Mit dem Gesetz Nr. 46 vom 1. April 2021 hat die Regierung ein neues einheitliches Familiengeld, das „assegno unico e universale per i figli a carico“, eingeführt, welches ab dem 1. März 2022 ausbezahlt wird. Gleichzeitig wurden andere Maßnahmen, z.B. die Geburtenprämie, der Babybonus und die persönlichen Steuerabsatzbeträge abgeschafft. Damit soll die Einkommensunterstützung für Familien stark vereinfach und gleichzeitig ein Anreiz zur Familiengründung geschafft werden.
Hier findest du die wichtigsten Informationen zusammengefasst.
Inhaltsverzeichnis
Diese Beiträge wurden abgeschafft
Die Auszahlung
Wer hat Anrecht auf das assegno unico?
Das Ansuchen
Wo/Wer/Wie kann ich ansuchen?
Brauche ich die ISEE?
Höhe des Einheitsschecks
Zusätzliche Unterstützung
Bonus für Berufstätige
Wo bekomme ich die ISEE?
Beispiele
Eure Fragen
Der Einheitsscheck „assegno unico“ für Italiens Familien
Die Familienförderung war bisher sehr chaotisch. Die Beiträge änderten sich jährlich und die Übersicht über die vielen unterschiedlichen Fördermaßnahmen war schwierig. Das hat die Familienplanung schwierig gemacht, schließlich konnte niemand voraussehen, welchen Beitrag man im nächsten Jahr noch bekommen wird. Aus diesem Grund wurde nun ein neues einheitliches Familiengeld in Italien – und damit auch in Südtirol – eingeführt.
Das neue einheitlichen Kindergeld „assegno unico figli“ soll die Geburtenrate fördern, den Eltern eine finanzielle Vorausplanung ermöglichen, Familien mit geringem Einkommen unterstützen und die Beschäftigung, insbesondere von Frauen, fördern. Es wird allen Familien ausbezahlt, die mindestens ein Kind unter 21 Jahren haben.
Welche Leistungen wurden mit dem einheitlichen Familiengeld abgeschafft?
Mit der Einführung des einheitlichen Familiengeldes wurden folgende Leistungen des Staates abgeschafft bzw. mit dem einheitlichen Kindergeld ersetzt:
● das INPS Familiengeld über den Arbeitgeber (siehe auch ANF-DIP)
● die Steuerfreibeträge für zu Lasten lebende Kinder bis zum 21. Lebensjahr
● das Geburtengeld, auch Geburtenprämie (premio nascita)
● der bonus bebé
Der sogenannte „Einheitsscheck – assegno unico universale” ersetzt alle diese Leistungen und wird direkt vom INPS auf das Kontokorrent ausbezahlt.
Nicht davon betroffen und damit weiterhin ausbezahlt werden das Landeskindergeld der Provinz Bozen, das Landesfamiliengeld und der Bonus asilo nido (Kitabonus). Diese Leistungen sind mit dem neuen Einheitsscheck kumulierbar. Außerdem ist das Familiengeld mit dem reddito di cittadinanza vereinbar.
Weitere Informationen zu diesen Beiträgen findest du im Artikel „Alles was Familiem in Südtirol wissen sollten“.
Die Auszahlung des einheitlichen Familiengeldes
Bevor wir zum Antrag und zur Höhe des Familiengeldes kommen, möchte ich noch ein paar Worte zur Auszahlung selbst loswerden. Diese erfolgt anders als zuvor das INPS/NISF Familiengeld (ANF) oder die Steuerfreibeträge (Lohnstreifen/Steuererklärung) direkt auf das Kontokorrent des Antragstellers.
Dabei kann der Betrag zu 100% an ein Elternteil ausbezahlt werden – und zwar mit dem Einvernehmen des zweiten Elternteils. Auf Anfrage kann der Betrag auch 50/50 an beide Elternteile ausbezahlt werden und wird dann jeweils zur Hälfte auf das jeweilige Kontokorrent des Elternteils ausbezahlt.
Dazu kann entweder das zweite Elternteil den Antrag selbst über ein Patronat oder online auf der Webseite des INPS (unter: Assegno unico e universale per i figli a carico) stellen oder das erste Elternteil dazu ermächtigen, den Antrag für es zu stellen.
Das zweite Elternteil kann die 50% auch zu einem späteren Zeitpunkt noch beantragen. Seine Quote wird dann ab dem Folgemonat des Ansuchens auf das entsprechende K/K ausbezahlt. Dies ist zum Beispiel im Falle einer Scheidung relevant.
Wer hat Anrecht auf den Einheitsscheck?
