuerungen bei der ISEE-Berechnung + Assegno unico 2025“
- Kitabonus: Alle Informationen zum Kita-Bonus gibt es in diesem Artikel: Der Kita Bonus in Südtirol/Italien
Mit der Kombination aus allen diesen Leistungen, dem 1.000 Euro Babybonus, dem Assegno Unico, dem Kitabonus und den Leistungen des Landes, geht Italien damit einen wichtigen Schritt zur Entlastung junger Familien, vor allem in Zeiten steigender Lebenshaltungskosten.
FAQ – Häufig gestellte Fragen
Muss ich italienische Staatsbürger/in sein, damit ich den Bonus beantragen kann?
Nein. Auch EU-Bürger/innen und Drittstaatsangehörige mit langfristiger Aufenthaltsgenehmigung sind berechtigt.
Wird der Bonus automatisch nach der Geburt überwiesen?
Nein. Du musst ihn aktiv beantragen – entweder online bei INPS oder über ein Patronat.
Gilt der Bonus auch bei Adoption?
Ja. Auch bei Adoptionen im Jahr 2025 kann der Bonus beantragt werden.
Was ist, wenn mein ISEE knapp über 40.000 € liegt?
Dann besteht leider kein Anspruch – auch nicht teilweise. Falls du heuer aber noch keine ISEE Erklärung eingereicht hast, zum Beispiel weil du im Vorjahr schon über 40.000 € gelegen hast, dann könntest du dennoch versuchen, diese heuer wieder einzureichen, denn es wäre möglich, dass durch die neuen Ausnahmeregelungen (z. B. Ausschluss von Sparbüchern) dein ISEE Wert niedriger ausfällt.
Kann ich den Antrag rückwirkend stellen?
Nein. Wer die Frist von 60 Tagen (bzw. 16. Juni bei Geburten bis zum 17. April 2025) verpasst, verliert leider den Anspruch!