Auf das Kindergeld haben alle Eltern Anspruch, die:
- italienische Staatsbürger sind oder Staatsbürger eines Mitgliedstaat der Europäischen Union mit Aufenthaltsgenehmigung oder Bürger eines Staates, der nicht zur Europäischen Union gehört, die im Besitz einer EU-Aufenthaltserlaubnis für längeren Zeit oder Inhaber einer Arbeitsberechtigung von mehr als 6 Monaten in Italien sind
- in Italien der Zahlung der Einkommenssteuer unterliegen
- mit ihren Kindern in Italien wohnen (Wohnsitz und Aufenthaltsort)
- seit mindestens zwei Jahren in Italien wohnhaft sind oder, wenn sie nicht ununterbrochen hier wohnhaft waren, Inhaber eines unbefristeten oder befristeten Arbeitsvertrags von mindestens 6 Monaten sind
Die Leistung ist nicht nur für öffentliche und private Arbeitnehmer vorgesehen, sondern auch für Selbstständige und „incapienti“. Bisher kamen beispielsweise Mütter mit einem geringen Einkommen nicht in den Genuss von den gesamten Steuerabsatzbeträgen. Nämlich dann, wenn der Steuerabsatzbetrag für die Kinder höher ausfiel als die Steuerschuld.
Mehr darüber erfährst du im Beitrag „Tipps rund um die Steuererklärung für Eltern“.
Für wen kann um das “assegno unico” angesucht werden?
Um das “assegno unico” also das einheitliche Kindergeld ansuchen können:
- Eltern ab dem 7. Schwangerschaftsmonat bis zum 18. Lebensjahr des Kindes (der Antrag kann erst ab Geburt gestellt werden, da es eine Steuernummer braucht. Wird der Antrag innerhalb von 120 Tagen ab Geburt gestellt, wird der Beitrag rückwirkend zum 7. Schwangerschaftsmonat ausbezahlt);
- Eltern von Kinder zwischen 18 und 21 Jahren, sofern sie
- in einem Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnis steht und ein Gesamteinkommen von weniger als 8.000 EUR pro Jahr hat, also steuerlich zu Lasten sind;
- eine Schul- oder Berufsausbildung oder ein Studium absolvieren;
- arbeitslos sind und in der Arbeitslosenliste des Arbeitsvermittlungszentrums eingetragen sind;
- freiwilligen Zivildienst leisten;
- Eltern von Kinder mit einer Invalidität (Teil- oder Vollinvalidität) ohne Altersgrenze;
- volljährige Kinder können bis zu ihrem 21. Lebensjahr auch persönlich um den Einheitsscheck ansuchen
** Schüler und Studenten, Praktikanten, Arbeitslose die in der Arbeitslosenliste (als Arbeitssuchende beim Arbeitsamt) eingetragen sind, Arbeitstätige mit einem Einkommen unter 8.000 € und Zivildiener
Das Ansuchen um das einheitliche Familiengeld
Du bist anspruchsberechtigt und fragst dich nun, wie du um das einheitliche Familiengeld ansuchen kannst? Das ist ganz einfach: Du benötigst dazu nur ein paar Unterlagen, u.a. die Steuernummer beider Elternteile und aller Kinder, die Kontodaten und eventuell die ISEE-Erklärung (nicht verpflichtend, siehe unten) – und schon kannst du den Antrag einreichen.
Dazu wendest du dich entweder an ein Patronat deines Vertrauens oder du reichst den Antrag dazu selbst online ein. Das ist sehr einfach! Die Anleitung dazu findest du hier. Es ist außerdem möglich, den Antrag über das Contact Center des INPS zu stellen unter der Telefonnummer 803.164 (kostenlos aus dem Festnetz) oder die der Nummer 06 164.164 (gegen Gebühr aus dem Mobilfunknetz, je nach Tarif der verschiedenen Betreiber).
Wie kann ich um den Einheitsscheck ansuchen?
Wenn du den Antrag selber einreichen möchtest, benötigst du einen SPID-Account oder eine neue digitale Identätitskarte CIE oder eine aktivierten Steuernummerkarte CNS. Damit loggst du dich auf der Webseite des INPS unter „Assegno unico e universale per i figli a carico“ ein.
Welche Unterlagen brauche ich für das Ansuchen?
Damit du den Antrag über ein Patronat in Südtirol oder auch selbst online auf der Webseite des INPS | NISF stellen kannst, brauchst du:
● die anagrafischen Daten des Antragstellers
● die Steuernummern beider Eltern** und aller Kinder
● die ISEE Erklärung ***
● deinen / eure IBAN
● evtl. Bestätigung der Invalidität
** außer das andere Elternteil ist verstorben oder unbekannt
*** die ISEE ist nicht Pflicht. Wer den Antrag jedoch ohne gültige ISEE Erklärung einreicht, erhält automatisch den Mindestbetrag von 54,05 € je Kind und Monat
Brauche ich für das einheitliche Familiengeld unbedingt die ISEE?
Die ISEE-Erklärung ist zwar keine Voraussetzung, du solltest dennoch eine ISEE abfassen, bevor du den Antrag stelltst. Du kannst den Antrag zwar auch ohne ISEE einreichen, erhältst in diesem Fall aber nur den Mindestbetrag von 54,05 € je Kind und Monat, ohne Boni . Das ist derselbe Betrag den Antragsteller mit einem ISEE Wert von über 43.240 € erhalten.
Damit du eine ISEE Erklärung bekommst, musst du zuerst ein DSU einreichen. Auch das kannst du über ein Patronat oder Steuerbeistandszentrum deines Vertrauen (hier alle Adressen in Südtirol) erledigen oder über die Webseite des INPS (Einstieg mit dem SPID, mit der neuen digitalen Identitätskarte CIE “carta di identità elettronica” oder der Steuernummercarte CNS “carta nazionale servizi”).
Wir möchten an dieser Stelle daran erinnern, dass der ISEE Wert nicht mit dem Brutto- oder Netteinkommen gleichzusetzen ist. Das heißt es ist durchaus möglich, dass auch Familien mit einem höheren Einkommen einen ISEE Wert unter dem Betrag von 43.240 Euro haben, da vom Einkommen verschiedene (Frei-) Beträge in Abzug gebracht werden.
Wenn du also bisher noch keine ISEE/DSU-Erklärung eingereicht hat, lohnt es sich unserer Meinung nach, einmal eine entsprechende Erklärung abzufassen, um zu sehen, auf welchem Stand eure Familie ist. Die DSU Erklärung kann, wie oben bereits erwähnt, auch selbst in vorausgefüllter Form über die INPS Webseite gemacht werden.
Wie oft muss ich um den Assegno unico ansuchen?
Das INPS/NISF hat in einem Rundschreiben 2023 klargestellt, dass für das Assegno unico nur ein einziges Mal angesucht werden muss.
Sobald der Antrag gestellt und dieser genehmigt wurde, wird das „assegno unico“ automatisch jeden Monat ausgezahlt, ohne dass weitere Anträge gestellen werden müssen. Der Antragsteller muss jedoch sicherstellen, dass er die Voraussetzungen für die Leistung weiterhin erfüllt, da Änderungen in der Familiensituation Auswirkungen auf Ihre Anspruchsberechtigung haben können.
Was bedeutet das konkret?
Wie das INPS mitteilte, werden ab dem 1. März 2023 diejenigen, die im Zeitraum von Januar 2022 bis Februar 2023 einen erfolgreichen und gültigen Antrag gestellt haben, die Zahlung weiterhin automatisch erhalten.
Das heißt, wer bereits im Vorjahr angesucht hat (und der Antrag wurde angenommen „accolta“), muss 2023 keinen neuen Antrag stellen, um den Einheitsscheck weiter zu erhalten, es sei denn, die Anspruchsvoraussetzungen des Haushalts ändern sich, zum Beispiel
- Geburt eines Kindes;
- ein Kind wurde 18 Jahre alt;
- Feststellung oder Änderung eines Behindertenstatus;
- Trennung der Eltern;
- Änderung des IBAN/Zahlungsmodalitäten;
- Änderung beim Schulbesuch/Ausbildung des volljährigen Kindes bis 21 Jahren;
- Änderung der Aufteilung des assegno unico zwischen den beiden Elternteilen auf der Grundlage eines Gerichtsbeschlusses oder einer Vereinbarung zwischen den Eltern;
- Änderung bei der Anspruchsberechtigung für einen der genannten Boni laut Artikel 4 + 5 des Decreto Legislativo Nr. 230/2021;
- ecc.
Änderungen wie oben genannt müssen übrigens vor dem 28. Februar bzw. bei Eintreten des Ereignisses an das INPS übermittelt werden.
Sind in eurem Fall keine Änderungen passiert, reicht es, eine neue ISEE Erklärung abzugeben. Wer die ISEE Erklärung innerhalb 28.02. abgibt, erhält den neuen Betrag direkt mit März ausbezahlt. Ansonsten sinkt der Wert ab März vorübergehend auf das Minimum von 54,05 €, wird aber dann bei Einreichen der neuen ISEE rückwirkend richtiggestellt – sofern die ISEE innerhalb 30. Juni eingereicht wird.
Wer die ISEE-Erklärung erst ab dem 1. Juli einreicht, der erhält keine etwaige Nachzahlung und erhält den aktualisierten Beitrag erst ab dem Monat nach der Einreichung der ISEE.
Einen neuen Antrag stellen müssen auch jene Haushalte, deren Antrag noch nicht genehmigt wurde und damit einen dieser Status (abweichend von „accolta“) aufweist:
- In istruttoria
- In evidenza alla sede
- In evidenza al cittadino
- Sospesa
- Respinta/Decaduta/Rinunciata/Revocata
So stellst du den Antrag um das einheitliche Familiengeld!
Damit dieser Blogartikel nicht zu lange wird, haben wir uns dazu entschieden, die Anleitung in einen eigenen Beitrag zu packen. Du findest sie hier „Anleitung: Ansuchen für den Assegno unico“.
Jetzt hast du den Antrag eingereicht, weißt aber immer noch nicht, wieviel Geld du eigentlich ausbezahlt bekommst?
Wie hoch fällt das einheitliche Familiengeld aus?
Die Höhe des Betrages hängst von der Anzahl der Familienmitglieder, dem Alter und der Anzahl der Kinder, dem ISEE-Wert der Familie und von einigen anderen Faktoren ab.
So setzt sich der „Assegno unico“ aus einem gestaffelten Fixbetrag mit einem Höchstwert von 189,17 Euro und aus verschiedenen Boni, zum Beispiel für junge Mütter, Großfamilien oder Kinder mit einer Behinderung, zusammen.
Bevor ich dir nun die genauen Beträge aufschlüssle, lasse ich dir hier gleich den Link zur Simulation auf der Webseite des INPS da. In dieser Simulation kannst du die Anzahl der Kinder angeben, ob die Mutter unter 21 Jahre alt ist, den genauen ISEE Wert (falls vorhanden) und Erklärungen zum Anrecht auf die unterschiedlichen Boni abgeben.
Anhand der eingegebenen Daten berechnet das INPS nun die Höhe des dir zustehenden Betrages an Familiengeld. Die Beiträge erkläre ich dir nun:
Familiengeld bis zu 189,17 € + Boni pro Kind
Der Mindestbetrag, der ausbezahlt wird, beträgt 54,05 Euro pro Kind (wird auch ausbezahlt, wenn keine gültige ISEE-Erklärung vorliegt bzw. ab einem ISEE-Wert von 43.240 €). Im Vorjahr 2022 waren es 50 Euro ab einem ISEE Wert von 40.000 Euro. Für das Jahr 2023 wurden die Beträge der Inflation angepasst.
Die Unterstützung steigt dann mit sinkendem ISEE Wert bis zu einem Maximum von 189,17 Euro pro Monat und Kind (zuzüglich einiger Boni, siehe unten). Die Höhe des Betrages wird anhand der ISEE berechnet. Davon ausgenommen sind nur die 54,05 €, die jedes Kind auch ohne ISEE Erklärung erhält.
- 189,17 Euro pro Monat und Kind erhält, wenn der ISEE Wert 16.215 Euro oder weniger beträgt. Danach wird der Betrag schrittweise reduziert bis die 54,05 € pro Monat erreicht werden (ISEE von 43.240 Euro oder keine ISEE).
- Für Kinder zwischen 18 und 21 Jahren ist ein monatlicher Betrag von 91,88 € für ein ISEE Wert von bis zu 16.215 € vorgesehen, der schrittweise auf 27,02 € bei einer ISEE von über 43.240 € sinkt.
Hier seht ihr noch einmal den Vergleich der neuen Beiträge 2023 mit den Beiträgen aus dem Jahr 2022 für Kinder bis 18 Jahren. Ich habe nur einige der ISEE-Werte ausgewählt, die genaue und ausführliche Tabelle mit allen Beträgen 2022 findest du hier und die Tabelle mit allen Beiträgen für das Jahr 2023 findest du hier.
ISEE 2022 | Betrag | ISEE 2023 | Betrag |
---|---|---|---|
bis 15.000 Euro | 175,00 Euro | bis 16.216 Euro | 189,17 Euro |
zwischen 19.900,01 – 20.000 | 150,00 Euro | zwischen 21.511,91 – 21.620 | 162,15 Euro |
zwischen 24.900,01 – 25.000 | 127,50 Euro | zwischen 25.944,01 – 27.025 | 137,82 Euro |
zwischen 29.900,01 – 30.000 | 100,00 Euro | zwischen 32.321,91 – 32.430 | 108,10 Euro |
zwischen 34.900,01 – 35.000 | 75,00 Euro | zwischen 37.726,91 – 37.835 | 81,07 Euro |
über 40.000 Euro | 50,00 Euro | über 43.240 Euro | 54,05 Euro |
Hier findest du eine entsprechende Übersicht für volljährige Kinder. Der Betrag hängt hier zudem von ein paar weiteren Kriterien ab:
ISEE 2022 | Betrag | ISEE 2023 | Betrag |
---|---|---|---|
bis 15.000 Euro | 85,00 Euro | bis 16.216 Euro | 91,88 Euro |
zwischen 19.900,01 – 20.000 | 73,00 Euro | zwischen 21.511,91 – 21.620 | 78,91 Euro |
zwischen 24.900,01 – 25.000 | 61,00 Euro | zwischen 25.944,01 – 27.025 | 65,94 Euro |
zwischen 29.900,01 – 30.000 | 49,00 Euro | zwischen 32.321,91 – 32.430 | 52,96 Euro |
zwischen 34.900,01 – 35.000 | 37,00 Euro | zwischen 37.726,91 – 37.835 | 39,99 Euro |
über 40.000 Euro | 25,00 Euro | über 43.240 Euro | 27,02 Euro |
Wie du siehst wurden 2023 die Beiträge um 8,1% erhöht und damit der Inflation angepasst.
Zusätzlich zum entsprechenden Betrag für das einheitliche Familiengeld gibt es aktuell einige Boni, zum Beispiel für besonders kinderreiche Familien oder für Familien, in denen beide Elternteile arbeiten.
Bonuszahlungen zum Assegno unico
Erhöhung um 50% für bestimmte Kategorien
Das Haushaltsgesetz 2023 hat zusätzlich zu den unten angegebenen Erhöhungen für kinderreiche Familien oder arbeitstätige Eltern auch weitere Erhöhungen des Beitrags des Assegno unico eingeführt. Diese Erhöhung macht 50% aus und betrifft:
- Familien mit Kindern unter einem Jahr;
- Jedes Kind zwischen einem und drei Jahren in Haushalten mit mindestens drei Kindern und einem ISEE von bis zu 43.240 Euro. Auch sie erhalten einen Aufschlag von 50%.
Auch der Pauschalzuschlags für Haushalte mit mindestens vier Kindern wird um 50 % von 100 Euro auf 150 Euro pro Haushalt und Monat erhöht.
Zusätzliche Unterstützung für kinderreiche Familien, für Kinder mit Handicap und junge Mütter
Der Gesamtbetrag wird beim dritten Kind bzw. einem Kind mit Behinderung zusätzlich erhöht. Umgekehrt reduziert sich der Beitrag, wenn das Kind ein Praktikum absolviert, an der Universität eingeschrieben ist, einen Berufskurs besucht, als Arbeitsloser registriert ist oder selbst arbeitet.
Außerdem sind folgende Erhöhungen des Familiengeldes vorgesehen:
- Junge Mütter unter 21 Jahren werden zusätzlich unterstützt. Sie erhalten 21,60 € (2022: 20 €) pro Monat und Kind mehr.;
- Wenn beide Elternteile arbeitstätig sind gibt es je nach ISEE Wert bis maximal 32,40 € (2022: 30 €) im Monat und pro Kind zusätzlich;
- Ab dem dritten Kind gibt es zwischen 16,20 € bis 91,90 € (abhängig vom ISEE Wert) zusätzlich (2022: 15-85€);
- 150 € im Monat mehr gibt es für Großfamilien ab 4 Kinder (2022: 100 €);
- bei einem ISEE Wert unter 25.000 € und wenn du 2021 die Familienzulage ANF des INPS erhalten hast, wird der Betrag zusätzlich erhöht (voraussichtlich bis 2025), siehe unten;
- Bei Invalidität der minderjähriger Kinder gibt es zwischen 91,90 € (disabilitá media; 2022: 85 €), 102,70 € (disabilitá grave; 2022: 95 €) und 113,50 € (figli non autosufficienti; 2022: 105 €) im Monat mehr, je nach anerkannter Invalidität
- Bei anerkannter Invalidität volljähriger Kinder unter 21 Jahren gibt es eine Erhöhung von 80 €;
- Bei Invalidität volljähriger Kinder über dem 21. Lebensjahr gibt es 85€ pro Kind mehr, sofern der ISEE Wert unter 15.000 € beträgt. Mit höherem ISEE Wert sind der Beitrag bis zum Mindestwert von 25 € bei einer ISEE über 40.000 €.
Die genaue Tabelle mit allen Beträgen 2022 findest du hier.
Die Tabelle mit allen Beiträgen für das Jahr 2023 findest du hier.
Vorübergehende Erhöhung 2022-2024
Während der Übergangszeit (2022 – 2024) vom System des INPS Familiengeldes zum assegno unico wird der Betrag der Zulage monatlich zusätzlich erhöht, wie oben bereits erwähnt. Dazu müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
- ISEE Wert des Haushalts, dem der Antragssteller angehört, darf 35.000 € nicht überschreiten;
- der Antragssteller oder ein anderes Mitglied des Haushalts (z.B. Ehepartner) müssen im Jahr 2021 das INPS Familiengeld für ihre minderjährigen Kinder bezogen haben.
Der Beitrag für diese Erhöhung ist nicht in der Tabelle oben zu finden, da es sich nicht um einen Betrag von x Euro handelt. Diese Erhöhung wird nämlich im Detail vom INPS berechnet, indem der monatliche Betrag des „componente familiare“, also der theoretisch zustehenden Beitrag der INPS Familienbeihilfe und der monatliche Betrag des „componente fiscale“, also des theoretisch mit den durchschnittlichen Steuerabzügen nach der Steuerregelung von Artikel 12 des TUIR, addiert werden. Von dieser Summe wird der monatliche Betrag des Einheitsschecks assego unico abgezogen. Dieser Betrag entspricht der vorübergehenden Erhöhung, und zwar:
- in vollem Umfang 2022;
- in einer Höhe von 2/3 im Jahr 2023;
- 1/3 im Jahr 2024 und für die Monate Januar und Februar im Jahr 2025.
Beispiel: Verheiratetes Paar mit zwei minderjährigen Kindern
ISEE Familie = € 14.775,06
Assegno unico = 350,00 Euro (= 175 Euro x 2 Kinder)
Monatlicher Familienzulage INPS = 258,33 €
ISEE-Einkommen 1. Elternteil = € 5.000
Theoretisch fälliger Abzugsbetrag (Tabelle C) € 527,00
ISEE-Einkommen 2. Elternteil = € 2.500
Theoretischer Abzugsbetrag (Tabelle C) € 179,00
Monatlicher Steueranteil (gemäß Art. 5, Abs. 5) = 527 + 179 = 706 € / 12 Monate = 58,8 Euro
Erhöhung 2022 = (258,33 + 58,8) – 350 = – 32,87
Der Übergangszuschlag entfällt in diesem Fall, da der Beitrag des assegno unico höher ausfällt, als die INPS Familienzulage und die Steuerfreibeträge zusammen.
Das assegno unico beträgt also 350 € und würde nur höher ausfallen, wenn die Mutter unter 21 Jahren ist (+ 40 €), beide Eltern arbeiten (+60 €). Der Maximalbetrag kann also 450€ im Monat betragen.
Du musst diese Berechnung natürlich nicht selbst vornehmen, wenn du wissen möchtest, wieviel du an Assegno unico ausbezahlt bekommst. Es reicht, wenn du in der entsprechenden INPS Simulation eure Einkommen eingibst.
Vereinbarkeit mit anderen Leistungen
Der assegno unico ist nicht Teil des Gesamteinkommens einer Familie und ist mit anderen Leistungen, beispielsweise dem Landeskindergeld, vereinbar. Außerdem ist es mit dem reddito di cittadinanza vereinbar.
Bonus für Berufstätige
Eines hat mich besonders überrascht: Während ich in den letzten Jahren das Gefühl hatte, Mütter werden mit der Möglichkeit innerhalb des 1. Lebensjahres des Kindes von sich aus freiwillig zu kündigen (dimissione volontaria entro il primo anno di vita del bambino con NASPI per neo mamme) und dann bis zu 2 Jahre Arbeitslosengeld zu beziehen, fast schon in die Hausfrauenrolle gedrängt, werden jetzt Familien zusätzlich unterstützt, wenn beide Eltern berufstätig sind. Dann erhöht sich der Betrag nämlich um 30 € pro Kind (bei einem ISEE Wert bis zu 15.000€ und wird schrittweise reduziert, bis er bei einer ISEE von 40.000 € komplett entfällt). Auch hier wird der Betrag bei höherem ISEE-Wert dann schrittweise reduziert.
Übrigens gilt nicht nur die lohnabhängige Beschäftigung für diesen Bonus! Gleichgestellt sind auch das Arbeitslosengeld NASPI und DISCOLL, sofern das Elternteil zum Zeitpunt der Antragsstellung und während des überwiegenden Zeitraums im Jahr Empfänger ist. Auch Einkommen des im Ausland arbeitenden Elternteils mit Wohnsitz in Italien sind relevant, sowie Prämien für berufstätige Eltern, die selbstständige Landwirte sind.
Übrigens: In Zukunft sollen auch Beiträge für Kindergarten- und Kinderkrippenbesuche folgen, sowie eine Ausdehnung des Vaterschaftsurlaubes.
Was ist eigentlich die ISEE-Erklärung?
Das Kürzel ISEE steht für Indikator der Einkommens- und Vermögenslage (Indicatore della Situazione Economica Equivalente). Er gibt Aufschluss über die Einkommens- und Vermögenssituation einer Familie, also über die wirtschaftliche Situation des Antragstellers und dessen Familienangehörige.
Der ISEE-Wert ergibt sich aus dem Verhältnis zwischen dem Wirtschaftsindikator (I.S.E. = absoluter Wert gleich der Summe der Einkommen plus 20% des beweglichen und unbeweglichen Familienvermögens) und dem Parameter laut untenstehender Äquivalenzskala (sowie unter Berücksichtigung der vorgesehenen Erhöhungen):
- 1 Familienmitglied – Parameter 1,00
- 2 Familienmitglieder – Parameter 1,57
- 3 Familienmitglieder – Parameter 2,04
- 4 Familienmitglieder – Parameter 2,46
- 5 Familienmitglieder – Parameter 2,85
Außerdem ist in folgenden Fällen eine Erhöhung des Parameters vorgesehen:
- um 0,35 für jedes weitere Familienmitglied;
- um 0,2 bei Familien mit minderjährigen Kindern und einem einzigen Elternteil;
- um 0,5 für jedes Mitglied mit einer permanenten psycho-physischen Behinderung lt. Art. 3, Abs. 3 von Ges. Nr. 104/1992, oder mit einer Invalidität von über 66%;
- um 0,2 für Familien mit minderjährigen Kindern, deren Elternteile im Laufe eines Jahres mindestens 6 Monate lang lohnabhängig oder selbständig tätig waren.
Das klingt vielleicht erstmal kompliziert, du musst dir den ISEE-Wert aber nicht selbst berechnen, sondern das INPS übernimmt die Berechnung für dich. Dazu reichst du beim INPS eine DSU ein. Das ist eine Art Antrag für die Ausstellung der ISEE-Erklärung. Anhand der Daten, die du dem INPS mit der DSU mitteilst, berechnet die INPS den ISEE-Wert eurer Familie.
Das INPS kontrolliert nach dem Einreichen der DSU (viele Felder, u.a. Besitz, Finanzvermögen, erklärte Einkommen, INPS Beiträge und Miete sind schon vorausgefüllt, die anderen muss der Antragsteller ausfüllen), ob alle Angaben gemacht wurden und mit den dem INPS bekannten Daten übereinstimmen. Ist dies der Fall, nimmt das INPS die Berechnung der ISEE vor. Die ISEE Erklärung selbst kannst du innerhalb von 7-14 Tagen nach Einreichen der DSU auf dem Portal des INPS herunterladen.
Woher bekomme ich die Beträge für das Familiengeld des Landes, die ich für die DSU/ISEE brauche?
Du kannst die Beträge entweder bei der Bank nachfragen. Sie können dir einen Kontoauszug drucken mit den Beträgen, die du von der Provinz überwiesen bekommen hast.
Ich schreibe jeweils zu Jahresanfang eine E-Mail an das Land Südtirol, und zwar an die Agentur für soziale und wirtschaftliche Entwicklung ASWE an aswe.asse@pec.prov.bz.it oder aswe.asse@provinz.bz.it, mit der Bitte um Übersendung der erhaltenen Familienzulagen für das Jahr XY. Mit dem E-Mail sende ich eine Kopie des Ausweises und der Steuernummer mit. Innerhalb von 1-2 Tagen erhältst du dann eine E-Mail mit den gesamten Beträgen (siehe Beispiel).
Sofern du den Antrag um das Familiengeld über ein Patronat, z.B. den KVW oder ASGB gemacht hast, können Sie auch online in die Zahlen Einsicht nehmen. In diesem Fall können auch sie dir die Beträge mitteilen.
Wo / Wie bekomme ich die ISEE?
Damit du vom INPS eine ISEE-Erklärung bekommst, musst du die DSU einreichen. Dazu kannst du dich an eine Patronat oder ein Steuerbeistandzentrum wenden oder den bereits vorausgefüllten Antrag (DSU precompilata) selbst über die Webseite des INPS unter folgendem Link „INPS – ISEE precompilata“ über den Button „Acquisizione“ einreichen.
Dazu benötigst du wie immer einen SPID-Account, einen neuen digitalen Ausweis CIE oder eine aktivierte Bürgerkarte CNS. Des weiteren benötigst du für den Antrag folgende Informationen (aller Personen, die auf dem Familienbogen aufscheinen):
Wie du siehst, muss also bei der ISEE nicht nur das Einkommen, sondern auch Vermögen in Form von Erstwohnung und Besitz und Finanzvermögen (K/K Saldo zum 31.12., Sparbücher von Kindern etc.) mit angegeben werden.
Nun möchte ich noch ein paar Beispiele nenne, damit du dir ein Bild vom neuen einheitlichen Familiengeld machen kannst:
Beispiel 1 – Ehepaar mit zwei Kindern
Ein Ehepaar, beide 41 Jahre alt, hat zwei gesunde Kinder (5 und 12 Jahre).
Der Vater verdient 30.000 € brutto pro Jahr, die Mutter arbeitet auch Vollzeit und verdient 24.000 € im Jahr brutto. Die Eltern haben Einiges ansparen können und so hat die Familie Bankeinlagen von insgesamt 90.000 €. Auch die Kinder haben zwei Sparbücher mit einem Saldo von je 1.000 € und 2.000 €.
Die Familie wohnt in der Erstwohnung, für die sie ein Hypothekardarlehen aufgenommen hat und eine Restschuld von 80.000 € offen hat.
Der ISEE Wert dieser Familie beträgt: 24.000 €.
Sie erhält monatlich insgesamt 381,17 €.
Beispiel 2 – Ehepaar mit zwei Kindern
Wir haben noch ein Ehepaar (beide 25 Jahre alt) mit zwei gesunden Kindern (2 und 4 Jahre alt). Der Vater verdient 25.000 € brutto im Jahr und die Mutter arbeitet wegen der kleinen Kinder in Teilzeit und verdient 7.700 € brutto im Jahr. Weder Elter noch Kinder haben Ersparnisse und auch keinen Besitz. Sind leben mit ihren Kindern einer Wohnung und zahlen 600 € Miete im Monat.
Der ISEE Wert dieser Familie beträgt: 10.500 €.
Sie erhält monatlich insgesamt 410,00 €.
Übrigens: Wäre die Mutter unter 21 Jahre alt, würde sich der Betrag nochmal erhöhen und würde 450,00 € im Monat betragen.
Beispiel 3 – getrenntes Paar mit zwei Kindern
Die Mutter ist 35 Jahre alt und geht einer lohnabhängigen Beschäftigung nach. Ihr Einkommen beträgt 17.300€ brutto im Jahr. Sie ist vom Ex-Partner gerichtlich getrennt und die beiden Kinder (12 und 10 Jahre) leben bei ihr. Für die Kinder erhält sie einen Unterhalt von 7.200 € jährlich. Die Mutter hat von ihren Eltern eine Wohnung geerbt. Sie gehört ihr und ist nicht mit einem Darlehen belastet. Zusätzlich hat sie etwas geerbt und 55.000€ auf ihrem Bankkonto. Die Kinder haben 700€ und 300€ auf ihrem Sparbuch.
Der ISEE Wert dieser dreiköpfigen Familie beträgt: 18.000 €.
Sie erhält monatlich insgesamt 372,80 €.
Beispiel 4 – Eheähnliche Gemeinschaft mit 3 Kindern
Hier haben wir ein ganz modernes Paar, eine Patchwork-Familie. Die Mutter ist 37 Jahre alt und der Vater 43 Jahre alt. Beide gehen einer Arbeit nach und verdienen 21.500 € brutto und 10.800 € brutto im Jahr. Die beiden leben in einer zusammen und sind mit ihren drei Kindern auf einem Familienbogen. Ein Kind ist ihr gemeinsames (1 Jahr alt) und zwei der Kinder (16 und 13 Jahre alt) sind vom Ex-Partner der Mutter. Für diese beiden Kinder erhält sie 6.600€ Unterhalt im Jahr.
Die Familie hat ein paar Ersparnisse: Die Mutter hat 2.300 € auf ihrem Kontokorrent, der neue Partner 15.500 € und die beiden älteren Kinder haben ein Sparbuch mit 5.000 € und 1.500 €. Die Familie liebt in Miete und zahlt monatlich 880 €.
Der ISEE Wert dieser fünfköpfigen Familie beträgt: 11.500 €.
Sie erhält monatlich insgesamt 700,00 €.
Fragen zum einheitlichen Familiengeld
Zum Schluss möchte ich hier alle eure Fragen beantworten:
Wo wird der Einheitsscheck gutgeschrieben?
Wie schon angedeutet wird die INPS / NISF Zahlung nicht mehr vom Arbeitgeber auf dem Lohnstreifen vorgestreckt, sondern der Beitrag wird nun direkt auf dem Kontokorrent des Antragsstellers gutgeschrieben.
Bürger, welche das „reddito di cittadinanza“ beziehen, erhalten den Betrag mit diesem ausgezahlt.
Wann wird der Betrag ausgezahlt?
Der Beitrag wird den Eltern bzw. direkt dem Kind, sofern dieses volljährig ist und selbst um den Einheitsscheck angesucht hat, ab dem siebten Schwangerschaftsmonat bis zum Alter von 21 Jahren ausbezahlt.
Müssen für die ISEE die Unterhaltszahlungen angegeben werden?
Wenn dies nicht besteht, zum Beispiel weil man den Unterhalt nur mündlich vereinbart wurde, dann muss der Unterhalt nicht angegeben werden. In diesem Fall muss aber das Einkommen und alle weiteren Vermögenswerte des anderen Elternteils bei der ISEE mit angegeben werden.
Welche Begünstigen habe ich für Kinder über 21 Jahren, die zu meinen Lasten leben?
Was bedeutet „zu Lasten lebend“? Du hast Anrecht auf die Absatzbeträge und dein Kind gilt zu deinen Lasten, wenn dein Kind über 21 -24 Jahren ein Jahreseinkommen von höchstens 4.000 € brutto hat. Über 24 Jahren darf, wie beim Ehepartner, ein Höchsteinkommen von 2.840,51 € im Jahr nicht überschritten werden.
Darüber hinaus kannst du in deiner Einkommenssteuererklärung weiterhin alle Ausgaben für deine Kinder absetzen, solange diese oben genanntes Einkommen nicht überschreiten und damit zu deinen Lasten lebend sind. Dazu gehören zum Beispiel Universitätsgebühren, Kosten für öffentliche Verkehrsmittel und Gesundheitsausgaben. Auch dazu findest du alle Details im Artikel zur Steuererklärung.
Kann ich den Antrag auch einreichen, wenn ich noch keine ISEE habe (und diese ggf. nachreichen?)
Trotzdem hast du auch dann noch die Möglichkeit, die ISEE beim INPS anzufragen. Und war innerhalb Juni 2022. Wenn die Isee 2022 bis Juni eingereicht wird, erfolgt die Anpassung der Beträge im Juli (rückwirkend bis März). Wird die ISEE später eingereicht, ist die erstellte Isee erst ab dem laufenden Monat gültig und der Betrag wird erst mit dem entsprechenden Monat, nicht aber rückwirkend, angepasst.
Das passiert übrigens ganz automatisch, da die ISEE selbst vom INPS ausgestellt wird und auch das Assegno unico über das INPS/NISF verwaltet wird. Und nicht vergessen: Es ist Pflicht, jede Änderung im Haushalt auch über die Isee zu melden.
Bei minderjährigen Kinder wird der Beitrag immer ausbezahlt, sofern angesucht wird. Ab der Volljährigkeit und bis zum 21. Lebensjahr des Kindes müssen zusätzlich zu den unten genannten Voraussetzungen, folgende Bedingungen erfüllt sein:
- das volljährige Kind muss eine schulische oder berufliche Ausbildung oder ein Studium absolvieren;
- oder in einem Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnis mit einem Gesamteinkommen von weniger als 8.000 Euro pro Jahr sein,
- oder arbeitslos sein und in der entsprechenden Liste für Arbeitssuchende des Arbeitsvermittlungszentrums eingetragen sein,
- oder einen freiwilligen Zivildienst ableisten
Übrigens: Wenn du weitere Infos zur finanziellen Unterstützung der Erziehungszeiten und zur Zusatzrente brauchst, dann schau dir mal unsere Beiträge „Zusatzrente: Mami sorgt vor!“ und „Die Rentenversicherung für Mütter“ an.